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HinweisDeine DSGVO-Werkbank für Erklärung, AVV, TOMs und mehr - alles als Vorlagen. Sie ersetzen weder deinen Datenschutzbeauftragten noch die anwaltliche Prüfung. Ersetzt keine Rechtsberatung. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
ProDatenschutz & Compliance

Datenschutz-Büro

DSGVO klingt nach Aktenordnern bis zur Decke, ist aber am Ende eine Handvoll Dokumente, die zusammenpassen müssen. Das Datenschutz-Büro bündelt zehn Werkzeuge in einer Werkbank: von der Datenschutzerklärung über AVV und TOMs bis zum Löschkonzept. Ein Cockpit, statt elf offener Tabs.

Ein Blick hinein

DatenschutzDatenschutz-BüroFiktive Demo | Pro
✓Geschützt
Datenschutzkontrolle

Elf DSGVO-Werkzeuge, eine Werkbank

1Elf DSGVO-Werkzeuge, eine Werkbank
2Datenschutzerklärung Baustein für Baustein
3Cookie-Richtlinie plus Opt-in-Banner
4AVV und TOMs, die zusammenpassen
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Diese sichere Vorschau zeigt, wofür das Werkzeug da ist, ohne kontogebundene Aktionen auszuführen.

Was Datenschutz-Büro kann

Datenschutz ist selten schwer, weil ein einzelnes Dokument kompliziert wäre. Es ist zäh, weil so viele Teile ineinandergreifen: Die Datenschutzerklärung verweist auf deine Dienstleister, die Dienstleister brauchen einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der AVV setzt technische und organisatorische Maßnahmen voraus, und dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss all das sauber abbilden. Das Datenschutz-Büro legt diese elf Werkzeuge nebeneinander, damit du nicht mehr zwischen elf Tabs und drei Vorlagen springst.

Am Anfang stehen die Erklärungen. Der Datenschutz-Generator baut deine Datenschutzerklärung Baustein für Baustein: Kontaktformular, Hosting, Analyse, Newsletter, Social Media. Der Cookie-Richtlinien-Generator erzeugt die dazugehörige Cookie-Tabelle mit Zweck, Anbieter und Speicherdauer, und der DSGVO-Cookie-Banner liefert das Einwilligungsbanner mit echtem Opt-in, das erst lädt, wenn wirklich zugestimmt wurde. Drei Werkzeuge, ein stimmiges Set an Texten für deine Website.

Sobald externe Dienstleister ins Spiel kommen, brauchst du Verträge. Der AVV-Generator erstellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den du deinen Auftragsverarbeitern vorlegst oder von ihnen gegenzeichnen lässt. Der TOMs-Generator dokumentiert daneben deine technischen und organisatorischen Maßnahmen, also Zutrittskontrolle, Verschlüsselung, Berechtigungen und Backups, in einer Struktur, die eine Aufsichtsbehörde sofort wiedererkennt.

Das Herzstück jeder DSGVO-Dokumentation ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30. Der Art.-30-Helfer führt dich Verarbeitung für Verarbeitung durch: Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen, Empfänger, Löschfristen. Die Verarbeitungszweck-Bibliothek liefert dir fertige, formulierte Zwecke und passende Rechtsgrundlagen, die du mit einem Klick ins Verzeichnis übernimmst, und im Arbeitsbereich führst du deine Auftragsverarbeiter mit ihrem AVV-Status an einem Ort - damit du auf einen Blick siehst, wo noch ein Vertrag fehlt.

Wo Risiko im Spiel ist, kommt die Datenschutz-Folgenabschätzung ins Spiel. Der DSFA-Schnellcheck fragt dich in wenigen Schritten ab, ob deine Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko birgt und damit eine vollständige Folgenabschätzung nach Art. 35 nötig wird. Kein juristisches Gutachten, sondern eine ehrliche Ampel, die dir sagt, ob du genauer hinschauen musst.

Am Ende steht das Löschen, und genau das wird am häufigsten vergessen. Der Löschkonzept-Generator legt fest, wann welche Daten gelöscht werden, mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen je Datenart. Der Löschfristen-Planer hält die konkreten Löschtermine im Blick und trägt sie in den Fristenwächter ein, von acht Jahren für Rechnungen bis zur zeitnahen Löschung einer abgelehnten Bewerbung. Zusammen sorgen sie dafür, dass Daten nicht ewig liegen bleiben, nur weil niemand an sie gedacht hat.

Ehrlich zur Technik: Einige Werkzeuge rechnen auf unserem Server, zum Beispiel die Textbausteine der Datenschutzerklärung. Dein Verzeichnis nach Art. 30 und deine Löschfristen speichern wir in deinem Konto, damit sie nach dem Abmelden nicht verloren gehen. Die einzelnen Werkzeuge bleiben eigenständig erreichbar, das Büro ist nur die gemeinsame Werkbank obendrauf. Du kannst also jederzeit auch nur ein einzelnes Werkzeug öffnen, ohne die ganze Suite zu brauchen.

Und die ehrliche Ansage vorweg: Das Datenschutz-Büro ersetzt keine Rechtsberatung. Es nimmt dir die stumpfe Fleißarbeit ab und liefert eine verdammt gute Vorlage, aber bei kniffligen Fällen, internationalen Datentransfers oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehört ein Blick von einer Anwältin oder deinem Datenschutzbeauftragten drauf. Wir sind auf deiner Seite, nicht dein Haftungsschild.

Funktionen

Elf DSGVO-Werkzeuge, eine Werkbank

Von der Datenschutzerklärung bis zum Löschkonzept alles an einem Ort, sortiert nach Erklärungen, Verträgen, Verzeichnissen und Prüfen.

Datenschutzerklärung Baustein für Baustein

Kontaktformular, Hosting, Analyse, Newsletter, Social Media - nur die Bausteine, die du wirklich einsetzt.

Cookie-Richtlinie plus Opt-in-Banner

Passende Cookie-Tabelle und ein Einwilligungsbanner, das erst lädt, wenn wirklich zugestimmt wurde.

AVV und TOMs, die zusammenpassen

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 und die technisch-organisatorischen Maßnahmen in behördenfester Struktur.

Verzeichnis nach Art. 30 mit Zweckbibliothek

Verarbeitungen strukturiert erfassen und fertige Zwecke samt Rechtsgrundlage direkt übernehmen.

Auftragsverarbeiter mit AVV-Status

Alle Auftragsverarbeiter an einem Ort, mit Blick darauf, wo noch ein Vertrag fehlt.

DSFA-Check und Löschfristen im Griff

Ehrliche Ampel zur Folgenabschätzung plus Löschkonzept mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und konkrete Löschtermine je Datenart.

Im Konto gespeichert, nicht nur im Browser

Verzeichnis und Löschfristen bleiben in deinem Konto, auch nach dem Abmelden und auf einem zweiten Gerät.

So funktioniert es

  1. 1

    Mit den Erklärungen starten

    Bau zuerst Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie und Banner. Das ist das, was Besucher als Erstes sehen.

  2. 2

    Verträge und TOMs erzeugen

    Erstelle den AVV für deine Dienstleister und dokumentiere deine technisch-organisatorischen Maßnahmen.

  3. 3

    Verzeichnisse pflegen

    Trag deine Verarbeitungen nach Art. 30 ein, nutze die Zweckbibliothek und liste deine Dienstleister auf.

  4. 4

    Prüfen und Löschen regeln

    Mach den DSFA-Schnellcheck und leg Löschkonzept sowie Löschfristen fest, damit Daten nicht ewig liegen bleiben.

  5. 5

    Gegenlesen lassen

    Bei kniffligen Fällen das Ergebnis von einer Anwältin oder deinem Datenschutzbeauftragten prüfen lassen.

Wer das braucht

→Solo-Selbstständige und kleine Teams, die ihre DSGVO-Dokumentation endlich komplett aufsetzen wollen.
→Website-Betreiber, die Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie und Banner aus einem Guss brauchen.
→Vereine und Gründer, die zum Start ein sauberes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen.
→Agenturen und Dienstleister, die AVV und TOMs für ihre Kundschaft strukturiert vorlegen müssen.
→Datenschutzbeauftragte, die Löschkonzept und Löschfristen an einem Ort pflegen wollen.

Häufige Fragen

Ersetzt das Datenschutz-Büro eine Rechtsberatung?

Nein. Es nimmt dir die Fleißarbeit ab und liefert eine sehr gute Vorlage, ist aber keine Rechtsberatung. Bei besonderen Kategorien von Daten, internationalen Datentransfers oder unklaren Fällen sollte eine Anwältin oder dein Datenschutzbeauftragter draufschauen.

Sind die einzelnen Werkzeuge auch separat nutzbar?

Ja. Jedes der zehn Werkzeuge bleibt eigenständig erreichbar und registriert. Das Datenschutz-Büro ist nur die gemeinsame Werkbank obendrauf. Du kannst also gezielt nur den AVV-Generator oder nur den Löschfristen-Planer öffnen.

Brauche ich ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

In den allermeisten Fällen ja. Art. 30 DSGVO verlangt es grundsätzlich von jedem Verantwortlichen, mit engen Ausnahmen für kleine Unternehmen ohne riskante oder regelmäßige Verarbeitung. Der Art.-30-Helfer führt dich durch die nötigen Angaben.

Wann brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Wenn eine Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt, etwa bei umfangreichem Profiling oder besonderen Datenkategorien. Der DSFA-Schnellcheck gibt dir eine ehrliche Ersteinschätzung, ob eine vollständige Folgenabschätzung nach Art. 35 nötig wird.

Werden meine Eingaben irgendwo gespeichert?

Das Verzeichnis nach Art. 30 und die Löschfristen speichern wir in deinem Konto, damit nichts verloren geht. Einige Generatoren schicken deine Eingaben zum Erstellen des Textes an unseren Server und speichern sie dort nicht. Die meisten Entwürfe liegen nur in deinem Browser.

Deckt die Suite auch das Löschen von Daten ab?

Ja, und das wird oft vergessen. Der Löschkonzept-Generator legt die Löschregeln mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen fest, und der Löschfristen-Planer hält die konkreten Löschtermine je Datenart im Blick, von acht Jahren für Rechnungen bis zur zeitnahen Löschung abgelehnter Bewerbungen.

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