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Was Arbeitslosengeld-I-Rechner kann
Arbeitslosengeld I ist keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung: Du hast jahrelang Beiträge gezahlt, jetzt bekommst du etwas zurück. Wie viel, regelt das Dritte Buch Sozialgesetzbuch in einer Kette von Paragraphen, die selten jemand am Stück liest. Der Arbeitslosengeld-I-Rechner geht diese Kette für dich durch und zeigt am Ende vier Zahlen: Geld pro Tag, Geld pro Monat, wie lange und ab wann.
Am Anfang steht dein Brutto der letzten zwölf Monate, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld eingeschlossen, die Abfindung nicht. Die Agentur für Arbeit rechnet daraus einen Betrag pro Kalendertag, das Bemessungsentgelt (§§ 150, 151 SGB III). Was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zählt nicht mit: 2026 sind das 8.450 Euro im Monat, für Monate aus 2025 noch 8.050 Euro. Mehr als rund 277,81 Euro pro Tag gehen deshalb nie in die Rechnung ein.
Von diesem Tagesbetrag zieht die Agentur pauschale Abzüge ab, egal was auf deiner echten Lohnabrechnung stand (§ 153 SGB III): 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des Finanzministeriums für deine Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer und Kinderfreibeträge spielen keine Rolle. Übrig bleibt das Leistungsentgelt, eine Art pauschaliertes Netto. Davon bekommst du 60 Prozent, mit mindestens einem Kind 67 Prozent (§ 149 SGB III). Ein voller Monat zählt immer 30 Tage.
Wie lange das Geld fließt, hängt an zwei Dingen: wie viele Monate du in den letzten fünf Jahren Beiträge gezahlt hast und wie alt du bist (§ 147 SGB III). Zwölf Monate Beiträge bringen sechs Monate Arbeitslosengeld, 24 Monate bringen zwölf. Ab 50 Jahren sind bis zu 15 Monate drin, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate. Grundvoraussetzung ist die Anwartschaftszeit: mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Arbeit in den letzten 30 Monaten.
Der Teil, der vielen Leuten Geld kostet, ist die Sperrzeit (§ 159 SGB III). Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, bekommt in der Regel zwölf Wochen kein Geld, und die Bezugsdauer schrumpft um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Wer sich zu spät arbeitsuchend meldet, verliert eine weitere Woche. Der Rechner zeigt dir die Wochen mit Datum und erklärt, wann ein wichtiger Grund in Frage kommt, zum Beispiel ein ärztliches Attest oder ein Aufhebungsvertrag mit höchstens einem halben Monatsgehalt Abfindung pro Jahr statt einer angekündigten betriebsbedingten Kündigung.
Gibt es eine Abfindung und endet der Job früher, als dein Arbeitgeber hätte kündigen dürfen, ruht der Anspruch eine Zeit lang (§ 158 SGB III). Der Rechner ermittelt die Kündigungsfrist nach § 622 BGB oder nach deiner Angabe, nimmt den Teil der Abfindung, der nach Alter und Betriebszugehörigkeit zählt, und zeigt, welche der drei gesetzlichen Grenzen greift. Wichtig: Das Ruhen schiebt das Geld nur nach hinten, es geht dir nicht verloren. Dazu kommt die Meldepflicht nach § 38 SGB III: spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag, bei kürzerer Vorwarnung innerhalb von drei Tagen. Die Frist trägst du mit einem Klick in den Fristenwächter ein.
Wichtig bleibt: Das Ergebnis ist ein Richtwert, keine Bewilligung. Verbindlich ist allein der Bescheid deiner Agentur für Arbeit, und ob eine Sperrzeit eintritt, entscheidet sie erst nach deiner Anhörung. Werkzeu.ge ersetzt keine Beratung durch die Agentur, einen Anwalt für Arbeits- oder Sozialrecht oder eine Beratungsstelle. Aber du gehst vorbereitet ins Gespräch, kennst deine Fristen und erkennst, ob der Bescheid plausibel ist.
Funktionen
Tagessatz und Monatsbetrag 2026
Bemessungsentgelt, 20 % SV-Pauschale, Lohnsteuer nach Programmablaufplan und Soli, dann 60 oder 67 %, wie es § 153 SGB III vorgibt.
Bezugsdauer nach Alter
Von 6 bis 24 Monaten, aus deinen Beitragsmonaten der letzten fünf Jahre und deinem Alter nach § 147 SGB III.
Sperrzeit mit Datum
Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, verhaltensbedingte Kündigung, zu späte Meldung: die Wochen ohne Geld und die Kürzung der Bezugsdauer.
Ruhen bei Abfindung
Kündigungsfrist nach § 622 BGB, der zählende Anteil der Abfindung nach Alter und Betriebsjahren und die Grenze von einem Jahr nach § 158 SGB III.
Meldefrist im Fristenwächter
Drei Monate vorher oder drei Tage nach Kenntnis: der Rechner nennt den letzten Tag und trägt ihn auf Wunsch in deinen Fristenwächter ein.
Nebenjob mit Freibetrag
165 Euro netto im Monat bleiben frei, bei einem länger bestehenden Nebenjob auch mehr. Der Rechner zieht nur den Rest ab.
So funktioniert es
- 1
Brutto und Steuerklasse eintragen
Dein durchschnittliches Monatsbrutto, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, die Steuerklasse vom 1. Januar und ob du ein Kind hast. Mit Amtsprofil geht vieles per Klick.
- 2
Sagen, wie der Job endet
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung, der letzte Arbeitstag und wann du davon erfahren hast. Bei einer Abfindung noch Betrag, Betriebsjahre und Kündigungsfrist.
- 3
Ergebnis lesen und Frist sichern
Tagessatz, Monatsbetrag, Dauer und Startdatum, dazu Sperrzeit, Ruhen und die Meldefrist. Die Frist trägst du direkt in den Fristenwächter ein.
- 4
Bei der Agentur melden
Arbeitsuchend melden, spätestens am ersten Tag arbeitslos melden und den Antrag stellen, online oder vor Ort. Danach den Bescheid mit deiner Rechnung vergleichen.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich 2026?
60 Prozent deines pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Bei 3.000 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse I sind das nach unserer Rechnung rund 41,56 Euro pro Tag oder 1.246,80 Euro im vollen Monat. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze: Brutto über 8.450 Euro im Monat (2026) zählt nicht mit. Verbindlich ist dein Bescheid.
Wird meine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, die Abfindung kürzt das Arbeitslosengeld nicht und zählt auch nicht beim Brutto mit. Endet der Job aber früher, als dein Arbeitgeber hätte kündigen dürfen, ruht der Anspruch eine Zeit lang (§ 158 SGB III). Das verschiebt den Start, die Bezugsdauer bleibt gleich.
Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?
In der Regel ja: zwölf Wochen ohne Geld, und die Bezugsdauer wird um mindestens ein Viertel kürzer. Ausnahme ist ein wichtiger Grund, den du belegen kannst, etwa ein ärztliches Attest oder der Umzug zu deinem Ehepartner. Wäre der Job ohnehin bald geendet, verkürzt sich die Sperrzeit auf drei oder sechs Wochen. Die Entscheidung trifft die Agentur.
Bis wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Erfährst du später vom Ende, hast du drei Tage Zeit ab Kenntnis (§ 38 SGB III). Das geht online oder vor Ort. Wer zu spät dran ist, riskiert eine Woche Sperrzeit. Arbeitslos melden musst du dich dann zusätzlich spätestens am ersten Tag ohne Job.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Zwischen 6 und 12 Monaten, je nach Beitragsmonaten in den letzten fünf Jahren. Ab 50 Jahren mit 30 Beitragsmonaten bis zu 15 Monate, ab 55 mit 36 Monaten bis zu 18 und ab 58 mit 48 Monaten bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III). Sperrzeiten können die Dauer kürzen.
Darf ich nebenbei etwas verdienen?
Ja, unter 15 Stunden pro Woche. 165 Euro netto im Monat bleiben frei, der Rest wird abgezogen (§ 155 SGB III). Hattest du den Nebenjob schon mindestens zwölf Monate neben deinem Hauptjob, bleibt auch dein bisheriger Durchschnitt frei. Melde den Nebenjob vorher bei der Agentur.
Ersetzt der Rechner die Beratung bei der Agentur oder einen Anwalt?
Nein. Der Rechner hilft dir, deine Lage zu verstehen und vorbereitet ins Gespräch zu gehen. Er rechnet mit vereinfachten Annahmen, zum Beispiel zwölf voll bezahlten Monaten. Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit. Bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Sperrzeit lohnt sich eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, der Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle.
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