Ein Blick hinein
Diese sichere Vorschau zeigt, wofür das Werkzeug da ist, ohne kontogebundene Aktionen auszuführen.
Was Mieterhöhungs-Check kann
Die häufigste Mieterhöhung ist die bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Der Vermieter darf sie nicht einfach festsetzen, er braucht deine Zustimmung. Dafür gelten feste Regeln: Das Verlangen muss in Textform kommen und begründet sein, mit dem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Gutachten oder mindestens drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB). Gibt es in deiner Gemeinde einen qualifizierten Mietspiegel, muss der Vermieter dessen Werte immer nennen. Fehlt das, ist das Verlangen formell unwirksam, und das Werkzeug sagt dir das in Rot.
Dazu kommen zwei Obergrenzen. Die neue Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und sie darf in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. In Gemeinden, die eine Landesverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausweist, sind es nur 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Der Check rechnet beide Grenzen nach, nimmt die niedrigere und zeigt dir für die großen Städte, ob dort nach seinem Stand die 15-Prozent-Grenze gilt. Weil sich Verordnungen ändern, steht neben jedem Hinweis die Bitte, die aktuelle Verordnung zu prüfen.
Auch die Zeit spielt mit. Ein neues Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung erlaubt, und die neue Miete gilt frühestens, wenn die alte 15 Monate unverändert war. Du hast bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang Zeit zum Überlegen, die neue Miete wirkt ab dem dritten (§ 558b BGB). Wichtig: Schweigen ist keine Zustimmung. Zahlst du aber mehrmals ohne Vorbehalt die höhere Miete, kann das als Zustimmung gelten. Bis zum Ende der Überlegungsfrist kannst du außerdem außerordentlich kündigen (§ 561 BGB). Alle Daten rechnet der Check aus und trägt sie mit einem Klick in deinen Fristenwächter ein.
Bei einer Indexmiete nach § 557b BGB folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Der Check hat die amtlichen Monatswerte (Basis 2020 = 100) eingebaut und rechnet nach: bisherige Miete mal neuer Index geteilt durch alten Index. Er prüft, ob das Schreiben die Indexänderung und den Eurobetrag nennt, ob seit der letzten Anpassung ein Jahr vergangen ist und ab wann die neue Miete wirklich fällig ist, nämlich ab dem übernächsten Monat nach dem Zugang. Steht im Vertrag noch die alte Basis 2015, trägst du die Punkte einfach selbst ein.
Bei der Staffelmiete nach § 557a BGB stehen die Erhöhungen schon im Vertrag. Sie müssen als Eurobetrag vereinbart sein, und zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Eine zusätzliche Erhöhung nach Mietspiegel oder wegen Modernisierung ist dann ausgeschlossen. Nach einer Modernisierung darf der Vermieter acht Prozent der Kosten im Jahr umlegen (§ 559 BGB), nach Abzug von Reparaturanteil und Fördermitteln, höchstens aber drei Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Miete unter sieben Euro je Quadratmeter zwei Euro. Wurde die Modernisierung nicht ordentlich angekündigt (§ 555c BGB), gilt die Erhöhung sechs Monate später. Und wird es für dich zu teuer, gibt es den Härteeinwand.
Am Ende bekommst du eine Ampel für jeden Prüfpunkt mit dem Paragraphen dazu, die höchste Miete, die nach deinen Angaben zulässig ist, und einen fertigen Brief nach DIN 5008: Zustimmung, Teilzustimmung bis zum zulässigen Betrag, begründete Ablehnung oder die Bitte um Nachweise. Den Absender holt der Check auf Wunsch aus deinem Amtsprofil, den Brief kannst du ändern, drucken und im Aktenschrank ablegen. Er ersetzt keine Beratung: Im Streit hilft dir der Mieterverein, der deinen Fall kennt.
Funktionen
Kappungsgrenze und Vergleichsmiete
20 oder 15 Prozent in drei Jahren, gegen deinen Mietspiegelwert gelegt. Es zählt die niedrigere Grenze.
Indexmiete mit amtlichem VPI
Monatswerte des Statistischen Bundesamts eingebaut, mit Stand-Datum. Rechnet nach und nennt die nächste mögliche Anpassung.
Modernisierungsumlage nachgerechnet
8 Prozent nach Abzug von Reparaturanteil und Förderung, Deckel 3 oder 2 Euro je Quadratmeter, sechs Monate Verschiebung ohne Ankündigung.
Alle Fristen im Fristenwächter
Überlegungsfrist, Wirksamkeit, Sonderkündigung und Härteeinwand, jeweils mit einem Klick als Erinnerung.
Antwortbrief nach DIN 5008
Zustimmung, Teilzustimmung, begründete Ablehnung oder Bitte um Nachweise. Absender aus dem Amtsprofil, druckbar und im Aktenschrank ablegbar.
Bleibt in deinem Browser
Miete, Adresse und Vermieter werden nicht an uns geschickt. Gerechnet wird auf deinem Gerät.
So funktioniert es
- 1
Art der Erhöhung wählen
Mietspiegel, Indexmiete, Staffelmiete oder Modernisierung. Steht "§ 558" oder "Zustimmung" im Brief, ist es meistens die erste.
- 2
Zahlen aus dem Brief eintragen
Zugang, bisherige und neue Miete, Begründung, Wohnfläche und Mietspiegelwert, bei der Indexmiete die beiden Indexmonate.
- 3
Ampel lesen und Fristen sichern
Jeder Prüfpunkt mit Paragraph, dazu die höchste zulässige Miete und die Termine für den Fristenwächter.
- 4
Antwort verschicken
Brief prüfen, anpassen, drucken und so verschicken, dass du den Zugang beweisen kannst, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Einer formell richtigen Erhöhung bis zur Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze und Sperrfristen einhält, musst du zustimmen, sonst kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Einer unwirksamen oder zu hohen Erhöhung musst du nicht zustimmen; teilweise zustimmen ist erlaubt. Der Check zeigt dir, was nach deinen Angaben zutrifft. Für deinen Einzelfall hilft der Mieterverein.
Was passiert, wenn ich gar nicht antworte?
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Der Vermieter kann nach Ablauf deiner Überlegungsfrist drei Monate lang auf Zustimmung klagen. Zahlst du die höhere Miete aber mehrmals ohne Vorbehalt, kann das als Zustimmung gewertet werden. Besser ist eine klare Antwort, die der Check dir schreibt.
Wo gilt die Kappungsgrenze von 15 Prozent?
Dort, wo die Landesregierung es per Verordnung festgelegt hat, für höchstens fünf Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB). In Berlin und Hamburg gilt sie im ganzen Stadtgebiet, in vielen Ländern in einzelnen Städten und Gemeinden. Der Check kennt die Verordnungen und die größeren Städte darin, mit Stand-Datum. Prüf trotzdem die aktuelle Verordnung deines Landes, sie wird regelmäßig geändert.
Wie berechnet man eine Indexmiete?
Bisherige Nettokaltmiete mal neuer Indexstand geteilt durch den Indexstand der letzten Anpassung. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts, heute auf Basis 2020 = 100. Die Miete muss jeweils ein Jahr gleich bleiben, und die neue Miete ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung fällig.
Wie viel Modernisierungsumlage ist erlaubt?
Acht Prozent der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten im Jahr, nach Abzug des Anteils für Reparaturen und von Fördermitteln. Die Miete darf dadurch in sechs Jahren um höchstens drei Euro je Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter sieben Euro je Quadratmeter um höchstens zwei Euro (§ 559 BGB). Für Heizungstausch und das vereinfachte Verfahren gelten Sonderregeln.
Kann ich nach einer Mieterhöhung kündigen?
Ja. Nach einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung kannst du bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich kündigen, zum Ende des übernächsten Monats. Die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 BGB). Der Check nennt dir beide Daten.
Ersetzt der Check den Mieterverein oder einen Anwalt?
Nein. Er gleicht deine Angaben mit dem Gesetz ab und hilft dir, deine eigene Antwort vorzubereiten. Die Einordnung in den Mietspiegel, Sonderfälle und Streit gehören zum Mieterverein oder zu einer Anwältin für Mietrecht.
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