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Erbausschlagung-Timer

Ein Erbe kann ein Geschenk sein - oder ein Sack voller Schulden. Der Erbausschlagung-Timer zeigt dir, wie lange dir die sechswöchige Frist nach § 1944 BGB noch bleibt, hilft dir bei der Entscheidung zwischen Annehmen und Ausschlagen und erklärt die Alternativen, bevor du für etwas haftest, das gar nicht deins sein muss.

Ein Blick hinein - live

Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.

Was Erbausschlagung-Timer kann

Wenn jemand stirbt, geht sein Vermögen automatisch auf die Erben über - und zwar alles, auch die Schulden. Das nennt sich Gesamtrechtsnachfolge, und sie passiert von selbst, ohne dass du etwas unterschreibst. Wer ein überschuldetes Erbe nicht will, muss aktiv werden und ausschlagen. Genau dafür ist dieser Timer da: Er macht die knappe Frist sichtbar und hilft dir, in der Trauer trotzdem eine klare Entscheidung zu treffen.

Die Frist ist der kritische Punkt. Nach § 1944 BGB hast du sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen - gerechnet ab dem Moment, in dem du von deinem Erbrecht und dem Grund dafür erfährst. Sitzt der Erblasser im Ausland oder hattest du selbst deinen Wohnsitz im Ausland, sind es sechs Monate. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen, und du haftest. Der Timer trägt dein Startdatum ein und zählt die verbleibenden Tage sichtbar herunter.

Vor der Entscheidung steht die Frage: annehmen oder ausschlagen? Das hängt davon ab, was der Nachlass wirklich enthält. Überwiegen Vermögen, Immobilien und Ersparnisse, willst du annehmen. Überwiegen Kredite, Bürgschaften und offene Rechnungen, ist Ausschlagen oft der sichere Weg. Die Entscheidungshilfe im Tool führt dich durch die relevanten Fragen, damit du nicht aus Angst ein werthaltiges Erbe wegwirfst oder aus Unwissenheit auf Schulden sitzen bleibst.

Ausschlagen ist nicht die einzige Option. Wenn du unsicher bist, ob der Nachlass überschuldet ist, kannst du deine Haftung auch beschränken, statt komplett auszuschlagen. Die Nachlassinsolvenz, die Nachlassverwaltung und die Dreimonatseinrede sind Werkzeuge, mit denen du dein eigenes Vermögen schützt, ohne das Erbe pauschal aufzugeben. Der Timer erklärt diese Alternativen, damit du die für deine Lage passende wählst.

Ein wichtiger Nebeneffekt: Schlägst du aus, rückt der nächste in der Erbfolge nach - oft die eigenen Kinder. Auch für minderjährige Kinder muss dann fristgerecht ausgeschlagen werden, sonst erben sie die Schulden. Der Timer weist auf diese Kettenwirkung hin, damit du nicht ausschlägst und dabei versehentlich deine Kinder in die Haftung schickst.

Die Ausschlagung selbst erklärst du zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form. Beides kostet eine Gebühr, die sich nach dem Nachlasswert richtet - bei einem überschuldeten Nachlass ist sie überschaubar. Das Tool nennt dir die nötigen Angaben und Dokumente, damit die Erklärung beim Amtsgericht auf Anhieb sitzt.

Der Timer läuft in deinem Browser, deine Angaben bleiben auf dem Gerät. Er ersetzt keine anwaltliche oder notarielle Beratung - gerade bei komplizierten Nachlässen solltest du dir Rat holen. Aber er sorgt dafür, dass dir in einer ohnehin schweren Zeit nicht die wichtigste Frist entgleitet.

Funktionen

Frist-Countdown nach § 1944 BGB

Trag dein Startdatum ein und sieh, wie viele Tage der sechswöchigen Frist dir noch bleiben - sechs Monate bei Auslandsbezug.

Entscheidungshilfe

Fragen zu Vermögen und Schulden im Nachlass führen dich zur klaren Empfehlung: annehmen oder ausschlagen.

Alternativen erklärt

Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung und Dreimonatseinrede als Wege, die Haftung zu beschränken statt auszuschlagen.

Kettenwirkung im Blick

Warnt, dass beim Ausschlagen die eigenen Kinder nachrücken und dann ebenfalls fristgerecht ausschlagen müssen.

Ausschlagungserklärung vorbereitet

Die nötigen Angaben und Dokumente für die Erklärung beim Nachlassgericht oder Notar auf einen Blick.

Kosten transparent

Erklärt, wie sich die Gebühr für die Ausschlagung nach dem Nachlasswert richtet - bei Schulden bleibt sie überschaubar.

Läuft im Browser, diskret

Keine Anmeldung, keine Datenübertragung. Deine Angaben zu einem sensiblen Thema bleiben auf deinem Gerät.

So funktioniert es

  1. 1

    Startdatum eintragen

    Gib an, seit wann du vom Erbe und deinem Erbrecht weißt. Der Timer berechnet daraus deine Frist.

  2. 2

    Nachlass einschätzen

    Beantworte die Fragen zu Vermögen, Immobilien und Schulden. Die Entscheidungshilfe wertet sie aus.

  3. 3

    Optionen abwägen

    Vergleiche Annehmen, Ausschlagen und die Wege zur Haftungsbeschränkung. Das Tool erklärt die Folgen.

  4. 4

    Erklärung vorbereiten

    Falls du ausschlägst, bekommst du die Angaben und Dokumente für das Nachlassgericht zusammengestellt.

Wer das braucht

Erben, die befürchten, dass der Nachlass überschuldet ist.
Angehörige, die in der Trauer den Überblick über die sechswöchige Frist behalten wollen.
Menschen, die zwischen Ausschlagen und Haftungsbeschränkung abwägen.
Eltern, die auch für ihre minderjährigen Kinder rechtzeitig entscheiden müssen.
Alle, die vor dem Gang zum Nachlassgericht wissen wollen, welche Dokumente sie brauchen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?

Nach § 1944 BGB sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem du von deinem Erbrecht und dem Grund dafür erfährst. Wohnte der Erblasser im Ausland oder hattest du deinen Wohnsitz im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Danach gilt das Erbe als angenommen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen - samt aller Schulden. Du haftest dann grundsätzlich auch mit deinem eigenen Vermögen. Nur in engen Ausnahmefällen lässt sich die Annahme noch anfechten. Deshalb ist der sichtbare Countdown so wichtig.

Muss ich das ganze Erbe ausschlagen oder gibt es Zwischenwege?

Es gibt Zwischenwege. Wenn du unsicher bist, ob der Nachlass überschuldet ist, kannst du deine Haftung über die Nachlassinsolvenz, die Nachlassverwaltung oder die Dreimonatseinrede auf den Nachlass beschränken, statt komplett auszuschlagen. Der Timer erklärt, wann welcher Weg sinnvoll ist.

Erben meine Kinder, wenn ich ausschlage?

Ja, mit dem Ausschlagen rückt der nächste in der Erbfolge nach, häufig die eigenen Kinder. Auch für minderjährige Kinder muss dann fristgerecht ausgeschlagen werden, sonst erben sie die Schulden. Der Timer weist ausdrücklich auf diese Kettenwirkung hin.

Wo und wie erkläre ich die Ausschlagung?

Die Ausschlagung erklärst du zur Niederschrift beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers oder in notariell beglaubigter Form. Dafür fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Nachlasswert richtet. Das Tool nennt dir die nötigen Angaben und Dokumente.

Ersetzt der Timer eine Rechtsberatung?

Nein. Bei komplexen oder unklaren Nachlässen solltest du anwaltlichen oder notariellen Rat einholen. Der Timer hilft dir, die Frist im Blick zu behalten und die Entscheidung zu strukturieren, ersetzt aber keine individuelle Beratung.

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