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Was Vorsteuerabzug-Tracker kann
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eigentlich eine simple Subtraktion: Umsatzsteuer, die du eingenommen hast, minus Vorsteuer, die du selbst bezahlt hast. Was übrig bleibt, ist deine Zahllast - oder, wenn die Vorsteuer überwiegt, deine Erstattung. In der Praxis geht die Übersicht trotzdem schnell verloren, weil sich Belege über Wochen stapeln und der Abgabetermin immer schneller kommt als gedacht.
Der Vorsteuerabzug-Tracker gibt dir die Übersicht zurück. Du erfasst deine Ein- und Ausgaben mit Netto, Steuersatz und Steuerbetrag, das Tool ordnet sie automatisch der richtigen Seite zu und summiert Vorsteuer und Umsatzsteuer getrennt. Auf der Übersicht siehst du jederzeit deine aktuelle Zahllast, ohne selbst zu rechnen.
Weil du monatlich oder quartalsweise voranmeldest, denkt der Tracker in Perioden. Die Periodenansicht bricht deine Zahllast pro Monat oder Quartal herunter, sodass du für jeden Voranmeldezeitraum genau die Zahl hast, die in die ELSTER-Maske gehört. Das Ergebnis lässt sich exportieren, damit du es nicht abtippen musst.
Ein Vorsteuerabzug steht und fällt mit der Rechnung. Fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 UStG - Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, korrekter Steuerausweis, Leistungsbeschreibung - kann das Finanzamt den Abzug streichen. Die eingebaute Rechnungs-Checkliste geht die Pflichtangaben durch, mit gesondertem Blick auf Kleinbetragsrechnungen, die weniger Angaben brauchen.
Fristen sind der zweite Stolperstein. § 18 UStG gibt den 10. des Folgemonats vor, die Dauerfristverlängerung schiebt das um einen Monat nach hinten, kostet Monatszahler aber eine Sondervorauszahlung. Der Tracker hält die relevanten Termine und Regeln bereit, damit dir kein Zuschlag wegen verspäteter Abgabe droht.
Sonderfälle sind mitgedacht: Reverse-Charge-Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf dich übergeht, verschiedene Steuersätze und die Trennung zwischen Regelsatz und ermäßigtem Satz. Ein eigener Rechtsbereich fasst die zitierten Paragraphen - § 14, § 15 und § 18 UStG - kurz zusammen, damit du nachvollziehen kannst, warum die Rechnung so läuft, wie sie läuft.
Alles bleibt in deinem Browser. Deine Umsätze, deine Belege, deine Zahllast - nichts wird an einen Server geschickt, nichts ohne dein Zutun gespeichert. Das ist eine Erfassungs- und Rechenhilfe, keine Steuerberatung und keine Steuersoftware mit Übermittlung; die eigentliche Voranmeldung machst du weiterhin über ELSTER, aber mit den fertigen Zahlen in der Hand.
Funktionen
Vorsteuer und Umsatzsteuer getrennt
Ein- und Ausgaben landen automatisch auf der richtigen Seite und werden getrennt summiert.
Zahllast auf einen Blick
Die Übersicht zeigt jederzeit, was ans Finanzamt geht oder was du zurückbekommst - ohne selbst zu rechnen.
Perioden für Monat und Quartal
Die Zahllast bricht sich pro Voranmeldezeitraum herunter, passend zu monatlicher oder quartalsweiser Abgabe.
Rechnungs-Checkliste § 14 UStG
Pflichtangaben durchgehen, damit das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht wegen einer fehlenden Zeile streicht.
Fristen nach § 18 UStG
Abgabetermin, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung im Blick, damit kein Verspätungszuschlag droht.
ELSTER-Export
Die fertigen Zahlen exportieren, statt sie mühsam in die ELSTER-Maske abzutippen.
Reverse-Charge und Steuersätze
Regelsatz, ermäßigter Satz und Reverse-Charge-Umsätze werden sauber getrennt behandelt.
Läuft im Browser
Deine Umsätze und Belege bleiben auf deinem Gerät. Keine Anmeldung, keine Übermittlung an einen Server.
So funktioniert es
- 1
Belege erfassen
Trag Ein- und Ausgaben mit Netto, Steuersatz und Steuerbetrag ein. Der Tracker ordnet sie automatisch Vorsteuer oder Umsatzsteuer zu.
- 2
Periode wählen
Stell auf monatliche oder quartalsweise Voranmeldung um und lies die Zahllast für den jeweiligen Zeitraum ab.
- 3
Rechnungen prüfen
Geh die Checkliste nach § 14 UStG durch, damit deine Belege den Vorsteuerabzug tatsächlich tragen.
- 4
Zahlen exportieren
Exportiere die Werte für die Voranmeldung und übertrag sie nach ELSTER - Frist nach § 18 UStG im Blick behalten.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wie berechnet sich die Zahllast?
Zahllast ist die vereinnahmte Umsatzsteuer minus die abziehbare Vorsteuer. Überwiegt die Umsatzsteuer, zahlst du die Differenz ans Finanzamt. Überwiegt die Vorsteuer, bekommst du eine Erstattung. Der Tracker summiert beide Seiten und zeigt das Ergebnis direkt an.
Welche Angaben muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug haben?
§ 14 UStG verlangt unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift, die Steuernummer oder USt-IdNr, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Datum, den Nettobetrag, den Steuersatz und den ausgewiesenen Steuerbetrag. Kleinbetragsrechnungen brauchen weniger. Die Checkliste im Tool führt das durch.
Wann ist die Voranmeldung fällig?
Nach § 18 UStG grundsätzlich am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich das um einen Monat; Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung. Der Tracker hält die relevanten Fristen bereit.
Kann der Tracker direkt an ELSTER übermitteln?
Nein. Der Tracker bereitet deine Zahlen auf und exportiert sie, damit du sie in ELSTER übertragen kannst. Die eigentliche Übermittlung machst du weiterhin selbst über ELSTER - das Tool ersetzt keine Steuersoftware mit Übermittlungsfunktion und keine Steuerberatung.
Was ist bei Reverse Charge zu beachten?
Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Du weist die Steuer dann selbst aus und kannst sie im gleichen Zug als Vorsteuer abziehen. Der Tracker behandelt solche Umsätze getrennt, damit die Zahllast stimmt.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Die gesamte Erfassung und Rechnung läuft in deinem Browser. Deine Umsätze und Belege verlassen dein Gerät nicht, es gibt keine Übermittlung an einen Server und keine Anmeldung.
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