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HinweisDer Baukasten hilft dir, deine eigene Patientenverfügung zu formulieren. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung, und ob eine Klinik jeden Satz so auslegt wie du, kann niemand garantieren. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Patientenverfügung-Baukasten

Was soll passieren, wenn du nach einem Unfall, im Endstadium einer Krankheit oder mit fortgeschrittener Demenz nicht mehr selbst sagen kannst, welche Behandlung du willst? Der Patientenverfügung-Baukasten führt dich in Ruhe durch alle Entscheidungen, Situation für Situation und Maßnahme für Maßnahme, so konkret, wie es der Bundesgerichtshof verlangt. Am Ende hast du ein PDF zum Unterschreiben, eine Hinweiskarte für den Geldbeutel und eine Erinnerung zum Erneuern.

Ein Blick hinein

RechtsdokumentePatientenverfügung-BaukastenFiktive Demo | Plus
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Konkret, wie der BGH es verlangt

Konkret, wie der BGH es verlangt
Jeder Fachbegriff in einem Satz
Widersprüche fallen auf
PDF zum Unterschreiben und Hinweiskarte
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Was Patientenverfügung-Baukasten kann

Eine Patientenverfügung ist deine schriftliche Anweisung an Ärztinnen und Ärzte für den Fall, dass du deinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kannst. Geregelt ist sie seit 2023 in § 1827 BGB (vorher § 1901a). Jede volljährige Person, die versteht, worum es geht, kann eine verfassen. Sie muss schriftlich sein und von dir mit der Hand unterschrieben werden. Eine Notarin oder einen Notar brauchst du nicht, Zeugen sind freiwillig. Widerrufen kannst du sie jederzeit, auch mündlich.

Der häufigste Fehler steckt in einem einzigen Satz: „Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass so ein Satz für sich allein nicht konkret genug ist (Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16). Eine Verfügung bindet nur, wenn sich aus ihr ergibt, in welchen Situationen sie gilt und welche Maßnahmen du dann willst oder ablehnst. 2017 hat der BGH ergänzt, dass genau benannte Krankheiten oder Behandlungssituationen dabei helfen (XII ZB 604/15). Genau daran ist der Baukasten ausgerichtet.

Deshalb gibt es bei uns keine Häkchen, die schon gesetzt sind. Zuerst wählst du die Situationen: Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, dauerhafter Verlust der Einsichtsfähigkeit durch eine Hirnschädigung, weit fortgeschrittene Demenz oder eine eigene Beschreibung. Danach entscheidest du einzeln über lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse, Antibiotika, Blut und Wiederbelebung. Jeder Fachbegriff ist in einem Satz erklärt, und bei jeder medizinischen Frage steht der Hinweis, mit deiner Ärztin oder deinem Arzt darüber zu sprechen. Lässt du alle Einzelmaßnahmen offen, sagt dir der Baukasten, dass die Verfügung so zu ungenau wäre.

Dazu kommen die Punkte, die im Ernstfall den Unterschied machen: wo du am liebsten sterben möchtest, wer bei dir sein soll, wen Ärzte informieren dürfen, wer deinen Willen durchsetzt und wessen Meinung zählt, wenn etwas unklar ist. Und die Organspende mit der Frage, was Vorrang hat, wenn sich Spende und Verfügung widersprechen. Die Gliederung folgt den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz, die Formulierungen sind unsere eigenen, in klarer Sprache und im Stil einer persönlichen Erklärung.

Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht. Jemand muss sie gegenüber Klinik und Ärzten vertreten. Das ist die Person aus deiner Vorsorgevollmacht, sonst bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Ehepartner dürfen seit 2023 nur in einer akuten Notlage und höchstens sechs Monate für dich entscheiden (§ 1358 BGB). Deshalb verlinkt der Baukasten direkt zu unserem Vollmacht-Generator, mit dem du Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellst.

Am Ende bekommst du ein sauber gesetztes A4-PDF mit Unterschriftsfeldern, auf Wunsch mit Feldern für eine ärztliche Bestätigung und eine Zeugin oder einen Zeugen, und mit einer Tabelle zum regelmäßigen Bestätigen. Dazu eine Hinweiskarte im Scheckkartenformat zum Ausschneiden. Name und Anschrift holst du dir aus dem Amtsprofil, das PDF legst du im Aktenschrank ab, und der Fristenwächter erinnert dich in ein oder zwei Jahren ans neue Unterschreiben. Alles läuft in deinem Browser. Der Baukasten ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung, er hilft dir, deine eigene Verfügung klar aufzuschreiben.

Funktionen

Konkret, wie der BGH es verlangt

Situationen und Einzelmaßnahmen werden getrennt abgefragt, nichts ist vorausgewählt. Bleibt alles offen, warnt der Baukasten (BGH XII ZB 61/16).

Jeder Fachbegriff in einem Satz

Was ist Dialyse, was heißt palliativ, was passiert bei einer Wiederbelebung? Kurz erklärt, mit dem Hinweis, mit deiner Ärztin oder deinem Arzt zu sprechen.

Widersprüche fallen auf

Wer in den Situationen Wiederbelebung will, sie sonst aber immer ablehnt, bekommt einen Hinweis, bevor das PDF entsteht.

PDF zum Unterschreiben und Hinweiskarte

A4 mit Seitenzahlen, Unterschriftsfeldern, optionaler ärztlicher Bestätigung und Tabelle zum Erneuern. Dazu eine Karte im Scheckkartenformat.

Amtsprofil, Aktenschrank, Fristenwächter

Persönliche Daten mit einem Klick übernehmen, das PDF ablegen und dich in ein oder zwei Jahren ans neue Unterschreiben erinnern lassen.

Bleibt in deinem Browser

Deine Antworten und das PDF entstehen auf deinem Gerät. Gesendet wird nur, was du selbst in den Aktenschrank legst.

So funktioniert es

  1. 1

    Situationen wählen

    Kreuze an, wann deine Verfügung gelten soll, zum Beispiel im Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder bei weit fortgeschrittener Demenz.

  2. 2

    Jede Maßnahme entscheiden

    Ernährung, Beatmung, Dialyse, Antibiotika, Blut, Wiederbelebung: Wähle bei jedem Punkt bewusst eine Antwort. Am besten nach einem Gespräch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

  3. 3

    Vertretung und Wünsche festhalten

    Lege fest, wer deinen Willen durchsetzt, wo du sterben möchtest, wer bei dir sein soll und wie du zur Organspende stehst.

  4. 4

    Drucken und mit der Hand unterschreiben

    PDF herunterladen, in Ruhe lesen, mit Ort und Datum unterschreiben. Kopien an deine Vertrauensperson und deine Hausarztpraxis, die Hinweiskarte in den Geldbeutel.

Wer das braucht

→Du willst selbst festlegen, welche Behandlung du am Lebensende bekommst, statt das deiner Familie aufzubürden.
→Nach einer schweren Diagnose willst du deine Wünsche jetzt klar aufschreiben.
→Deine alte Patientenverfügung besteht nur aus dem Satz „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ und soll endlich konkret werden.
→Deine Eltern wollen vorsorgen, und du hilfst ihnen beim Ausfüllen.
→Du hast eine Vorsorgevollmacht und willst die passende Patientenverfügung dazu.

Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein. § 1827 BGB verlangt nur die Schriftform, also deine eigenhändige Unterschrift. Eine Notarin, ein Notar oder Zeugen sind nicht nötig. Eine ärztliche Bestätigung, dass du aufgeklärt und einwilligungsfähig warst, ist freiwillig, kann aber Zweifel später ausräumen.

Reicht der Satz „keine lebensverlängernden Maßnahmen“?

Nein, nicht für sich allein. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die Verfügung die Behandlungssituationen und die Maßnahmen konkret benennt (XII ZB 61/16, XII ZB 604/15). Deshalb fragt der Baukasten jede Situation und jede Maßnahme einzeln ab.

Wie oft sollte ich meine Patientenverfügung erneuern?

Gesetzlich verliert sie ihre Gültigkeit nicht. Empfohlen wird, sie alle ein bis zwei Jahre mit Datum neu zu unterschreiben und nach jeder schweren Diagnose zu prüfen. So sieht jeder, dass sie noch deinem Willen entspricht. Der Fristenwächter erinnert dich daran.

Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?

Sehr empfehlenswert. Die Patientenverfügung sagt, was du willst, die Vorsorgevollmacht sagt, wer das durchsetzt. Ohne Vollmacht bestellt im Ernstfall das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Beides kannst du bei Werkzeu.ge erstellen.

Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

Das Original gehört an einen Ort, an dem man es schnell findet, nicht ins Bankschließfach. Kopien bekommen deine bevollmächtigte Person und deine Hausarztpraxis. Die Hinweiskarte im Geldbeutel sagt, dass es eine Verfügung gibt und wo sie liegt. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kannst du gegen eine Gebühr eintragen lassen, dass es sie gibt.

Ersetzt der Baukasten eine Beratung?

Nein. Der Baukasten hilft dir, deine eigene Verfügung klar und vollständig aufzuschreiben. Für medizinische Fragen sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, für rechtliche Fragen helfen Betreuungsvereine, Verbraucherzentralen, Anwältinnen und Anwälte oder Notariate.

Kann ich meine Patientenverfügung wieder ändern?

Ja, jederzeit und ohne Form (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB). Am besten erstellst du eine neue Fassung, unterschreibst sie und vernichtest die alte samt Kopien. Mit Konto merkt sich der Baukasten deine Antworten auf diesem Gerät, so geht die Änderung schnell.

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