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Was Wohnflächen-Checker kann
Wohnfläche klingt simpel, ist es aber nicht. Was in deinem Mietvertrag als Quadratmeterzahl steht, ist längst nicht immer die Fläche, die du tatsächlich bewohnst. Nach der Wohnflächenverordnung zählen ein Balkon oder eine Terrasse in der Regel nur zu 25 Prozent, ein Raum unter einer Dachschräge nur teilweise, und ein unbeheizter Keller oder eine Garage gar nicht. Genau hier setzt der Checker an: Er rechnet deine echte anrechenbare Fläche aus, Raum für Raum.
Du legst deine Räume an und wählst pro Raum den Typ: normaler Raum, Raum mit Dachschräge, Balkon, Terrasse, Loggia, Wintergarten beheizt oder unbeheizt, Keller, Garage oder sonstiger Raum. Für jeden Typ kennt das Tool den korrekten Anrechnungsfaktor nach der WoFlV und die zugehörige Rechtsgrundlage - ein Balkon nach § 4 Nr. 4 mit 25 Prozent, ein normaler Raum nach § 2 mit voller Fläche.
Dachschrägen sind der Klassiker, an dem sich Vermieter gern verrechnen. Flächen unter einer Deckenhöhe von einem Meter zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte, und erst ab zwei Metern voll. Der Checker fragt genau diese drei Höhenbereiche ab und rechnet die anrechenbare Fläche für dich aus, statt dass du mit Zollstock und Taschenrechner auf dem Dachboden hockst.
Der eigentliche Clou ist der Abweichungsrechner. Trag die im Mietvertrag angegebene Fläche und deine Kaltmiete ein, und das Tool vergleicht sie mit der tatsächlichen Fläche. Ab einer Abweichung von mehr als 10 Prozent zu deinen Ungunsten hat die Rechtsprechung wiederholt einen Anspruch auf Mietminderung bejaht - das Tool zeigt dir die prozentuale Abweichung, den möglichen Minderungsbetrag pro Monat und Jahr und was rückwirkend zusammenkommen könnte.
Wichtig zur Einordnung: Das ist eine Berechnungshilfe, keine Rechtsberatung und kein Gerichtsurteil. Die 10-Prozent-Grenze stammt aus der Rechtsprechung, aber jeder Fall liegt anders, und die konkrete Durchsetzung einer Minderung solltest du mit dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt klären. Der Checker gibt dir die Zahlen an die Hand, mit denen du das Gespräch überhaupt erst führen kannst.
Alles läuft in deinem Browser, ohne Konto und ohne Datenübertragung. Du kannst Presets für typische Wohnungen laden, um ein Gefühl für die Rechnung zu bekommen, und deine eigenen Räume so lange anpassen, bis die Fläche stimmt. Am Ende hast du eine nachvollziehbare Aufstellung, mit der du deinem Vermieter auf Augenhöhe begegnest.
Funktionen
Rechnen nach Wohnflächenverordnung
Jeder Raumtyp bekommt seinen korrekten Anrechnungsfaktor nach der WoFlV, mit Angabe des passenden Paragraphen.
Dachschrägen dreistufig
Flächen unter 1 m zählen nicht, zwischen 1 und 2 m halb, ab 2 m voll. Das Tool rechnet die Höhenbereiche für dich.
Balkon, Terrasse und Loggia
Außenflächen zählen in der Regel nur zu 25 Prozent - genau das, was Vermieter gern voll berechnen.
Abweichungsrechner
Vergleicht die Mietvertragsfläche mit der tatsächlichen und zeigt die prozentuale Abweichung mit Ampelstatus.
Mietminderung überschlagen
Ab über 10 Prozent Abweichung schätzt das Tool die mögliche Minderung pro Monat, Jahr und rückwirkend. Keine Rechtsberatung.
Presets für typische Wohnungen
Fertige Beispiel-Wohnungen zeigen dir, wie die Rechnung funktioniert, bevor du deine eigenen Räume eingibst.
Läuft im Browser, ohne Konto
Keine Anmeldung, keine Datenübertragung. Deine Wohnungsdaten bleiben komplett auf deinem Gerät.
So funktioniert es
- 1
Räume anlegen
Trag jeden Raum ein und wähle den Typ - normaler Raum, Dachschräge, Balkon, Keller und so weiter.
- 2
Maße eingeben
Gib Länge und Breite oder direkt die Fläche ein. Bei Dachschrägen fragt das Tool die drei Höhenbereiche ab.
- 3
Vertragsfläche vergleichen
Trag die im Mietvertrag genannte Fläche und deine Kaltmiete ein, um die Abweichung sichtbar zu machen.
- 4
Ergebnis auswerten
Sieh dir die tatsächliche Fläche, die Abweichung und die überschlägige Mietminderung an - und klär die Durchsetzung fachkundig ab.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
In der Regel nur zu 25 Prozent. Nach § 4 Nr. 4 Wohnflächenverordnung werden Balkone, Terrassen und Loggien üblicherweise zu einem Viertel angerechnet, in Ausnahmefällen bei besonders hochwertiger Ausstattung zu maximal 50 Prozent. Voll zählen sie nicht.
Wie werden Dachschrägen berechnet?
Nach Deckenhöhe gestaffelt: Flächen unter einem Meter Höhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und erst ab zwei Metern voll. Der Checker fragt diese drei Bereiche ab und rechnet die anrechenbare Fläche aus.
Ab wann kann ich die Miete mindern?
Die Rechtsprechung hat bei einer Flächenabweichung von mehr als 10 Prozent zu Ungunsten des Mieters wiederholt einen Minderungsanspruch anerkannt. Das ist aber einzelfallabhängig. Das Tool liefert die Zahlen; die konkrete Durchsetzung klärst du am besten mit dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt.
Zählt der Keller mit?
Nein. Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und andere Nebenräume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, gehören nach der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche. Ein Vermieter darf sie also nicht in die vermietete Fläche einrechnen.
Ist das eine verbindliche Berechnung?
Nein, es ist eine Berechnungshilfe auf Basis der Wohnflächenverordnung, keine amtliche Messung und keine Rechtsberatung. Für eine gerichtsfeste Fläche kann ein Sachverständigengutachten nötig sein. Nutze die Zahlen als fundierte Grundlage für das Gespräch mit deinem Vermieter.
Bleiben meine Daten privat?
Ja. Die gesamte Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Raummaße und Mietdaten werden nicht an einen Server geschickt und bleiben auf deinem Gerät.
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