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ProSteuern

Reverse-Charge Validator

Reverse-Charge klingt harmlos, bis das Finanzamt die Rechnung beanstandet. Der Reverse-Charge-Validator führt dich Schritt für Schritt durch Leistung, Herkunft und Empfänger und sagt dir, ob die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG greift, welcher Pflichthinweis auf die Rechnung gehört und wie du sauber buchst - für alle elf Fallgruppen.

Ein Blick hinein - live

Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.

Was Reverse-Charge Validator kann

Beim Reverse-Charge-Verfahren dreht sich die Steuerschuldnerschaft um: Nicht der leistende Unternehmer führt die Umsatzsteuer ab, sondern der Leistungsempfänger. Das klingt technisch, ist aber der Normalfall bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen und bei bestimmten Inlandsumsätzen wie Bauleistungen. Wer den Pflichthinweis vergisst oder das Verfahren falsch anwendet, riskiert Steuernachforderungen und Ärger beim Vorsteuerabzug.

Der Validator arbeitet als Wizard. Du wählst die Art der Leistung, gibst an, wo der leistende Unternehmer sitzt - Inland, EU-Ausland oder Drittland -, ob dein Gegenüber Unternehmer (B2B) oder Privatkunde (B2C) ist, und trägst optional die USt-IdNr. und den Rechnungsbetrag ein. Aus dieser Kombination bestimmt das Tool, ob und welcher § 13b-Fall vorliegt.

Insgesamt kennt der Validator alle elf Fallgruppen des § 13b UStG: sonstige Leistungen aus dem EU-Ausland (Abs. 1), Werklieferungen und Leistungen aus dem Drittland (Abs. 2 Nr. 1), sicherungsübereignete Gegenstände, Grundstücksumsätze mit Option zur Steuerpflicht, Bauleistungen, Gebäudereinigung, Schrott und Altmetalle, Gold, Mobilfunkgeräte und weitere Sonderfälle. Zu jedem Fall nennt es die Voraussetzungen im Klartext.

Ein zentraler Baustein ist die USt-IdNr.-Prüfung. Der Validator kennt die Präfixe und Formatmuster aller EU-Länder und prüft, ob eine eingegebene Nummer syntaktisch korrekt aufgebaut ist. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen ist die gültige USt-IdNr. des Empfängers Voraussetzung dafür, dass Reverse-Charge überhaupt greift - fehlt sie, kippt die Beurteilung.

Passt ein Fall, liefert das Tool den korrekten Rechnungshinweis - etwa "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" beziehungsweise "Reverse Charge gem. § 13b Abs. 1 UStG". Diese Formulierung ist Pflichtangabe nach § 14a UStG; ohne sie ist die Rechnung formell fehlerhaft. Den Hinweis kannst du direkt übernehmen.

Für die Buchhaltung nennt der Validator zu jedem Fall die passenden Konten in SKR03 und SKR04, jeweils mit Soll- und Habenseite für die § 13b-Leistung und die Vorsteuer. So verbuchst du den Vorgang neutral, ohne dass am Ende Umsatzsteuer und Vorsteuer auseinanderlaufen. Ergänzend weist das Tool auf die Meldepflicht in der Zusammenfassenden Meldung hin, wo das relevant ist.

Der Reverse-Charge-Validator ist ein Prüf- und Lernwerkzeug, keine Steuerberatung und keine amtliche USt-IdNr.-Bestätigung. Die qualifizierte Bestätigung einer USt-IdNr. holst du beim BZSt ein, die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls bei deinem Steuerberater.

Funktionen

Wizard durch alle Fragen

Leistung, Herkunft des Leistenden, B2B oder B2C und Details - der Wizard führt dich zur richtigen Beurteilung.

Alle 11 § 13b-Fälle

Von EU-Leistungen über Bauleistungen bis zu Schrott und Mobilfunk - jede Fallgruppe mit ihren Voraussetzungen.

USt-IdNr.-Formatprüfung

Prüft Präfix und Muster der USt-IdNr. für alle 27 EU-Länder auf syntaktische Richtigkeit.

Fertiger Rechnungshinweis

Der korrekte Pflichttext nach § 14a UStG zum direkten Übernehmen auf deine Rechnung.

SKR03- und SKR04-Konten

Zu jedem Fall die Buchungskonten mit Soll und Haben für Leistung und Vorsteuer nach § 13b.

Hinweis zur Meldepflicht

Erinnert dich an die Zusammenfassende Meldung, wo grenzüberschreitende Leistungen zu melden sind.

So funktioniert es

  1. 1

    Leistung auswählen

    Wähle die Art der Leistung oder Lieferung, um die es geht - etwa digitale Dienstleistung oder Bauleistung.

  2. 2

    Herkunft und Empfänger angeben

    Sitzt der Leistende im Inland, EU-Ausland oder Drittland? Und ist der Empfänger Unternehmer oder Privatkunde?

  3. 3

    USt-IdNr. prüfen lassen

    Trag die USt-IdNr. des Empfängers ein; das Tool prüft Format und Präfix als Voraussetzung für Reverse-Charge.

  4. 4

    Ergebnis und Buchung übernehmen

    Übernimm den Rechnungshinweis und die SKR-Konten und beachte den Hinweis zur Zusammenfassenden Meldung.

Wer das braucht

Freelancer und Agenturen, die Leistungen von EU-Anbietern wie Werbe- oder Cloud-Diensten einkaufen.
Bauunternehmer, die Bauleistungen nach § 13b untereinander abrechnen.
Buchhaltung, die den korrekten Rechnungshinweis und die SKR-Konten braucht.
Onlinehändler, die grenzüberschreitende B2B-Leistungen richtig einordnen wollen.
Alle, die eine eingegangene Reverse-Charge-Rechnung auf Pflichtangaben prüfen.

Häufige Fragen

Wann greift das Reverse-Charge-Verfahren?

Immer dann, wenn § 13b UStG die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger verlagert. Typische Fälle sind sonstige Leistungen von EU-Unternehmern an deutsche Unternehmer, Werklieferungen aus dem Drittland, Bauleistungen zwischen Bauunternehmern und weitere Sondertatbestände. Der Validator prüft die konkrete Konstellation für dich.

Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?

Bei Reverse-Charge ist der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" Pflicht (§ 14a UStG), oft ergänzt um den konkreten Absatz wie § 13b Abs. 1 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Validator gibt dir den passenden Text für deinen Fall aus.

Prüft das Tool die USt-IdNr. amtlich?

Nein. Der Validator prüft, ob die Nummer syntaktisch dem Format des jeweiligen EU-Lands entspricht. Die verbindliche, qualifizierte Bestätigung einer USt-IdNr. inklusive Name und Anschrift holst du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder über das MIAS/VIES-System ein.

Was passiert, wenn die USt-IdNr. fehlt?

Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen ist die gültige USt-IdNr. des Empfängers regelmäßig Voraussetzung für das Reverse-Charge-Verfahren. Fehlt sie oder ist sie ungültig, kann die Steuerschuldnerschaft nicht greifen und du musst den Umsatz gegebenenfalls anders behandeln. Der Validator weist dich auf diese Lücke hin.

Wie buche ich einen Reverse-Charge-Vorgang?

Du buchst die eingekaufte Leistung und rechnest die deutsche Umsatzsteuer selbst hinzu, die du zugleich als Vorsteuer abziehst - der Vorgang ist bei voller Vorsteuerberechtigung erfolgsneutral. Der Validator nennt dir die konkreten SKR03- und SKR04-Konten mit Soll- und Habenseite für deinen Fall.

Muss ich die Leistung in der Zusammenfassenden Meldung angeben?

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, sind in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) anzugeben. Der Validator erinnert dich daran, wo diese Meldepflicht besteht. Die eigentliche Abgabe erfolgt über das BZSt-Online-Portal.

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