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HinweisOb eine Rechnung wirklich vorsteuerabzugsfähig ist, entscheidet das Finanzamt anhand von § 15 UStG. Der Tracker sammelt nur, er ersetzt keine Steuerberatung. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Vorsteuerabzug-Tracker

Vorsteuer raus, Umsatzsteuer rein, und am Ende steht die Zahllast - der Vorsteuerabzug-Tracker führt Buch über beide Seiten und rechnet dir aus, was pro Monat oder Quartal ans Finanzamt geht oder was du zurückbekommst. Mit Rechnungsprüfung nach § 14 UStG, Fristen nach § 18 UStG und ELSTER-Export, alles im Browser.

Ein Blick hinein

FakturenVorsteuerabzug-TrackerFiktive Demo | Plus
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Vorsteuer und Umsatzsteuer getrennt

24,0076,50
48,00114,50
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Was Vorsteuerabzug-Tracker kann

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eigentlich eine simple Subtraktion: Umsatzsteuer, die du eingenommen hast, minus Vorsteuer, die du selbst bezahlt hast. Was übrig bleibt, ist deine Zahllast - oder, wenn die Vorsteuer überwiegt, deine Erstattung. In der Praxis geht die Übersicht trotzdem schnell verloren, weil sich Belege über Wochen stapeln und der Abgabetermin immer schneller kommt als gedacht.

Der Vorsteuerabzug-Tracker gibt dir die Übersicht zurück. Du erfasst deine Ein- und Ausgaben mit Netto, Steuersatz und Steuerbetrag, das Tool ordnet sie automatisch der richtigen Seite zu und summiert Vorsteuer und Umsatzsteuer getrennt. Auf der Übersicht siehst du jederzeit deine aktuelle Zahllast, ohne selbst zu rechnen.

Weil du monatlich oder quartalsweise voranmeldest, denkt der Tracker in Perioden. Die Periodenansicht bricht deine Zahllast pro Monat oder Quartal herunter, sodass du für jeden Voranmeldezeitraum genau die Zahl hast, die in die ELSTER-Maske gehört. Das Ergebnis lässt sich exportieren, damit du es nicht abtippen musst.

Ein Vorsteuerabzug steht und fällt mit der Rechnung. Fehlt eine Pflichtangabe nach § 14 UStG - Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, korrekter Steuerausweis, Leistungsbeschreibung - kann das Finanzamt den Abzug streichen. Die eingebaute Rechnungs-Checkliste geht die Pflichtangaben durch, mit gesondertem Blick auf Kleinbetragsrechnungen, die weniger Angaben brauchen.

Fristen sind der zweite Stolperstein. § 18 UStG gibt den 10. des Folgemonats vor, die Dauerfristverlängerung schiebt das um einen Monat nach hinten, kostet Monatszahler aber eine Sondervorauszahlung. Der Tracker hält die relevanten Termine und Regeln bereit, damit dir kein Zuschlag wegen verspäteter Abgabe droht.

Sonderfälle sind mitgedacht: Reverse-Charge-Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf dich übergeht, verschiedene Steuersätze und die Trennung zwischen Regelsatz und ermäßigtem Satz. Ein eigener Rechtsbereich fasst die zitierten Paragraphen - § 14, § 15 und § 18 UStG - kurz zusammen, damit du nachvollziehen kannst, warum die Rechnung so läuft, wie sie läuft.

Gerechnet wird in deinem Browser. Deine Einträge werden in deinem Konto gespeichert, nur für dich, damit sie nach dem Abmelden und auf anderen Geräten wieder da sind; an niemanden sonst geht etwas, auch nicht ans Finanzamt. Das ist eine Erfassungs- und Rechenhilfe, keine Steuerberatung und keine Steuersoftware mit Übermittlung; die eigentliche Voranmeldung machst du weiterhin über ELSTER, aber mit den fertigen Zahlen in der Hand.

Funktionen

Vorsteuer und Umsatzsteuer getrennt

Ein- und Ausgaben landen automatisch auf der richtigen Seite und werden getrennt summiert.

Zahllast auf einen Blick

Die Übersicht zeigt jederzeit, was ans Finanzamt geht oder was du zurückbekommst - ohne selbst zu rechnen.

Perioden für Monat und Quartal

Die Zahllast bricht sich pro Voranmeldezeitraum herunter, passend zu monatlicher oder quartalsweiser Abgabe.

Rechnungs-Checkliste § 14 UStG

Pflichtangaben durchgehen, damit das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht wegen einer fehlenden Zeile streicht.

Fristen nach § 18 UStG

Abgabetermin, Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung im Blick, damit kein Verspätungszuschlag droht.

ELSTER-Export

Die fertigen Zahlen exportieren, statt sie mühsam in die ELSTER-Maske abzutippen.

Reverse-Charge und Steuersätze

Regelsatz, ermäßigter Satz und Reverse-Charge-Umsätze werden sauber getrennt behandelt.

Nur für dich

Deine Umsätze und Belege liegen in deinem Konto. Keine Übermittlung ans Finanzamt, keine Weitergabe.

So funktioniert es

  1. 1

    Belege erfassen

    Trag Ein- und Ausgaben mit Netto, Steuersatz und Steuerbetrag ein. Der Tracker ordnet sie automatisch Vorsteuer oder Umsatzsteuer zu.

  2. 2

    Periode wählen

    Stell auf monatliche oder quartalsweise Voranmeldung um und lies die Zahllast für den jeweiligen Zeitraum ab.

  3. 3

    Rechnungen prüfen

    Geh die Checkliste nach § 14 UStG durch, damit deine Belege den Vorsteuerabzug tatsächlich tragen.

  4. 4

    Zahlen exportieren

    Exportiere die Werte für die Voranmeldung und übertrag sie nach ELSTER - Frist nach § 18 UStG im Blick behalten.

Wer das braucht

→Freelancer und Selbstständige, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst vorbereiten.
→Kleine Betriebe, die Vorsteuer und Umsatzsteuer über den Monat sauber trennen wollen.
→Alle, die vor der Abgabe schnell die Zahllast oder Erstattung kennen möchten.
→Gründer, die die Pflichtangaben nach § 14 UStG noch nicht im Schlaf beherrschen.
→Pendler zwischen ELSTER und Belegstapel, die eine saubere Übersicht brauchen.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Zahllast?

Zahllast ist die vereinnahmte Umsatzsteuer minus die abziehbare Vorsteuer. Überwiegt die Umsatzsteuer, zahlst du die Differenz ans Finanzamt. Überwiegt die Vorsteuer, bekommst du eine Erstattung. Der Tracker summiert beide Seiten und zeigt das Ergebnis direkt an.

Welche Angaben muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug haben?

§ 14 UStG verlangt unter anderem den vollständigen Namen und die Anschrift, die Steuernummer oder USt-IdNr, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Datum, den Nettobetrag, den Steuersatz und den ausgewiesenen Steuerbetrag. Kleinbetragsrechnungen brauchen weniger. Die Checkliste im Tool führt das durch.

Wann ist die Voranmeldung fällig?

Nach § 18 UStG grundsätzlich am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich das um einen Monat; Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung. Der Tracker hält die relevanten Fristen bereit.

Kann der Tracker direkt an ELSTER übermitteln?

Nein. Der Tracker bereitet deine Zahlen auf und exportiert sie, damit du sie in ELSTER übertragen kannst. Die eigentliche Übermittlung machst du weiterhin selbst über ELSTER - das Tool ersetzt keine Steuersoftware mit Übermittlungsfunktion und keine Steuerberatung.

Was ist bei Reverse Charge zu beachten?

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Du weist die Steuer dann selbst aus und kannst sie im gleichen Zug als Vorsteuer abziehen. Der Tracker behandelt solche Umsätze getrennt, damit die Zahllast stimmt.

Werden meine Daten gespeichert?

Ja, in deinem Konto und nur für dich. Gerechnet wird in deinem Browser; deine Einträge werden in deinem Konto gespeichert, damit sie nach dem Abmelden wieder da sind. An das Finanzamt oder andere geht nichts.

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