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Was Urlaubsabgeltungs-Rechner kann
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du deinen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, muss er ausgezahlt werden. Das steht so in § 7 Abs. 4 BUrlG und ist kein Gefallen deines Chefs, sondern dein gutes Recht. Trotzdem rechnet kaum jemand nach, ob die Zahl auf der letzten Abrechnung überhaupt stimmt. Genau dafür ist dieser Rechner da: Du gibst ein, wie viele Urlaubstage dir vertraglich zustehen, wie viele du schon genommen hast und was du am Tag verdienst, und bekommst eine nachvollziehbare Berechnung.
Der Kern ist die anteilige Berechnung nach § 5 BUrlG. Trittst du mitten im Jahr ein oder aus, bekommst du nicht den vollen Jahresurlaub, sondern ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Der Rechner erkennt automatisch, ob ein Teiljahr vorliegt, zählt die vollen Monate zwischen Eintritts- und Austrittsdatum und rundet den Anspruch sauber. So siehst du auf einen Blick, ob deine Abrechnung dir vielleicht Tage vorenthält.
Auch das gesetzliche Minimum ist eingebaut. § 3 BUrlG garantiert 24 Werktage bei der 6-Tage-Woche, was bei der üblichen 5-Tage-Woche 20 Tagen entspricht. Dein Vertrag darf mehr geben, aber niemals weniger. Der Rechner nimmt immer den höheren Wert und passt ihn bei Teilzeit an deinen Anteil an - egal ob du drei, vier oder fünf Tage die Woche arbeitest.
Die 6-monatige Wartezeit aus § 4 BUrlG ist der Punkt, an dem viele Neueinsteiger stolpern. Erst nach einem halben Jahr im Betrieb entsteht der volle Jahresanspruch. Trittst du vorher wieder aus, gilt strikt die Zwölftel-Regel. Der Rechner blendet einen deutlichen Hinweis ein, sobald diese Wartezeit noch nicht erfüllt ist, damit du nicht mit falschen Erwartungen in die Verhandlung gehst.
Zwölf fertige Beispiel-Szenarien decken die typischen Fälle ab: Kündigung zur Jahresmitte, Austritt in der Probezeit, Renteneintritt, Rückkehr aus der Elternzeit, Aufhebungsvertrag, Minijob, befristeter Vertrag und mehr. Ein Klick füllt alle Felder mit realistischen Werten, die du dann an deine Situation anpasst. So verstehst du die Mechanik, ohne bei null anzufangen.
Für die Auszahlung selbst rechnet das Tool zusätzlich eine grobe Netto-Schätzung. Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig wie normaler Lohn, deshalb bleibt netto weniger übrig als der Bruttobetrag suggeriert. Die Schätzung nutzt vereinfachte Durchschnittssätze und ist bewusst konservativ - für den exakten Nettobetrag mit deiner Steuerklasse gehörst du zum Brutto-Netto-Rechner. Diese Zahl ist eine Orientierung, keine Lohnabrechnung.
Alles läuft in deinem Browser. Keine Gehaltsdaten wandern zu einem Server, nichts wird gespeichert, keine Anmeldung nötig. Das ist wichtig, weil es hier um sensible Zahlen geht - dein Tagesverdienst und dein Austrittsdatum sagen viel über dich aus. Diese Angaben bleiben auf deinem Gerät.
Funktionen
Anteilige Berechnung nach § 5 BUrlG
Bei Ein- oder Austritt mitten im Jahr zählt der Rechner die vollen Monate und ermittelt ein Zwölftel pro Monat.
Gesetzliches Minimum eingebaut
20 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Werktage bei 6-Tage-Woche - dein Vertrag darf mehr, nie weniger.
Teilzeit sauber berücksichtigt
Trag deinen Teilzeitanteil ein und der Urlaubsanspruch wird passend heruntergerechnet, ohne dass Tage verschwinden.
Wartezeit-Warnung nach § 4
Ist die 6-Monats-Wartezeit noch nicht erfüllt, weist dich der Rechner deutlich darauf hin.
Brutto- und Netto-Schätzung
Neben dem Bruttobetrag zeigt das Tool eine grobe Netto-Auszahlung nach Steuer und Sozialabgaben.
12 Beispiel-Szenarien
Von Probezeit über Renteneintritt bis Aufhebungsvertrag - ein Klick füllt realistische Werte ein.
BUrlG-Referenz zum Nachlesen
Die wichtigsten Paragrafen §§ 3, 4, 5, 7 und 11 sind kurz erklärt und direkt verlinkt.
So funktioniert es
- 1
Arbeitszeit angeben
Wähle 5- oder 6-Tage-Woche und trag deinen Teilzeitanteil ein, falls du nicht voll arbeitest.
- 2
Zeitraum und Urlaub eintragen
Gib Eintritts- und Austrittsdatum ein sowie deine vertraglichen Urlaubstage und die bereits genommenen.
- 3
Tagesverdienst ergänzen
Teile dein Monatsbrutto durch die durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat (ca. 21,7 bei 5-Tage-Woche).
- 4
Abgeltung berechnen
Der Rechner zeigt Resturlaub, Brutto- und geschätzte Netto-Abgeltung, die du direkt kopieren kannst.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Auszahlung meines Resturlaubs?
Ja. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG muss nicht genommener Urlaub abgegolten werden, wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Das gilt bei eigener Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Aufhebungsvertrag.
Wie wird der Urlaub berechnet, wenn ich mitten im Jahr aufhöre?
Für jedes volle Beschäftigungsmonat bekommst du ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bei sechs vollen Monaten sind das also 6/12, sprich die Hälfte deines Jahresanspruchs. Der Rechner zählt die vollen Monate zwischen Eintritt und Austritt automatisch.
Was ist die Wartezeit von sechs Monaten?
Der volle Jahresurlaub entsteht erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 4 BUrlG). Trittst du vorher aus, etwa in der Probezeit, gilt strikt die Zwölftel-Regel pro vollem Monat. Der Rechner warnt dich, wenn diese Wartezeit noch nicht erfüllt ist.
Muss ich die Urlaubsabgeltung versteuern?
Ja. Die Abgeltung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig wie normaler Arbeitslohn und wird über die Lohnabrechnung abgerechnet. Der Rechner zeigt eine grobe Netto-Schätzung mit Durchschnittssätzen. Für den exakten Betrag mit deiner Steuerklasse nutze den Brutto-Netto-Rechner.
Gilt der Anspruch auch für Minijobs und befristete Verträge?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, auch Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach der Höhe des Verdienstes. Der Rechner deckt diese Fälle mit eigenen Beispiel-Szenarien ab.
Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Der Rechner liefert eine transparente Schätzung nach den gesetzlichen Regeln, ist aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Streit über die Abgeltung, Tarifverträge oder Sonderfälle wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.
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