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Was Kapitalertrag-Checker kann
Kapitalerträge werden in Deutschland anders besteuert als Arbeitslohn: nicht mit deinem persönlichen Steuersatz, sondern pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer nach § 32d EStG. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und - wenn du Kirchenmitglied bist - 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer. Klingt einfach, hat aber genug Stellschrauben, dass viele Anleger zu viel zahlen oder Erträge falsch einschätzen.
Der Kapitalertrag-Checker fasst alle Ertragsarten zusammen: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien und ETFs sowie Optionsprämien. Du trägst deine Erträge nach Art ein, und der Checker rechnet die fällige Abgeltungsteuer samt Soli und optionaler Kirchensteuer. Presets für typische Fälle - vom ETF-Sparer bis zum Dividendenjäger - nehmen dir die Tipparbeit ab.
Der wichtigste Freibetrag ist der Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro bei Einzelveranlagung, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung bleiben steuerfrei. Der Checker zeigt dir, wie viel davon durch deine Erträge schon verbraucht ist, und hilft dir, deine Freistellungsaufträge auf mehrere Banken sinnvoll zu verteilen. Denn nur was durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt ist, behält die Bank nicht gleich ein - alles darüber wird automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Das Herzstück ist die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG. Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent - typisch bei niedrigem Gesamteinkommen, Studierenden, Rentnern oder in Elternzeit - kannst du beantragen, dass deine Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Satz besteuert werden. Der Checker vergleicht beide Wege und sagt dir, ob sich der Antrag in deiner Steuererklärung (Anlage KAP) lohnt.
Für Menschen mit sehr geringem Einkommen prüft der Checker zusätzlich, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) infrage kommt. Damit stellt die Bank deine Kapitalerträge komplett steuerfrei, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) liegt - dann behält sie gar keine Abgeltungsteuer ein.
Alles läuft im Browser, deine Zahlen bleiben auf deinem Gerät. Der Checker ist kein Steuerbescheid und keine Steuerberatung, aber er macht die Abgeltungsteuer durchschaubar und zeigt dir die zwei häufigsten Hebel - Freistellungsauftrag und Günstigerprüfung - mit denen Anleger legal Steuern sparen.
Funktionen
Alle Ertragsarten
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien und ETFs sowie Optionsprämien in einem Rechner.
Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer
25 Prozent nach § 32d EStG plus 5,5 Prozent Soli und optional 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer.
Günstigerprüfung § 32d Abs. 6
Vergleicht die pauschalen 25 Prozent mit deinem persönlichen Satz - lohnt der Antrag?
Sparerpauschbetrag-Status
Zeigt, wie viel der 1.000 bzw. 2.000 Euro schon verbraucht sind.
Freistellungsauftrag-Verwaltung
Verteil deinen Sparerpauschbetrag sinnvoll auf mehrere Banken, ohne ihn zu überziehen.
NV-Bescheinigung-Check
Prüft, ob dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die Bank ganz steuerfrei stellen kann.
So funktioniert es
- 1
Erträge eintragen
Trag Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Optionsprämien ein - oder nimm ein Preset.
- 2
Sparerpauschbetrag setzen
Einzel- oder Zusammenveranlagung (1.000 oder 2.000 Euro) und deine Freistellungsaufträge.
- 3
Kirchensteuer angeben
Kirchenmitglied? Dann rechnet der Checker 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer mit.
- 4
Günstigerprüfung prüfen
Gib dein übriges Einkommen an, und der Checker sagt dir, ob dein persönlicher Satz günstiger ist.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Auf Kapitalerträge fallen pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer nach § 32d EStG an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Bei Kirchenmitgliedern kommen 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent Kirchensteuer hinzu. Zusammen ergibt das effektiv rund 26,4 bis 27,8 Prozent.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) im Jahr steuerfrei. Du sicherst ihn dir über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Steuer ein, obwohl der Freibetrag zusteht - du holst sie dann erst über die Steuererklärung zurück.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Immer dann, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt - typisch bei niedrigem Gesamteinkommen, Studierenden, Rentnern oder in Elternzeit. Dann werden deine Kapitalerträge auf Antrag (§ 32d Abs. 6 EStG, Anlage KAP) zum niedrigeren Satz besteuert. Liegt dein Satz über 25 Prozent, bleibt es bei der Abgeltungsteuer - der Antrag schadet nie, das Finanzamt wählt automatisch das Günstigere.
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommst du vom Finanzamt, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro). Legst du sie deiner Bank vor, behält diese gar keine Abgeltungsteuer ein - deine Kapitalerträge bleiben komplett steuerfrei, ohne dass du sie über die Steuererklärung zurückholen musst.
Ersetzt der Checker die Anlage KAP?
Nein. Der Checker rechnet deine Steuer und zeigt dir die Hebel, aber die verbindliche Erklärung machst du über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung. Er ist ein Rechen- und Planungswerkzeug, keine Steuerberatung.
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