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Was Kleinunternehmer-Check kann
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele Selbstständige der einfachste Einstieg: Wer darunter fällt, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und spart sich einen Großteil des Buchhaltungsaufwands. Der Preis dafür ist der fehlende Vorsteuerabzug. Ob du die Regelung nutzen darfst, hängt allein an deinen Umsätzen - und genau die prüft dieser Check.
Zum 01.01.2025 wurde die Regelung reformiert, und diese Grenzen gelten auch 2026. Entscheidend sind zwei Werte: Dein Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und dein Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Check misst beide Werte und zeigt dir per Fortschrittsbalken, wie viel Luft du noch hast, bevor eine Grenze reißt.
Ein wichtiger Unterschied zur alten Regelung: Früher war die laufende Grenze eine Prognose, die man am Jahresanfang schätzen musste. Seit der Reform gilt die 100.000-Euro-Grenze als harte Kappung im laufenden Jahr - überschreitest du sie unterjährig, wirst du ab genau diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig, nicht erst im Folgejahr. Der Check macht klar, welche Grenze wann greift.
Für die schnelle Einschätzung kannst du deinen Vorjahresumsatz eintippen und, wenn du magst, deine laufenden Monatsumsätze erfassen. Der Check summiert sie und stellt sie beiden Grenzen gegenüber. So siehst du frühzeitig, ob du auf die Umsatzsteuerpflicht zusteuerst und rechtzeitig deine Preise, Rechnungen und Buchhaltung umstellen musst.
Wechselst du in die Regelbesteuerung, ändert sich einiges: Du weist Umsatzsteuer aus, kannst dafür aber die Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Für manche lohnt sich das sogar freiwillig - etwa bei hohen Anfangsinvestitionen. Der Check hilft dir, die Ausgangslage zu verstehen, damit du diese Entscheidung nicht im Blindflug triffst.
Alles läuft im Browser, deine Umsätze bleiben auf deinem Gerät. Der Check ist ein Rechen- und Frühwarnwerkzeug, keine Steuerberatung. Für den Wechsel selbst, die Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung nach einem Überschreiten oder Grenzfälle bei gemischten Umsätzen solltest du eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen.
Funktionen
Beide 2026-Grenzen geprüft
Vorjahr 25.000 Euro und laufendes Jahr 100.000 Euro nach § 19 UStG - beide auf einmal.
Fortschrittsbalken
Sieh auf einen Blick, wie nah du an der Grenze bist - grün, gelb, rot.
Monatsumsätze erfassen
Trag deine laufenden Umsätze ein, und der Check summiert sie gegen die 100.000-Euro-Grenze.
Reform 2025 berücksichtigt
Rechnet mit den neuen Grenzen und der harten Kappung im laufenden Jahr, nicht mit der alten Prognoseregel.
Folgen klar benannt
Zeigt, was passiert, wenn eine Grenze reißt: Umsatzsteuerpflicht, aber auch Vorsteuerabzug.
Läuft im Browser
Deine Umsätze bleiben auf deinem Gerät. Keine Übertragung, kein Konto zum Rechnen nötig.
So funktioniert es
- 1
Vorjahresumsatz eingeben
Trag deinen Gesamtumsatz des Vorjahres ein - er entscheidet über die 25.000-Euro-Grenze.
- 2
Laufende Umsätze erfassen
Optional deine Monatsumsätze für das laufende Jahr - gegen die 100.000-Euro-Grenze.
- 3
Status ablesen
Der Check sagt dir, ob du noch Kleinunternehmer bist und wie viel Luft bis zur Grenze bleibt.
- 4
Folgen verstehen
Wenn du kippst: Der Check erklärt, was Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzug bedeuten.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kleinunternehmergrenzen 2026?
Dein Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und dein Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Diese Grenzen gelten seit der Reform zum 01.01.2025 und auch für 2026.
Was passiert, wenn ich die Grenze im Jahr überschreite?
Seit der Reform ist die 100.000-Euro-Grenze eine harte Kappung: Überschreitest du sie unterjährig, wirst du ab genau diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig. Anders als früher wartest du nicht bis zum Folgejahr. Ab dem Umsatz, der die Grenze reißt, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Was bedeutet Kleinunternehmer für meine Rechnungen?
Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und vermerkst stattdessen einen Hinweis auf § 19 UStG. Du gibst keine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen.
Kann ich freiwillig auf die Regelung verzichten?
Ja. Du kannst zur Regelbesteuerung optieren, auch wenn du unter den Grenzen bleibst. Das lohnt sich oft bei hohen Anfangsinvestitionen, weil du dann die Vorsteuer ziehen kannst. An den Verzicht bist du allerdings mehrere Jahre gebunden - lass dich vor der Entscheidung beraten.
Ersetzt der Check eine Steuerberatung?
Nein. Der Check misst deine Umsätze gegen die Grenzen und warnt dich frühzeitig. Für den Wechsel der Besteuerungsart, gemischte Umsätze, die Rückkehr in die Regelung oder den freiwilligen Verzicht ist eine Steuerberatung sinnvoll.
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