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OSS-Umsatzsteuer

Verkaufst du digital oder per Versand an Privatkunden in der EU, wird die Umsatzsteuer schnell zum Länder-Wirrwarr. Der OSS-Rechner prüft die 10.000-EUR-Schwelle, kennt die Steuersätze aller 27 EU-Länder und baut dir die quartalsweise One-Stop-Shop-Meldung fürs BZSt zusammen - ohne 27 einzelne Steuernummern.

Ein Blick hinein - live

Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.

Was OSS-Umsatzsteuer kann

Wer aus Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkauft - E-Books, Software, Onlinekurse oder physische Ware per Fernverkauf - muss ab einer bestimmten Grenze die Umsatzsteuer des Bestimmungslands berechnen. Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) macht daraus eine einzige Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern, statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen. Der Rechner nimmt dir die Zahlenarbeit ab.

Der entscheidende Punkt ist die 10.000-EUR-Schwelle nach § 3c UStG. Sie gilt EU-weit zusammengerechnet über alle Länder. Bleibst du darunter, darfst du weiterhin deutsche 19 % auf alle EU-B2C-Verkäufe anwenden - einfach, aber nicht immer günstig. Überschreitest du sie, gilt zwingend das Bestimmungslandprinzip: Jeder Verkauf trägt den Steuersatz des Käuferlands. Der Rechner zeigt dir sofort, auf welcher Seite der Schwelle du stehst.

Für jedes Land hinterlegt das Tool die aktuellen Sätze - vom niedrigen 17 % in Luxemburg bis zu 27 % in Ungarn, dazu die ermäßigten, super-ermäßigten und Parking-Sätze. Du trägst pro Land deinen Nettoumsatz ein, wählst optional das Quartal, und die Umsatzsteuer wird länderweise berechnet. Ein direkter Vergleich zeigt dir, wie sich die Steuerlast gegenüber der deutschen 19-%-Variante unterscheidet.

Das OSS-Verfahren ist quartalsweise. Der Rechner gruppiert deine Umsätze nach Q1 bis Q4 und kennt die Fristen: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar des Folgejahres. Die Meldung gibst du über das BZSt-Online-Portal beziehungsweise ELSTER ab, das BZSt verteilt die Steuer dann an die Bestimmungsländer.

Drei Verfahren deckt das Tool ab: die EU-Regelung (§ 18i UStG) für in der EU ansässige Unternehmen, die Nicht-EU-Regelung (§ 18j UStG) für Anbieter aus Drittländern und den Import-One-Stop-Shop IOSS (§ 18k UStG) für Warensendungen aus Drittländern bis 150 EUR. Für jedes Verfahren erklärt das Tool, wer es nutzt, was es umfasst und wo registriert wird.

Am Ende erzeugt der Rechner einen sauberen Meldetext - je Quartal und Land aufgeschlüsselt, mit Nettoumsatz, Satz und Steuerbetrag, dazu die Rechtsgrundlagen. Den kopierst du dir für deine Unterlagen oder als Vorlage für die eigentliche OSS-Meldung. Die Rechenschritte laufen client-seitig, die serverseitige USt-ID-Prüfung ist optional.

Der OSS-Rechner ist ein Werkzeug, keine Steuerberatung. Er hilft dir, die richtige Größenordnung und die richtigen Sätze zu treffen - die verbindliche Meldung und die Registrierung bleiben deine Verantwortung.

Funktionen

10.000-EUR-Schwellenprüfung

Rechnet deine EU-Umsätze zusammen und sagt dir sofort, ob du unter oder über der Schwelle nach § 3c UStG liegst.

Sätze aller 27 EU-Länder

Normal-, ermäßigte, super-ermäßigte und Parking-Sätze, Stand 2026 - von 17 % Luxemburg bis 27 % Ungarn.

Umsatz pro Land erfassen

Trag je Land deinen Nettoumsatz ein, die Umsatzsteuer wird länderweise mit dem richtigen Satz berechnet.

Quartalsmeldung mit Fristen

Umsätze nach Q1 bis Q4 gruppiert, inklusive der OSS-Fristen 30.4., 31.7., 31.10. und 31.1.

Drei OSS-Verfahren erklärt

EU-Regelung (§ 18i), Nicht-EU-Regelung (§ 18j) und Import-OSS/IOSS (§ 18k) mit Voraussetzungen und Umfang.

Vergleich zur deutschen USt

Sieh auf einen Blick, wie stark die Steuerlast durch die Landessätze von der deutschen 19-%-Variante abweicht.

Meldetext zum Kopieren

Ein sauber aufgeschlüsselter Bericht je Quartal und Land als Vorlage für deine OSS-Meldung.

So funktioniert es

  1. 1

    EU-Länder hinzufügen

    Wähle die Länder, in die du verkaufst. Deutschland ist ausgenommen, denn OSS gilt nur grenzüberschreitend.

  2. 2

    Nettoumsatz eintragen

    Trag je Land deinen Nettoumsatz ein und wähle optional das Quartal, dem der Umsatz zugeordnet ist.

  3. 3

    Schwelle und Sätze prüfen

    Der Rechner zeigt, ob du über der 10.000-EUR-Schwelle liegst, und wendet die passenden Landessätze an.

  4. 4

    Quartalsmeldung kopieren

    Erzeuge den Meldetext je Quartal und Land und übernimm ihn in deine OSS-Meldung über das BZSt-Portal.

Wer das braucht

Onlinehändler, die per Fernverkauf an Privatkunden in der EU liefern.
Anbieter digitaler Produkte wie E-Books, Software oder Onlinekursen.
Selbstständige, die prüfen, ob sie die 10.000-EUR-Schwelle schon reißen.
Buchhaltung, die quartalsweise die OSS-Meldung fürs BZSt vorbereitet.
Drittland-Anbieter, die per IOSS Kleinsendungen in die EU verkaufen.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich das OSS-Verfahren?

Sobald deine grenzüberschreitenden B2C-Umsätze innerhalb der EU zusammen 10.000 EUR im Jahr überschreiten (§ 3c UStG), gilt das Bestimmungslandprinzip. Dann ist entweder eine Registrierung in jedem Land nötig oder - viel einfacher - die OSS-Meldung über das BZSt. Unter der Schwelle darfst du deutsche 19 % anwenden.

Gilt die 10.000-EUR-Schwelle pro Land oder insgesamt?

Insgesamt. Die Schwelle wird über alle EU-Länder zusammengerechnet, nicht je Land. Ein einziger großer Auftrag oder viele kleine Verkäufe können sie also gemeinsam reißen. Genau deshalb rechnet der OSS-Rechner deine Länderumsätze zusammen.

Wann muss ich die OSS-Meldung abgeben?

Das OSS-Verfahren ist quartalsweise. Die Fristen sind der 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar des Folgejahres - jeweils Ende des Monats nach Quartalsende. Die Meldung läuft über das BZSt-Online-Portal, die Zahlung ebenfalls ans BZSt.

Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?

OSS (§ 18i / § 18j UStG) deckt innergemeinschaftliche Fernverkäufe und digitale Dienstleistungen ab. IOSS (§ 18k UStG) ist der Import-One-Stop-Shop für Warensendungen, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, mit einem Sachwert bis 150 EUR. IOSS vereinfacht die Einfuhrumsatzsteuer bei kleinen Sendungen.

Muss ich mich in jedem EU-Land registrieren?

Nein, genau das vermeidet OSS. Du registrierst dich einmal in deinem Heimatland - in Deutschland beim BZSt - und meldest alle EU-B2C-Umsätze zentral. Das BZSt verteilt die Steuer dann an die jeweiligen Bestimmungsländer.

Sind die Steuersätze im Rechner aktuell?

Die hinterlegten Normal- und ermäßigten Sätze haben den Stand 2026 und werden bei Änderungen gepflegt. EU-Länder passen ihre Sätze aber gelegentlich an - prüfe bei größeren Beträgen den aktuellen Satz des Bestimmungslands gegen. Der Rechner ist keine Steuerberatung.

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