Ein Blick hinein
Diese sichere Vorschau zeigt, wofür das Werkzeug da ist, ohne kontogebundene Aktionen auszuführen.
Was TVöD/TV-L-Rechner kann
Im öffentlichen Dienst steht das Gehalt nicht im Arbeitsvertrag als feste Zahl, sondern ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Für Beschäftigte der Städte, Gemeinden und Landkreise gilt der TVöD im Bereich der kommunalen Arbeitgeber (VKA), für Bundesbehörden der TVöD Bund und für die Länder der TV-L. Dazu kommen eigene Tabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) und für die Pflege in kommunalen Kliniken und Heimen (P-Tabelle). Der Rechner kennt alle fünf und sagt dir in einfachen Worten, welcher wahrscheinlich deiner ist.
Die Höhe hängt an zwei Dingen: an deiner Entgeltgruppe, also der Bewertung deiner Tätigkeit, und an deiner Erfahrungsstufe von 1 bis 6. Beides steht auf deiner Gehaltsabrechnung, meist als "E 9b, Stufe 3" oder ähnlich. Im Rechner wählst du genau das aus, und schon steht das Monatsbrutto für eine volle Stelle da. Stufen, die es in deiner Gruppe nicht gibt, etwa Stufe 1 in der Entgeltgruppe 1 oder in P 7, sind ausgegraut.
Die Tabellen ändern sich mit jeder Tarifrunde, und der Rechner nimmt immer die Tabelle, die im gewählten Monat gilt. Beim TVöD ist das die Tabelle ab 1. April 2025 und die um 2,8 Prozent erhöhte Tabelle ab 1. Mai 2026; die Laufzeit endet am 31. März 2027. Beim TV-L gilt die Tabelle ab 1. Februar 2025, dann nach der Einigung vom 14. Februar 2026 plus 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 1. April 2026, plus 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und plus 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028. Unter jedem Ergebnis steht, ab wann die Tabelle gilt und auf welchem Stand die Werte sind. Jeden Wert haben wir mit einer zweiten Quelle oder mit der vereinbarten Erhöhung nachgerechnet.
Arbeitest du in Teilzeit, trägst du deine Wochenstunden und die Stunden einer vollen Stelle ein, der Rechner kürzt das Tabellenentgelt anteilig. Zulagen wie Pflege-, Schicht- oder Besitzstandszulagen kannst du als Betrag dazuschreiben. Die Jahressonderzahlung, oft noch Weihnachtsgeld genannt, rechnet der Rechner mit dem Satz deiner Gruppe aus: beim TVöD der Kommunen ab 2026 einheitlich 85 Prozent, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für die unteren Gruppen 90 Prozent, beim Bund 95, 90 oder 75 Prozent und beim TV-L zwischen 87,43 und 32,53 Prozent. Daraus entsteht dein Jahresbrutto, Monat für Monat mit der jeweils gültigen Tabelle.
Für das Netto nutzt der Rechner denselben Rechenkern wie unser Brutto-Netto-Rechner: Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dazu kommt, was im öffentlichen Dienst typisch ist: dein Anteil an der Zusatzversorgung, bei der VBL im Westen 1,81 Prozent und im Osten 4,25 Prozent. Die Jahressonderzahlung wird wie im echten Leben als sonstiger Bezug versteuert. Alles läuft direkt in deinem Browser, nichts von deinen Angaben verlässt dein Gerät.
Zum Schluss schaut der Rechner nach vorn: Trag ein, seit wann du in deiner Stufe bist, und du siehst, wann die nächste regulär fällig ist und wie viel mehr es dann gibt. Mit einem Klick landet der Termin im Fristenwächter, damit du an dem Tag deine Abrechnung prüfst. Alle Beträge sind Richtwerte aus den veröffentlichten Tabellen. Verbindlich ist deine Gehaltsabrechnung, und bei Fragen zur Eingruppierung helfen Personalabteilung und Personalrat. Das Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung.
Funktionen
Fünf Tabellen, ein Rechner
TVöD Kommunen, TVöD Bund, Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege und TV-L, jeweils mit der Tabelle, die im gewählten Monat gilt.
Tarifrunden 2025 bis 2028 drin
TVöD plus 2,8 Prozent ab Mai 2026, TV-L plus 2,8 Prozent ab April 2026, plus 2,0 ab März 2027 und plus 1,0 ab Januar 2028, mit sichtbarem Tabellenstand.
Jahressonderzahlung nach Gruppe
Der richtige Satz für deine Gruppe, inklusive der 90 Prozent in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aufs Septembergehalt gerechnet.
Netto mit Zusatzversorgung
Lohnsteuer, Sozialabgaben und dein VBL-Anteil aus unserem geprüften Rechenkern, Monat und Jahr.
Teilzeit und Zulagen
Stunden eintragen, Zulagen dazuschreiben, fertig. Beim TV-L kennt der Rechner die übliche Wochenarbeitszeit deines Landes.
Nächste Stufe im Fristenwächter
Wann die nächste Stufe kommt und was sie bringt, mit einem Klick als Erinnerung gespeichert.
So funktioniert es
- 1
Tarif wählen
Kommune, Kita oder Sozialarbeit, Pflege, Bund oder Land: Wähl den Tarif, der in deinem Vertrag steht.
- 2
Gruppe und Stufe wählen
Beides steht auf deiner Gehaltsabrechnung. Das Brutto erscheint sofort.
- 3
Feinschliff
Teilzeit, Zulagen und Jahressonderzahlung einstellen, dann Steuerklasse und Bundesland für das Netto.
- 4
Nächste Stufe vormerken
Datum deiner letzten Stufe eintragen und den Termin in den Fristenwächter legen.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Entgeltgruppe und Stufe?
Auf deiner Gehaltsabrechnung, meist oben bei den Stammdaten, etwa als "EG 9b / Stufe 3". Bei einer Neueinstellung steht die Gruppe im Arbeitsvertrag, die Stufe im Schreiben der Personalabteilung.
Welche Tabellen und Stände nutzt der Rechner?
TVöD Kommunen, Bund, SuE und Pflege ab 1. April 2025 und ab 1. Mai 2026, TV-L ab 1. Februar 2025, 1. April 2026, 1. März 2027 und 1. Januar 2028. Der Tabellenstand steht unter jedem Ergebnis. Nach dem Ende der TVöD-Laufzeit am 31. März 2027 gilt die letzte Tabelle weiter, bis eine neue Einigung kommt.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung?
Beim TVöD der Kommunen ab 2026 einheitlich 85 Prozent, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für die Gruppen 1 bis 8 und P 5 bis P 8 90 Prozent. Beim TVöD Bund 95 Prozent (E 1 bis E 8), 90 Prozent (E 9a bis E 12) und 75 Prozent (E 13 bis E 15). Beim TV-L zwischen 87,43 und 32,53 Prozent je nach Gruppe. Grundlage ist das Durchschnittsgehalt von Juli bis September, ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt.
Wann komme ich in die nächste Stufe?
Regulär nach einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2, drei in Stufe 3, vier in Stufe 4 und fünf in Stufe 5. In der Entgeltgruppe 1 sind es jeweils vier Jahre, in P 7 und P 8 drei Jahre in Stufe 2. Ab Stufe 3 kann die Leistung das Tempo ändern, und Zeiten ohne Entgelt können es verlängern.
Warum weicht das Netto von meiner Abrechnung ab?
Der Rechner geht von gesetzlicher Krankenversicherung, einer gleichbleibenden Stufe und den Standardsätzen der Zusatzversorgung aus. Freibeträge, Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit, vermögenswirksame Leistungen oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse mit eigenem Satz ändern das Ergebnis. Es bleibt ein Richtwert.
Werden meine Daten irgendwohin geschickt?
Nein. Tabellen und Steuerberechnung laufen in deinem Browser. Nur wenn du den Stufentermin aktiv in den Fristenwächter legst, wird dieser Termin in deinem Konto gespeichert.
Ersetzt der Rechner die Auskunft der Personalabteilung?
Nein. Er hilft dir, deine Abrechnung zu verstehen und gezielt nachzufragen. Verbindlich sind deine Abrechnung und die Entscheidung deines Arbeitgebers, bei Streit hilft der Personalrat, eine Gewerkschaft oder eine Anwältin. Ansprüche verfallen nach sechs Monaten, wenn du sie nicht schriftlich geltend machst (§ 37 TVöD, § 37 TV-L).
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