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Was Art. 30 DSGVO Helper kann
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss nach Art. 30 DSGVO ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Das gilt für den Onlineshop genauso wie für die Physiotherapiepraxis oder den Handwerksbetrieb mit Angestellten. Die Aufsichtsbehörde kann es jederzeit anfordern, und ein fehlendes oder lückenhaftes Verzeichnis ist einer der häufigsten Anlässpunkte bei einer Prüfung. Der Helper nimmt dir die Angst vor dem leeren Blatt.
Für jede Verarbeitungstätigkeit verlangt Art. 30 einen festen Satz Angaben: Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen und Datenarten, Empfänger, geplante Löschfristen, Übermittlungen in Drittländer und die technisch-organisatorischen Maßnahmen. Der Helper legt diese Felder strukturiert vor dich hin, sodass du keine Pflichtangabe vergisst und nichts übersiehst.
Damit du nicht bei null anfängst, bringt das Werkzeug fertige Vorlagen für typische Tätigkeiten mit - etwa Lohnabrechnung, Bewerbermanagement, Kundenverwaltung oder Newsletter-Versand. Jede Vorlage kommt mit vorbelegten Vorschlägen für Zweck, Rechtsgrundlage und Fristen, die du an deinen Betrieb anpasst, statt sie mühsam selbst zu formulieren.
Eine eingebaute Übersicht der Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO erklärt in Klartext, wann eine Verarbeitung auf Einwilligung, Vertrag, rechtlicher Verpflichtung oder berechtigtem Interesse beruht - mit Beispielen, damit du die passende Grundlage sicher wählst. Zu jeder Tätigkeit erfasst du außerdem, ob Daten in ein Drittland außerhalb der EU fließen, was zusätzliche Anforderungen auslöst.
Neben den Tätigkeiten hält der Helper die Stammdaten deines Unternehmens fest: Verantwortlicher, Anschrift, Vertreter und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, falls du einen benötigst. Diese Angaben gehören zum Kopf jedes Verzeichnisses und stehen so automatisch im fertigen Dokument.
Am Ende erzeugt das Werkzeug ein übersichtliches PDF, das du ausdrucken, ablegen oder der Aufsichtsbehörde vorlegen kannst. Deine Eingaben werden als Entwurf lokal zwischengespeichert, sodass du die Arbeit unterbrechen und später fortsetzen kannst. Wichtig: Der Helper strukturiert deine Angaben und unterstützt dich beim Erstellen, ersetzt aber keine Rechts- oder Datenschutzberatung. Ob dein Verzeichnis im Einzelfall vollständig und korrekt ist, prüfst du am besten mit einer Fachkraft für Datenschutz.
Funktionen
Alle Pflichtangaben nach Art. 30
Zweck, Rechtsgrundlage, Datenarten, Empfänger, Fristen, Drittland und TOMs - strukturiert Feld für Feld.
Fertige Vorlagen
Typische Tätigkeiten wie Lohnabrechnung oder Bewerbermanagement kommen vorbelegt und werden nur angepasst.
Rechtsgrundlagen erklärt
Eine Übersicht zu Art. 6 DSGVO erklärt Einwilligung, Vertrag, Pflicht und berechtigtes Interesse mit Beispielen.
Drittland-Erfassung
Zu jeder Tätigkeit hältst du fest, ob Daten in ein Land außerhalb der EU übermittelt werden.
Unternehmens-Stammdaten
Verantwortlicher, Anschrift, Vertreter und Datenschutzbeauftragter stehen automatisch im Kopf des Verzeichnisses.
PDF-Export
Am Ende erhältst du ein übersichtliches PDF zum Ausdrucken, Ablegen oder Vorlegen bei der Behörde.
Entwurf wird gespeichert
Deine Eingaben werden lokal zwischengespeichert, damit du die Arbeit jederzeit fortsetzen kannst.
So funktioniert es
- 1
Unternehmensdaten eintragen
Trag Verantwortlichen, Anschrift und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ein - der Kopf des Verzeichnisses.
- 2
Tätigkeit anlegen oder Vorlage wählen
Starte mit einer fertigen Vorlage wie Lohnabrechnung oder lege eine eigene Verarbeitungstätigkeit an.
- 3
Pflichtangaben ausfüllen
Zweck, Rechtsgrundlage, Datenarten, Empfänger und Fristen ergänzen. Die Erklärungen helfen bei jeder Wahl.
- 4
PDF erzeugen
Exportiere das fertige Verzeichnis als PDF und lege es für die Aufsichtsbehörde bereit.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wer muss ein Verzeichnis nach Art. 30 führen?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Die Ausnahme für Betriebe unter 250 Beschäftigten greift in der Praxis kaum, weil sie an enge Bedingungen geknüpft ist. Im Zweifel gehst du davon aus, dass du ein Verzeichnis brauchst.
Macht der Helper mein Verzeichnis rechtssicher?
Nein. Der Helper strukturiert deine Angaben und stellt sicher, dass du die Pflichtfelder ausfüllst. Ob dein Verzeichnis im Einzelfall vollständig und richtig ist, kann nur eine Datenschutz-Fachkraft beurteilen. Das Werkzeug unterstützt, ersetzt aber keine Beratung.
Werden meine Eingaben irgendwo gespeichert?
Deine Angaben werden als Entwurf lokal in deinem Browser zwischengespeichert, damit du weiterarbeiten kannst. Das fertige PDF erzeugst du selbst und behältst die Kontrolle darüber.
Welche Angaben verlangt Art. 30 genau?
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, Kategorien betroffener Personen und Datenarten, Empfänger, geplante Löschfristen, etwaige Drittlandübermittlungen und eine allgemeine Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen. Der Helper deckt all diese Felder ab.
Kann ich das Verzeichnis später aktualisieren?
Ja. Ein Verzeichnis ist ein lebendes Dokument, das du bei Änderungen fortschreibst. Da dein Entwurf gespeichert wird, kannst du jederzeit neue Tätigkeiten ergänzen und ein aktualisiertes PDF erzeugen.
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