Ein Blick hinein
Diese sichere Vorschau zeigt, wofür das Werkzeug da ist, ohne kontogebundene Aktionen auszuführen.
Was Rentensteuer-Rechner kann
Seit 2005 werden gesetzliche Renten nachgelagert besteuert. Das heißt: Ein Teil deiner Rente ist steuerpflichtig, und wie groß dieser Teil ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 Prozent. Für jeden späteren Jahrgang steigt der Anteil. Seit dem Wachstumschancengesetz wächst er ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt pro Jahr: 83,5 Prozent bei Rentenbeginn 2025, 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026, erst 2058 sind es 100 Prozent. Der Rechner kennt die ganze Tabelle aus § 22 EStG.
Das Wichtigste, was viele nicht wissen: Der steuerfreie Teil deiner Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und bleibt dann für immer gleich. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Genau so kommen jedes Jahr Rentnerinnen und Rentner über den Grundfreibetrag, die vorher nie etwas mit dem Finanzamt zu tun hatten. Der Rechner schätzt deinen festen Freibetrag aus deiner heutigen Rente und den echten Rentenerhöhungen seit deinem Rentenbeginn. Steht der Betrag schon in deinem Steuerbescheid, trägst du ihn einfach ein.
Von der steuerpflichtigen Rente gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und der Sonderausgaben-Pauschbetrag ab. Erst was dann übrig bleibt, trifft auf den Einkommensteuertarif mit dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro für 2025 und 12.348 Euro für 2026, bei Ehepaaren mit Splittingtarif das Doppelte. Der Rechner nutzt dafür dieselbe Tarifberechnung wie unser Einkommensteuer-Rechner.
Kaum jemand lebt nur von der gesetzlichen Rente. Deshalb rechnet das Werkzeug auch Betriebsrenten und Beamtenpensionen mit Versorgungsfreibetrag, Betriebsrenten aus Direktversicherung oder Pensionskasse, Mieteinkünfte, einen Gewinn aus selbstständiger Arbeit, einen Minijob und Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag mit. Wer vor dem Steuerjahr 64 geworden ist, bekommt auf Lohn und Nebeneinkünfte den Altersentlastungsbetrag. Bei Zinsen zeigt der Rechner, ob sich die Günstigerprüfung lohnt, weil dein persönlicher Steuersatz unter den 25 Prozent der Bank liegt.
Neu seit dem 1. Januar 2026 ist die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem normalen Job weiterarbeitet, bekommt bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei, und zwar ab dem Monat nach der Regelaltersgrenze. Das gilt nicht für Minijobs, nicht für Beamte und nicht für Selbstständige. Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge laufen auf den ganzen Lohn weiter, und einen Progressionsvorbehalt gibt es nicht. Der Rechner zieht die Aktivrente Monat für Monat ab und zeigt, was dann noch steuerpflichtig bleibt.
Am Ende bekommst du eine klare Antwort: Musst du abgeben oder nicht, und warum. Bezieht niemand von euch Lohn oder Pension mit Lohnsteuerabzug, entscheidet der Grundfreibetrag (§ 25 EStG, § 56 EStDV). Geht schon Lohnsteuer ab, gelten die Regeln aus § 46 EStG, etwa die 410-Euro-Grenze für andere Einkünfte. Dazu nennt der Rechner die Frist, die Wege zur Erklärung über ELSTER mit Anlage R, die vereinfachte Erklärung für Rentner einiger Länder und den Lohnsteuerhilfeverein. Alles ist ein Richtwert zum Verstehen und Vorbereiten deiner eigenen Erklärung. Er ersetzt keine Steuerberatung und nicht den Bescheid deines Finanzamts.
Funktionen
Abgabepflicht klar beantwortet
Ja oder nein mit Begründung: Grundfreibetrag-Test nach § 56 EStDV oder die Regeln aus § 46 EStG, wenn schon Lohnsteuer abgeht.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
Die ganze Kohortentabelle aus § 22 EStG nach dem Wachstumschancengesetz: 83,5 % für 2025, 84 % für 2026.
Fester Rentenfreibetrag, volle Erhöhungen
Der steuerfreie Teil wird aus deiner heutigen Rente und den echten Rentenerhöhungen zurückgerechnet, oder du übernimmst ihn aus dem Steuerbescheid.
Aktivrente 2026 eingebaut
Bis zu 2.000 EUR Lohn im Monat nach der Regelaltersgrenze steuerfrei, ab dem Folgemonat, ohne Progressionsvorbehalt.
Betriebsrente, Pension, Miete, Zinsen
Versorgungsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Sparer-Pauschbetrag und Günstigerprüfung werden mitgerechnet.
Für Paare mit Splitting
Zwei Renten, zwei Rentenbeginne, doppelter Grundfreibetrag und Splittingtarif in einer Rechnung.
So funktioniert es
- 1
Jahr und Lage wählen
Wähl 2025 oder 2026 und ob du allein oder als Ehepaar mit gemeinsamer Erklärung rechnest.
- 2
Rente und Rentenbeginn eintragen
Geburtsjahr, die Bruttorente im Monat ab Juli 2026 aus der Mitteilung über die Rentenanpassung und seit wann die Rente läuft.
- 3
Weitere Einkünfte ergänzen
Betriebsrente oder Pension, Job, Minijob, Miete und Zinsen, soweit vorhanden. Alles andere bleibt leer.
- 4
Ergebnis lesen und loslegen
Du siehst, ob du abgeben musst, die geschätzte Steuer, die Frist und den einfachsten Weg zur Erklärung.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Ab welcher Rente muss ich 2026 Steuern zahlen?
Eine feste Grenze gibt es nicht, weil es auf den steuerpflichtigen Teil ankommt. Entscheidend ist, ob deine Einkünfte nach Freibeträgen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Ehepaare 24.696 Euro) liegen. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei älteren Jahrgängen weniger. Der Rechner zeigt dir den Wert für deinen Fall als Richtwert.
Warum muss ich abgeben, obwohl keine Steuer herauskommt?
Die Abgabepflicht prüft der Gesetzgeber am Gesamtbetrag der Einkünfte, also bevor Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen werden. Liegt er über dem Grundfreibetrag, musst du abgeben, auch wenn die Beiträge die Steuer danach auf null drücken.
Was ist die Aktivrente?
Seit dem 1. Januar 2026 ist Lohn aus einem Job mit Rentenbeiträgen des Arbeitgebers bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast (§ 3 Nr. 21 EStG). Die Befreiung gilt ab dem Monat danach. Minijobs, Beamte und Selbstständige sind ausgenommen. Sozialbeiträge fallen weiter auf den ganzen Lohn an.
Sind Rentenerhöhungen steuerpflichtig?
Ja, voll. Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben. Jede spätere Erhöhung landet deshalb komplett im steuerpflichtigen Teil.
Weiß das Finanzamt von meiner Rente?
Ja. Die Rentenversicherung meldet jede Rente mit der Rentenbezugsmitteilung elektronisch ans Finanzamt, ebenso die Kranken- und Pflegebeiträge. Mit dem Belegabruf in ELSTER kannst du diese Daten direkt in deine Erklärung übernehmen.
Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?
Nein. Der Rechner hilft dir, deine Lage zu verstehen und die eigene Erklärung vorzubereiten. Er liefert einen Richtwert, keine verbindliche Berechnung. Verbindlich ist nur dein Steuerbescheid. Für Fragen zu deinem Einzelfall helfen Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Bis wann muss ich die Erklärung abgeben?
Ohne Steuerberatung bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für 2025 war das der 31.07.2026, für 2026 ist es der 02.08.2027, weil der 31.07.2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein gilt eine längere Frist.
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