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Was Gewerbesteuer-Rechner kann
Gewerbesteuer trifft jede Person mit einem Gewerbe - vom Einzelunternehmen über die GbR bis zur GmbH. Berechnet wird sie in drei Schritten: Aus dem Gewerbeertrag wird der Freibetrag abgezogen, das Ergebnis mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert (das ergibt den Steuermessbetrag), und darauf legt die Gemeinde ihren Hebesatz. Weil jede Kommune ihren Hebesatz selbst festlegt, kann dieselbe Firma in München deutlich mehr zahlen als in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz.
Der Freibetrag ist der erste große Hebel. Einzelunternehmen und Personengesellschaften bekommen 24.500 Euro Freibetrag auf den Gewerbeertrag - Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG dagegen keinen. Genau deshalb lohnt der Rechtsform-Vergleich: Der Rechner zeigt dir, was du als Einzelunternehmer, als GbR oder als GmbH zahlen würdest, damit du die Belastung schwarz auf weiß siehst statt sie zu schätzen.
Der zweite große Hebel ist der Hebesatz. Der Rechner bringt eine Datenbank mit den Hebesätzen von über 47 deutschen Städten mit - von Berlin (410) über Stuttgart (420), Frankfurt am Main (460) und Hamburg (470) bis München (490) und darüber. Du kannst deine Gemeinde auswählen oder einen eigenen Hebesatz eintragen, wenn deine Kommune nicht in der Liste steht. So siehst du sofort, wie viel Standort-Unterschied wirklich ausmacht.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommt der entscheidende Ausgleich: die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG. Das 4,0-Fache des Steuermessbetrags wird auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet. In Gemeinden mit einem Hebesatz bis etwa 400 Prozent wird die Gewerbesteuer dadurch fast vollständig neutralisiert - darüber bleibt eine Restbelastung. Der Rechner weist diese Anrechnung eigens aus, damit du die tatsächliche Nettobelastung siehst und nicht bloß die Bruttosumme.
Auch Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG lassen sich berücksichtigen. Ein Teil der Schuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet, bestimmte Positionen wie der Anteil des Grundbesitzes gekürzt. Diese Korrekturen sorgen dafür, dass der Gewerbeertrag von deinem handelsrechtlichen Gewinn abweicht - der Rechner macht das transparent, statt es unter den Tisch fallen zu lassen.
Am Ende steht nicht nur die Gewerbesteuer in Euro, sondern auch der effektive Steuersatz auf deinen Ertrag - die Zahl, die du wirklich brauchst, wenn du Standorte, Rechtsformen oder Investitionen vergleichst. Das Ganze läuft datensparsam, ohne dass deine Zahlen dein Gerät verlassen müssen. Es ersetzt keine Steuerberatung, aber es macht die Gewerbesteuer nachvollziehbar.
Funktionen
Hebesatz-Datenbank für 47+ Städte
Von Berlin bis München fertig hinterlegt - oder trag den Hebesatz deiner Gemeinde selbst ein.
Rechtsform-Vergleich
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG nebeneinander - inklusive des 24.500-Euro-Freibetrags nur für Personenunternehmen.
ESt-Anrechnung nach § 35 EStG
Das 4,0-Fache des Messbetrags wird angerechnet - der Rechner zeigt die echte Nettobelastung, nicht nur die Bruttosteuer.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Schuldzinsen, Mieten und Leasing nach § 8 GewStG hinzurechnen, Grundbesitz-Anteil nach § 9 GewStG kürzen.
Effektiver Steuersatz
Nicht nur die Steuer in Euro, sondern der effektive Satz auf deinen Ertrag - die Zahl für den Standortvergleich.
Freibetrag automatisch
Der Freibetrag von 24.500 Euro wird nur bei Personenunternehmen abgezogen - Kapitalgesellschaften bekommen ihn nicht.
Läuft im Browser
Deine Zahlen bleiben auf deinem Gerät. Keine Übertragung, kein Konto nötig zum Rechnen.
So funktioniert es
- 1
Gewerbeertrag eingeben
Trag deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb ein - die Basis für die Gewerbesteuer.
- 2
Rechtsform wählen
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft - das entscheidet über Freibetrag und Anrechnung.
- 3
Gemeinde oder Hebesatz setzen
Wähle deine Stadt aus der Datenbank oder trag einen eigenen Hebesatz ein.
- 4
Hinzurechnungen ergänzen
Optional Schuldzinsen, Mieten und Leasing nach § 8 GewStG sowie Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigen.
- 5
Ergebnis und Anrechnung ablesen
Du siehst Messbetrag, Gewerbesteuer, ESt-Anrechnung und den effektiven Steuersatz auf einen Blick.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Vom Gewerbeertrag wird der Freibetrag abgezogen (24.500 Euro bei Personenunternehmen), das Ergebnis mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert - das ergibt den Steuermessbetrag. Auf diesen wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Beispiel: Messbetrag 1.000 Euro mal Hebesatz 400 Prozent ergibt 4.000 Euro Gewerbesteuer.
Bekommt eine GmbH auch den Freibetrag?
Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Kapitalgesellschaften - GmbH, UG, AG - zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Deshalb kann die Rechtsform die Belastung deutlich verschieben.
Was bedeutet die Anrechnung nach § 35 EStG?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird das 4,0-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. In Gemeinden mit einem Hebesatz bis etwa 400 Prozent neutralisiert das die Gewerbesteuer nahezu vollständig; darüber bleibt eine Restbelastung. Kapitalgesellschaften haben keine solche Anrechnung.
Warum zahle ich in verschiedenen Städten unterschiedlich viel?
Weil jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst festlegt. Die Bandbreite reicht von rund 250 Prozent in einzelnen Niedrigsteuergemeinden bis über 500 Prozent in Großstädten. Bei gleichem Gewerbeertrag macht das mehrere tausend Euro Unterschied - der Rechner zeigt dir den Effekt sofort.
Sind die Hebesätze aktuell?
Der Rechner bringt eine Datenbank mit den Hebesätzen von über 47 Städten mit. Hebesätze können von den Gemeinden geändert werden - prüfe deinen aktuellen Satz im Zweifel im Grundlagenbescheid oder auf der Website deiner Kommune und trag ihn bei Bedarf manuell ein. Das Tool ersetzt keine Steuerberatung.
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