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Was Thesaurierungs-Rechner kann
Personengesellschaften und Einzelunternehmer versteuern ihren Gewinn grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz - egal ob das Geld entnommen wird oder im Betrieb bleibt. Genau hier setzt § 34a EStG an: Wer Gewinn im Unternehmen thesauriert, also stehen lässt, kann ihn auf Antrag mit einem begünstigten Satz von 28,25 % (plus Soli) versteuern statt mit bis zu 45 %. Der Haken kommt später - bei der Entnahme wird nachversteuert.
Der Rechner nimmt dir den Vergleich ab. Du gibst deinen Gewinn und deinen persönlichen Steuersatz ein, wählst die Rechtsform, und drei Szenarien stehen nebeneinander: die volle Sofortversteuerung bei Entnahme, die Thesaurierung nach § 34a mit dem begünstigten Satz, und zum Kontrast die GmbH mit Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung.
Der eigentliche Knackpunkt ist die Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 EStG. Der begünstigte Satz ist kein Geschenk, sondern ein Steuerkredit: Sobald du den einbehaltenen Gewinn später doch entnimmst, werden 25 % (plus Soli) fällig. Ob sich die Thesaurierung lohnt, hängt deshalb daran, wie lange das Geld im Betrieb bleibt und was es dort erwirtschaftet. Der Rechner rechnet den kurzfristigen Vorteil und den langfristigen Gesamteffekt getrennt aus.
Weil ein einzelnes Jahr wenig aussagt, gibt es die Mehrjahres-Simulation. Sie projiziert über bis zu 30 Jahre, wie sich Sofortentnahme, Thesaurierung und GmbH-Variante auseinanderentwickeln, und zeigt den Verlauf als Kurve. So siehst du auf einen Blick, ab welchem Zeithorizont die Thesaurierung die Nachversteuerung wieder einspielt.
Die Gewerbesteuer geht über den Hebesatz deiner Gemeinde ein. Der Rechner nutzt einen Standardhebesatz, den du auf deinen Ort anpassen kannst, denn zwischen 250 % und 500 % liegt ein spürbarer Unterschied. Für die GmbH-Vergleichsrechnung fließen Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer und die Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung sauber getrennt ein.
Ein eigener Bereich fasst die relevanten Paragraphen zusammen - § 34a EStG zur Begünstigung, die Nachversteuerung, die Verwendungsreihenfolge - mit Verweisen auf die Norm, damit du im Zweifel selbst nachlesen kannst. Das ersetzt keine Steuerberatung, aber es macht die Rechnung nachvollziehbar statt zur Blackbox.
Alles läuft in deinem Browser, die Einkommensteuer-Berechnung greift auf die hinterlegten Tarifzonen zu. Deine Zahlen bleiben bei dir, es gibt keine Anmeldung und keinen Steuerberater-Termin, nur um mal durchzurechnen, ob sich das Thema für dich überhaupt lohnt. Für die verbindliche Entscheidung hol dir trotzdem fachlichen Rat - der Rechner ist die Vorarbeit, nicht das letzte Wort.
Funktionen
Drei Szenarien nebeneinander
Sofortentnahme, Thesaurierung nach § 34a und GmbH-Vergleich in einer Ansicht, jeweils mit effektiver Gesamtsteuerlast.
Begünstigter Satz 28,25 %
Rechnet die Thesaurierungsbegünstigung mit dem Satz aus § 34a EStG samt Soli auf den einbehaltenen Gewinn.
Nachversteuerung eingerechnet
Die 25 % Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 bei späterer Entnahme sind Teil der Rechnung, nicht die böse Überraschung danach.
Mehrjahres-Simulation
Projektion über bis zu 30 Jahre als Kurve - du siehst, ab wann sich die Thesaurierung gegenüber der Sofortentnahme rechnet.
Hebesatz anpassbar
Setz den Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde ein, statt mit einem Standardwert zu rechnen, der nicht zu dir passt.
Rechtsform wählbar
Einzelunternehmen, OHG oder KG - die Rechenlogik passt sich der Rechtsform der Personengesellschaft an.
Paragraphen zum Nachlesen
Ein eigener Rechts-Bereich fasst § 34a EStG, Nachversteuerung und Verwendungsreihenfolge mit Quellen zusammen.
Läuft im Browser
Deine Gewinnzahlen bleiben auf deinem Gerät. Keine Anmeldung, kein Steuerberater-Termin nur zum Durchrechnen.
So funktioniert es
- 1
Gewinn und Steuersatz eingeben
Trag den zu versteuernden Gewinn und deinen persönlichen Grenzsteuersatz ein. Die Einkommensteuer wird über die Tarifzonen ermittelt.
- 2
Rechtsform und Hebesatz setzen
Wähle Einzelunternehmen, OHG oder KG und passe den Gewerbesteuer-Hebesatz auf deine Gemeinde an.
- 3
Szenarien vergleichen
Sofortentnahme, Thesaurierung und GmbH stehen nebeneinander. Lies effektive Steuerlast und verbleibendes Betriebsvermögen ab.
- 4
Zeithorizont durchspielen
Öffne die Mehrjahres-Simulation und schau, ab welchem Jahr die Thesaurierung die spätere Nachversteuerung wieder einspielt.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Was ist die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG?
Sie erlaubt Personengesellschaften und Einzelunternehmern, im Betrieb belassenen Gewinn auf Antrag mit 28,25 % zuzüglich Soli zu versteuern, statt mit dem vollen persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 %. Bei späterer Entnahme wird nach § 34a Abs. 4 EStG nachversteuert.
Wann lohnt sich die Thesaurierung?
Grob dann, wenn dein persönlicher Steuersatz hoch ist und der Gewinn lange im Betrieb bleibt und dort arbeitet. Weil bei der Entnahme 25 % Nachversteuerung fällig werden, rechnet sich der Steuerkredit erst über die Zeit. Die Mehrjahres-Simulation zeigt dir den Break-even.
Berücksichtigt der Rechner die Nachversteuerung?
Ja. Die 25 % Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 EStG plus Soli sind Teil der Gesamtrechnung. Du siehst sowohl den kurzfristigen Vorteil im Thesaurierungsjahr als auch den langfristigen Effekt nach der späteren Entnahme.
Warum ist die GmbH mit im Vergleich?
Weil die Kapitalgesellschaft die klassische Alternative zur Thesaurierung ist. Der Rechner stellt Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung gegenüber, damit du siehst, ob die GmbH bei deinen Zahlen günstiger wäre.
Ersetzt der Rechner den Steuerberater?
Nein. Das ist eine Rechenhilfe und keine Steuerberatung. Sie macht die Größenordnung sichtbar und die Entscheidung greifbar, aber die verbindliche Gestaltung gehört in fachliche Hände. Nutz das Ergebnis als Vorbereitung für dieses Gespräch.
Kann ich den Hebesatz meiner Gemeinde eintragen?
Ja. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist frei einstellbar. Das ist wichtig, weil er je nach Ort zwischen etwa 250 % und über 500 % liegt und die Gesamtbelastung spürbar verschiebt.
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