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Urlaubsplaner

Urlaubsanträge stellen, genehmigen und den Resturlaub im Blick behalten, ohne dass am Jahresende die böse Überraschung kommt. Der Urlaubsplaner rechnet Urlaubsanspruch, Teilurlaub und Übertragung sauber nach dem Bundesurlaubsgesetz und zeigt dem ganzen Team, wer wann weg ist.

Ein Blick hinein - live

Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.

Was Urlaubsplaner kann

Urlaub ist eigentlich ein schönes Thema, bis es an die Verwaltung geht. Wer hat noch wie viele Tage? Kollidiert der Antrag mit den Betriebsferien? Ist der Anspruch bei einem Eintritt im Juli überhaupt schon voll? Genau diese Fragen beantwortet der Urlaubsplaner, ohne dass du dafür eine Tabelle mit halb vergessenen Formeln pflegen musst.

Die Berechnung folgt dem Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub, der anteilige Anspruch bei unterjährigem Ein- oder Austritt, die Rundungsregel für Teilurlaub und die Übertragung ins nächste Jahr sind eingebaut. Wer schwerbehindert ist, bekommt den Zusatzurlaub berücksichtigt. Du siehst nicht nur eine Zahl, sondern verstehst, wie sie zustande kommt.

Anträge laufen als geordneter Prozess: Mitarbeiter stellen einen Urlaubsantrag, die zuständige Person genehmigt oder lehnt ab, und das Urlaubskonto aktualisiert sich automatisch. Kein Zettel, der auf einem Schreibtisch verschwindet, keine Rückfrage, ob der Antrag von letzter Woche jetzt eigentlich durch ist.

Der Teamkalender zeigt Abwesenheiten nebeneinander, damit nicht die halbe Abteilung gleichzeitig am Strand liegt. Betriebsferien und Urlaubssperren trägst du zentral ein, Sonderurlaub und Krankmeldungen lassen sich getrennt führen. So bleibt die Vertretungsregelung planbar, statt jedes Mal improvisiert zu werden.

Der Urlaubsplaner ist ein Baustein der Personalverwaltung und teilt sich die Datenbasis mit Zeiterfassung und Schichtplan. Wer Urlaub genehmigt bekommen hat, wird im Schichtplan gar nicht erst als verfügbar angeboten, und die Abwesenheit ist überall konsistent sichtbar. Einmal eintragen, überall stimmt es.

Das spart nicht nur Nerven, sondern auch echtes Geld: Nicht genommener Urlaub, der am Jahresende verfällt oder ausgezahlt werden muss, ist teuer und ärgerlich. Wer den Resturlaub früh genug sieht, kann rechtzeitig gegensteuern - für die Mitarbeiter wie für die Buchhaltung.

Funktionen

Anspruch nach BUrlG

Gesetzlicher Mindesturlaub, anteiliger Anspruch und Teilurlaub werden nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnet.

Antrag und Genehmigung

Mitarbeiter stellen Anträge, die zuständige Person genehmigt oder lehnt ab. Das Urlaubskonto aktualisiert sich automatisch.

Resturlaub im Blick

Jederzeit sichtbar, wie viele Tage noch offen sind, damit am Jahresende nichts verfällt oder teuer ausgezahlt werden muss.

Übertragung und Verfall

Die Übertragungsregel ins Folgejahr ist eingebaut, damit Resturlaub nicht unbemerkt verfällt.

Teamkalender

Abwesenheiten nebeneinander, damit die Vertretung planbar bleibt und nicht die halbe Abteilung gleichzeitig fehlt.

Betriebsferien und Sperren

Betriebsferien und Urlaubssperren zentral eintragen, Sonderurlaub und Krankmeldungen getrennt führen.

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte wird im Anspruch berücksichtigt.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitarbeiter und Anspruch anlegen

    Trag Eintrittsdatum, Wochenarbeitstage und Sonderfälle ein. Der Planer rechnet den Jahresanspruch nach BUrlG.

  2. 2

    Antrag stellen

    Wähle die Tage im Kalender und reiche den Urlaubsantrag ein. Kollisionen mit Sperren oder Betriebsferien werden angezeigt.

  3. 3

    Genehmigen

    Die zuständige Person genehmigt oder lehnt ab. Das Urlaubskonto und der Teamkalender aktualisieren sich sofort.

  4. 4

    Resturlaub prüfen

    Behalte den Restanspruch im Blick und steuere rechtzeitig gegen, bevor am Jahresende Tage verfallen.

Wer das braucht

Kleine Betriebe, die Urlaubsanträge ohne Zettelwirtschaft verwalten wollen.
Teamleitungen, die den Resturlaub aller Mitarbeiter im Blick behalten.
Personalabteilungen, die Anspruch und Übertragung korrekt nach BUrlG rechnen.
Firmen mit Betriebsferien, die Sperren zentral steuern müssen.
Mitarbeiter, die ihren Urlaub selbst beantragen und den Stand sehen wollen.

Häufige Fragen

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz. Grundlage ist der gesetzliche Mindesturlaub, gerechnet auf deine Wochenarbeitstage. Bei einem Ein- oder Austritt mitten im Jahr wird der Anspruch anteilig ermittelt, Teilurlaub wird nach den Regeln des BUrlG gerundet und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung berücksichtigt.

Was passiert mit Resturlaub am Jahresende?

Der Planer zeigt die Übertragung ins Folgejahr nach den gesetzlichen Regeln an. So siehst du früh, welche Tage drohen zu verfallen oder ausgezahlt werden müssten, und kannst rechtzeitig gegensteuern.

Kann ich Betriebsferien und Urlaubssperren eintragen?

Ja. Betriebsferien und Urlaubssperren trägst du zentral ein. Anträge, die damit kollidieren, werden erkannt, sodass niemand versehentlich Urlaub in einer gesperrten Woche bekommt.

Sehen die Mitarbeiter, wer gerade im Urlaub ist?

Der Teamkalender zeigt genehmigte Abwesenheiten nebeneinander, damit die Vertretung planbar bleibt. Wie viel im Detail sichtbar ist, hängt von der Rolle ab - Krankmeldungen und Sonderurlaub lassen sich getrennt führen.

Hängt der Urlaubsplaner mit Schichtplan und Zeiterfassung zusammen?

Ja. Alle drei sind Bausteine der Personalverwaltung und teilen sich die Datenbasis. Wer genehmigten Urlaub hat, wird im Schichtplan nicht als verfügbar angeboten, und die Abwesenheit ist überall konsistent sichtbar.

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