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HinweisOb die Mietpreisbremse greift, ist hier eine Einschätzung anhand deiner Angaben, keine Rechtsberatung. Ob deine Miete wirklich zu hoch ist, prüfen Mieterverein oder Anwalt genauer. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Mietpreisbremse-Check

Zahlst du zu viel Miete? Ob die Mietpreisbremse für deine Wohnung überhaupt gilt und ob deine Kaltmiete über dem erlaubten Höchstbetrag liegt - also mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit deiner Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel, Rügeschreiben, Modernisierungsumlage und der 30-Monats-Frist für die Rückzahlung. Diese Seite ist eine Vorschau mit Beispiel und Erklärung; die eigentliche Prüfung öffnest du nach der Anmeldung mit Plus.

Ein Blick hinein

Mietpreisbremse-CheckPlus
Mietpreisbremse-Check: Bildschirmfoto des Werkzeugs mit Beispieldaten
Vorschau mit Beispieldaten. Die Bedienung geht nach der Anmeldung.

Diese sichere Vorschau zeigt, wofür das Werkzeug da ist, ohne kontogebundene Aktionen auszuführen.

Was Mietpreisbremse-Check kann

Die Mietpreisbremse nach § 556d BGB soll verhindern, dass Mieten in angespannten Wohnlagen bei jeder Neuvermietung explodieren. Die Regel klingt einfach: In einem Gebiet mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In der Praxis scheitert die Anwendung oft daran, dass Mieter gar nicht wissen, ob die Bremse gilt und wie hoch die Vergleichsmiete überhaupt ist.

Genau hier setzt der Check an. Du sagst, in welchem Bundesland und welcher Gemeinde du wohnst und ob dort laut Landesverordnung die Mietpreisbremse gilt. Dann trägst du Wohnfläche, Kaltmiete und die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel deiner Gemeinde ein, und das Werkzeug rechnet aus, wo die zulässige Höchstmiete liegt und ob deine Miete darüber liegt - pro Quadratmeter, pro Monat und pro Jahr.

Die Mietpreisbremse hat wichtige Ausnahmen, und der Check berücksichtigt sie. Für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, gilt sie nicht (§ 556f BGB). Auch nach einer umfassenden Modernisierung gelten Sonderregeln. Und wenn schon der Vormieter mehr als die zulässige Miete gezahlt hat, darf diese höhere Miete weiterverlangt werden (§ 556e BGB, Vormietermiete). Der Check fragt diese Punkte ab, damit du kein falsches Ergebnis bekommst.

Auch die Modernisierungsumlage lässt sich einbeziehen. Hat der Vermieter modernisiert, darf er einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen, was die zulässige Grenze erhöht. Das Werkzeug rechnet das mit ein, damit dein Ergebnis realistisch bleibt und du dich nicht auf eine Rüge stützt, die vor Gericht keinen Bestand hätte.

Kommt heraus, dass deine Miete zu hoch ist, hilft das Rügeschreiben. Um zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, musst du die Miethöhe nach § 556g BGB in Textform rügen. Rügst du innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn und läuft der Vertrag noch, bekommst du bei Verträgen seit dem 1. April 2020 alles seit Mietbeginn zurück, sonst ab der Rüge. Das Werkzeug erstellt das Schreiben mit deinen Daten und trägt die 30-Monats-Frist auf Wunsch in den Fristenwächter ein.

Ein ehrlicher Hinweis zur Einordnung: Der Check enthält keine Mietspiegel-Werte. Er rechnet mit der Vergleichsmiete, die du selbst im Mietspiegel deiner Gemeinde nachschlägst, und das Ergebnis ist nur so gut wie dieser Wert. Er gibt dir die Rechnung und die Argumente an die Hand - eine Rechtsberatung ersetzt er nicht. Die Rechnung läuft im Browser; deine Eingaben bleiben unter deinem Konto in diesem Browser gespeichert.

Funktionen

Deine Vergleichsmiete

Du trägst den Wert aus dem Mietspiegel deiner Gemeinde ein; das Schreiben nennt ihn als deine Einordnung.

Höchstmiete berechnen

Vergleichsmiete plus zehn Prozent ergibt die zulässige Grenze - und die Differenz zu deiner Miete.

Ausnahmen berücksichtigt

Neubau ab Oktober 2014, umfassende Modernisierung und die höhere Vormietermiete werden abgefragt.

Modernisierungsumlage

Bezieht eine mögliche Modernisierungsumlage ein, damit die zulässige Grenze realistisch bleibt.

30-Monats-Frist im Blick

Zeigt, bis wann du rügen musst, um alles seit Mietbeginn zurückzubekommen, und erinnert dich per Fristenwächter.

Rügeschreiben nach § 556g

Erstellt das Rügeschreiben, mit dem du zu viel gezahlte Miete zurückforderst - zum Kopieren oder Drucken.

Rechnet im Browser

Alle Berechnungen passieren im Browser. Deine Eingaben bleiben unter deinem Konto in diesem Browser gespeichert.

So funktioniert es

  1. 1

    Ort angeben

    Bundesland und Gemeinde eintragen und angeben, ob die Mietpreisbremse dort laut Landesverordnung gilt.

  2. 2

    Wohnung und Mietspiegel

    Wohnfläche, Kaltmiete und die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel deiner Gemeinde eintragen.

  3. 3

    Ausnahmen prüfen

    Angeben, ob es sich um einen Neubau handelt oder der Vormieter mehr gezahlt hat.

  4. 4

    Ergebnis und Rüge

    Die zulässige Höchstmiete und die Differenz ablesen und bei Bedarf das Rüge-Schreiben erstellen.

Wer das braucht

→Neu Eingezogene, die prüfen, ob ihre Miete über der zulässigen Grenze liegt.
→Wohnungssuchende, die ein Angebot vor der Unterschrift auf Fairness checken.
→Mieter, die zu viel gezahlte Miete per Rüge zurückfordern wollen.
→Alle, die wissen wollen, ob eine Ausnahme wie Neubau ihre Wohnung betrifft.
→Menschen in angespannten Wohnlagen von Berlin bis München.

Häufige Fragen

Wie viel darf meine Miete höchstens sein?

In einem Gebiet mit Mietpreisbremse höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Der Check rechnet diese Grenze für deine Wohnung aus und zeigt dir, ob deine Kaltmiete darüber liegt.

Für welche Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht?

Sie gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nicht bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB). Außerdem darf eine bereits höhere Vormietermiete weiterverlangt werden (§ 556e BGB).

Was ist eine Rüge und warum brauche ich sie?

Um zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, musst du die überhöhte Miete nach § 556g BGB in Textform rügen. Bei Verträgen seit dem 1. April 2020 bekommst du alles seit Mietbeginn zurück, wenn du innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn rügst und der Vertrag noch läuft; sonst ab der Rüge. Der Check erstellt dir dieses Schreiben.

Woher kommt die Vergleichsmiete?

Von dir: Du schlägst sie im Mietspiegel deiner Gemeinde nach. Der Check enthält keine eigenen Mietspiegel-Werte. Gibt es keinen Mietspiegel, können Vergleichswohnungen oder ein Gutachten die Vergleichsmiete belegen; der Mieterverein hilft dabei.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check gibt dir eine fundierte Orientierung mit den echten Paragrafen, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streit sind der Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht die richtige Adresse.

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Bereit für Mietpreisbremse-Check?

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