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Handwerker-Steuerbonus

Der Fliesenleger, die Gartenpflege, der Schornsteinfeger - viele Handwerker- und Haushaltsrechnungen holen dir bares Geld zurück. Der Handwerker-Steuerbonus rechnet deine Steuerermäßigung nach § 35a EStG aus: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 1.200 Euro für Handwerker und 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen, zusammen bis zu 5.200 Euro pro Jahr.

Ein Blick hinein - live

Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.

Was Handwerker-Steuerbonus kann

Kaum eine Steuervergünstigung ist so einfach und wird so oft liegen gelassen wie der Handwerkerbonus nach § 35a EStG. Die Regel ist simpel: Von den Arbeitskosten (nicht dem Material) einer Handwerker- oder Haushaltsrechnung ziehst du 20 Prozent direkt von deiner Steuerschuld ab. Nicht von der Bemessungsgrundlage, sondern von der Steuer selbst - das ist bares Geld, kein Freibetrag.

Der Steuerbonus kennt zwei getrennte Töpfe, und genau da liegt der häufigste Fehler. Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG - Renovierung, Reparatur, Wartung, Modernisierung an deinem Haushalt - bringen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten, also bis zu 1.200 Euro Ermäßigung. Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG - Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege - bringen 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also bis zu 4.000 Euro. Beide Töpfe kannst du im selben Jahr voll ausschöpfen: zusammen bis zu 5.200 Euro.

Der Steuerbonus-Rechner hält beide Töpfe auseinander. Du kannst entweder schnell die Summen für Handwerker und Haushalt eintippen oder mit dem Rechnungstracker einzelne Rechnungen erfassen, jeweils der richtigen Kategorie zugeordnet. Der Rechner zeigt dir per Fortschrittsanzeige, wie viel vom jeweiligen Höchstbetrag du schon ausgeschöpft hast - so siehst du, ob sich das Vorziehen oder Verschieben einer Rechnung ins nächste Jahr lohnt.

Zwei Dinge sind Pflicht, sonst platzt der Bonus: Erstens zählen nur die Arbeitskosten, Fahrt- und Maschinenkosten - Materialkosten sind außen vor. Achte darauf, dass die Rechnung den Arbeitskostenanteil getrennt ausweist. Zweitens musst du per Überweisung zahlen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, egal wie gut die Quittung aussieht. Der Rechner erinnert dich an beide Regeln.

Ein häufig vergessener Fall ist der Schornsteinfeger: Seine Rechnung ist komplett als Handwerkerleistung absetzbar, inklusive der Mess- und Prüfarbeiten. Auch der Lohnanteil in deiner Nebenkostenabrechnung als Mieter zählt - Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege. Viele Mieter wissen gar nicht, dass sie den Bonus überhaupt nutzen dürfen.

Wichtig: Der Bonus gilt nur für Leistungen im vorhandenen Haushalt. Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen, weil erst durch sie ein Haushalt entsteht. Rechtsgrundlage ist § 35a Abs. 2 und 3 EStG samt dem BMF-Schreiben vom 09.11.2016. Der Rechner läuft im Browser, deine Rechnungsdaten bleiben auf deinem Gerät, und er ersetzt keine Steuerberatung - aber er sorgt dafür, dass du keinen Euro liegen lässt.

Funktionen

Zwei Töpfe sauber getrennt

Handwerkerleistungen (bis 1.200 €) und haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 €) werden nicht verwechselt.

Rechnungstracker

Erfasse einzelne Rechnungen mit Kategorie oder tippe schnell die Summen ein - beides geht.

Fortschrittsanzeige

Sieh, wie viel vom Höchstbetrag ausgeschöpft ist - und ob sich das Verschieben einer Rechnung lohnt.

20-Prozent-Berechnung

Rechnet 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab, bis zu 5.200 Euro pro Jahr.

Erinnerung an die Pflichtregeln

Nur Arbeitskosten, keine Barzahlung - der Rechner warnt dich, bevor der Bonus platzt.

Läuft im Browser

Deine Rechnungsdaten bleiben auf deinem Gerät. Keine Übertragung, kein Konto nötig.

So funktioniert es

  1. 1

    Arbeitskosten heraussuchen

    Schau in die Rechnung: Nur der getrennt ausgewiesene Arbeitskostenanteil zählt, nicht das Material.

  2. 2

    Kategorie wählen

    Handwerkerleistung (§ 35a Abs. 3) oder haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2) - der Rechner ordnet zu.

  3. 3

    Beträge eintragen

    Schnell die Summen oder einzelne Rechnungen im Tracker erfassen.

  4. 4

    Ermäßigung ablesen

    Der Rechner zeigt deine Steuerermäßigung je Topf und gesamt, inklusive Fortschritt zum Höchstbetrag.

Wer das braucht

Hauseigentümer, die Renovierung und Reparaturen absetzen.
Mieter, die den Lohnanteil aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
Alle mit Schornsteinfeger-, Garten- oder Reinigungsrechnungen.
Menschen, die prüfen, ob sich das Vorziehen einer Handwerkerrechnung lohnt.
Pflegebedürftige und Angehörige, die haushaltsnahe Leistungen absetzen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich mit § 35a EStG sparen?

Bis zu 5.200 Euro pro Jahr: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten für Handwerkerleistungen (bis 1.200 Euro) plus 20 Prozent von maximal 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 Euro). Die Ermäßigung wird direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, nicht vom Einkommen.

Warum zählen nur die Arbeitskosten?

Weil § 35a EStG ausdrücklich nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten begünstigt, nicht das Material. Ein neuer Bodenbelag selbst ist nicht absetzbar, das Verlegen schon. Deshalb muss die Rechnung den Arbeitskostenanteil getrennt ausweisen - sonst erkennt das Finanzamt nichts an.

Muss ich per Überweisung zahlen?

Ja, zwingend. Barzahlungen erkennt das Finanzamt beim Handwerkerbonus nicht an, auch nicht mit Quittung. Du brauchst die Rechnung und den Nachweis der unbaren Zahlung (Überweisung, Lastschrift). Der Rechner erinnert dich an diese Bedingung.

Können Mieter den Bonus nutzen?

Ja. Der in deiner Nebenkostenabrechnung enthaltene Lohnanteil - Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst - ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Viele Vermieter weisen diesen Anteil in der Abrechnung aus. Frag danach, wenn er fehlt.

Gilt der Bonus auch für den Neubau?

Nein. Der Steuerbonus gilt nur für Leistungen in einem bereits bestehenden Haushalt. Neubaumaßnahmen sind ausgeschlossen, weil durch sie der Haushalt erst entsteht. Renovierung, Reparatur und Modernisierung im vorhandenen Zuhause sind dagegen begünstigt.

Ersetzt das eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner hilft dir, deine Ermäßigung nach § 35a EStG zu ermitteln und die Höchstbeträge im Blick zu behalten. Für Grenzfälle, die Aufteilung gemischter Rechnungen oder die Eintragung in die Steuererklärung kann eine Steuerberatung sinnvoll sein.

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