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Elternzeit-Rechner

Elternzeit, Elterngeld, ElterngeldPlus, Mutterschutz, Kündigungsschutz und der Brief an den Arbeitgeber - das alles hängt zusammen und alle Fristen greifen ineinander. Der Elternzeit-Rechner bringt Ordnung ins Chaos: Er berechnet dein Elterngeld, plant deine Bezugsmonate, zeigt den Kündigungsschutz-Zeitplan und erzeugt gleich das fertige Anmeldeschreiben.

Ein Blick hinein - live

Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.

Was Elternzeit-Rechner kann

Rund um die Geburt eines Kindes prasseln in Deutschland gleich mehrere Regelwerke auf dich ein. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt, wie viel Geld du bekommst und wie lange du zu Hause bleiben darfst, das Mutterschutzgesetz schützt die letzten Wochen vor und die ersten Wochen nach der Geburt, und der Kündigungsschutz sorgt dafür, dass dein Job sicher ist. Der Elternzeit-Rechner fasst diese Stränge in einem Werkzeug zusammen, damit du nicht mit drei Gesetzen gleichzeitig jonglieren musst.

Kern ist die Elterngeld-Berechnung. Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil deines wegfallenden Nettoeinkommens, bei geringeren Einkommen einen höheren Anteil, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Wer 24 bis 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeitet, kann statt des Basiselterngeldes das ElterngeldPlus wählen: halber Betrag, dafür doppelt so lange, und mit dem Partnerschaftsbonus gibt es vier zusätzliche Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig Teilzeit arbeiten.

Der Rechner berücksichtigt auch die Zuschläge, die leicht übersehen werden. Bei Geschwistern unter drei Jahren oder mehreren Kindern unter sechs gibt es den Geschwisterbonus von zehn Prozent, mindestens 75 Euro im Monat. Bei Zwillingen oder Drillingen kommen 300 Euro pro weiterem Kind dazu. Wer diese Zuschläge nicht kennt, verschenkt bares Geld - das Tool weist sie automatisch aus.

Auf einem Zeitstrahl siehst du deine Bezugsmonate farbig geordnet: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die Mutterschutzfrist. Wichtig ist dabei die Anrechnung: Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist wird automatisch auf die Elternzeit angerechnet (§ 15 Abs. 2 S. 3 BEEG). Der Rechner setzt das korrekt um, damit du deine verfügbaren Monate richtig planst und keine doppelt zählst.

Nicht zu unterschätzen sind die Fristen und der Kündigungsschutz. Elternzeit musst du beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich anmelden (§ 16 BEEG), und der besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem geplanten Start. Der Rechner zeichnet dir diesen Zeitplan auf und generiert das formell korrekte Anmeldeschreiben, das du nur noch ausdrucken und unterschreiben musst - denn Schriftform ist Pflicht, eine E-Mail reicht nicht.

Der Elternzeit-Rechner ist eine Planungshilfe, kein Elterngeldbescheid. Die verbindliche Berechnung macht die Elterngeldstelle, die dein tatsächliches Einkommen aus den maßgeblichen Monaten zugrunde legt. Aber für die Entscheidung, wie ihr die Monate zwischen beiden Eltern aufteilt und wann ihr Teilzeit einbaut, ist er genau das Werkzeug, das dir sonst fehlt.

Funktionen

Elterngeld und ElterngeldPlus

Berechnet das Basiselterngeld (300 bis 1.800 Euro) und zeigt, wann sich ElterngeldPlus mit doppelter Bezugsdauer lohnt.

Partnerschaftsbonus

Vier zusätzliche Monate, wenn beide Eltern 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten - das Tool plant sie direkt mit ein.

Geschwister- und Mehrlingsbonus

Plus 10 Prozent bei kleinen Geschwistern und 300 Euro pro weiterem Kind bei Zwillingen oder Drillingen, automatisch berücksichtigt.

Zeitstrahl der Bezugsmonate

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Mutterschutz farbig geordnet, damit die Aufteilung sichtbar wird.

Mutterschutz-Anrechnung

Die nachgeburtliche Schutzfrist wird nach § 15 BEEG korrekt auf die Elternzeit angerechnet, ganz ohne Doppelzählung.

Kündigungsschutz-Zeitplan

Zeigt, ab wann der besondere Kündigungsschutz greift und wann die siebenwöchige Anmeldefrist beim Arbeitgeber läuft.

Fertiger Arbeitgeber-Brief

Erzeugt das formell korrekte Anmeldeschreiben zur Elternzeit nach § 16 BEEG - nur noch ausdrucken und unterschreiben.

So funktioniert es

  1. 1

    Geburtstermin und Einkommen eingeben

    Trag den voraussichtlichen Geburtstermin und dein Nettoeinkommen vor der Geburt ein. Daraus berechnet das Tool dein Elterngeld.

  2. 2

    Bezugsvariante wählen

    Entscheide zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus und gib an, ob ihr den Partnerschaftsbonus nutzen wollt.

  3. 3

    Zuschläge und Geschwister ergänzen

    Gib an, ob kleine Geschwister oder Mehrlinge dazukommen, damit die Boni in die Berechnung einfließen.

  4. 4

    Zeitplan prüfen und Brief erstellen

    Sieh dir den Zeitstrahl und den Kündigungsschutz an und erzeuge das Anmeldeschreiben für den Arbeitgeber.

Wer das braucht

Werdende Eltern, die die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen beiden planen.
Mütter und Väter, die ElterngeldPlus mit Teilzeit kombinieren wollen.
Familien mit kleinen Geschwistern, die den Geschwisterbonus mitrechnen.
Arbeitnehmer, die das formell korrekte Anmeldeschreiben zur Elternzeit brauchen.
Paare, die den Partnerschaftsbonus und die Fristen im Blick behalten wollen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommenshöhe rund 65 bis 100 Prozent deines wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei geringeren Einkommen ist der Ersatzanteil höher. Der Rechner ermittelt deinen voraussichtlichen Betrag.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld gibt es für bis zu 14 Monate zwischen beiden Eltern. ElterngeldPlus zahlt maximal die Hälfte pro Monat, dafür doppelt so lange, und lohnt sich besonders, wenn du in Teilzeit arbeitest. Mit dem Partnerschaftsbonus kommen bis zu vier weitere Monate dazu.

Wann muss ich Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?

Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes gilt eine Anmeldefrist von sieben Wochen vor Beginn, schriftlich (§ 16 BEEG). Der Rechner zeigt dir das genaue Datum und erstellt das passende Anmeldeschreiben. Eine E-Mail genügt nicht, es braucht die Schriftform mit Unterschrift.

Habe ich in der Elternzeit Kündigungsschutz?

Ja. Der besondere Kündigungsschutz gilt während der Elternzeit und beginnt frühestens acht Wochen vor ihrem Start. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen. Der Rechner stellt dir diesen Schutzzeitraum als Zeitplan dar.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja, in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche (§ 15 Abs. 4 BEEG). Wer 24 bis 32 Stunden arbeitet, kann ElterngeldPlus beziehen und so Geld und Arbeit kombinieren. Der Rechner prüft, ob deine geplante Stundenzahl für ElterngeldPlus in Frage kommt.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Ja. Die Wochen der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist werden auf die Elternzeit und den Elterngeldbezug der Mutter angerechnet (§ 15 Abs. 2 S. 3 BEEG). Der Rechner berücksichtigt das automatisch, damit du deine verbleibenden Monate korrekt planst.

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