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HinweisDer Anspruch-Check ist eine grobe Orientierung; ob dir Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) zusteht, entscheidet allein das Jobcenter per Bescheid. Keine Rechts- oder Sozialberatung. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Grundsicherungsgeld-Anspruch-Checker

Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) beantragen ist eine Sache, aber vorher wissen, ob und wie viel dir überhaupt zusteht, ist eine andere. Schritt für Schritt durch Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Einkommensanrechnung nach SGB II - mit den Regelsätzen 2026 und einer ehrlichen Schätzung deiner voraussichtlichen Zahlung. Diese Seite ist eine Vorschau mit Beispiel und Erklärung; die eigentliche Prüfung öffnest du nach der Anmeldung mit Plus.

Ein Blick hinein

Grundsicherungsgeld-Anspruch-CheckerPlus
Grundsicherungsgeld-Anspruch-Checker: Bildschirmfoto des Werkzeugs mit Beispieldaten
Vorschau mit Beispieldaten. Die Bedienung geht nach der Anmeldung.

Diese sichere Vorschau zeigt, wofür das Werkzeug da ist, ohne kontogebundene Aktionen auszuführen.

Was Grundsicherungsgeld-Anspruch-Checker kann

Grundsicherungsgeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen nach dem SGB II. Es hat am 01.07.2026 das Bürgergeld abgelöst, das seinerseits 2023 auf Hartz IV folgte; wer schon Bürgergeld bekam, muss nichts neu beantragen. Ob du Anspruch hast, hängt an drei Voraussetzungen: Du bist zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter, du bist erwerbsfähig (kannst also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten), und du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Der Checker fragt diese Punkte gleich zu Beginn ab, damit du nicht umsonst rechnest.

Das Herzstück ist die Bedarfsberechnung. Sie besteht aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro, für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bei je 506 Euro, und für Kinder gestaffelt nach Alter (357 Euro für 0 bis 5 Jahre, 390 Euro für 6 bis 13 Jahre, 471 Euro für 14 bis 17 Jahre). Der Checker addiert die Regelsätze für alle Personen in deinem Haushalt automatisch.

Bei der Miete gilt eine wichtige Sonderregel: In den ersten zwölf Monaten (der sogenannten Karenzzeit) wird deine tatsächliche Warmmiete übernommen, seit 01.07.2026 aber höchstens bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Danach greift die Angemessenheitsgrenze selbst. Der Checker unterscheidet diese beiden Fälle und rechnet die Kosten der Unterkunft entsprechend an, damit die Schätzung zu deiner Situation passt.

Dann kommt die Einkommensanrechnung, die viele unterschätzen. Nicht jeder verdiente Euro wird voll abgezogen: Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei, von 100 bis 520 Euro darfst du 20 Prozent behalten, von 520 bis 1.000 Euro 30 Prozent, und darüber bis zur Obergrenze noch 10 Prozent. Sonstiges Einkommen wie Kindergeld oder Unterhalt wird dagegen voll angerechnet. Der Checker macht diese Rechnung transparent, Zeile für Zeile.

Auch das Vermögen wird geprüft. Eine Karenzzeit gibt es dabei seit 01.07.2026 nicht mehr. Das Schonvermögen hängt vom Alter jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft ab: bis 30 Jahre 5.000 Euro, ab 31 Jahren 10.000 Euro, ab 41 Jahren 12.500 Euro, ab 51 Jahren 20.000 Euro. Altersvorsorge, ein angemessenes selbstbewohntes Haus und der normale Hausrat sind ohnehin geschützt. Liegt dein Vermögen über der Grenze, warnt dich der Checker und erklärt, warum der Anspruch dann entfällt.

Am Ende steht eine konkrete Zahl: dein voraussichtlicher Anspruch auf Grundsicherungsgeld pro Monat, sauber hergeleitet aus Bedarf minus anrechenbarem Einkommen. Wichtig bleibt: Das Jobcenter berücksichtigt weitere Faktoren wie genaue Mietobergrenzen, Mehrbedarfe bei Schwangerschaft oder Behinderung und individuelle Absetzbeträge. Der Checker ist deine Orientierung, keine Rechtsberatung und kein Bescheid. Alles läuft in deinem Browser.

Funktionen

Regelsätze 2026 eingebaut

563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro pro Partner, gestaffelte Kindersätze - alle Regelbedarfe für deinen Haushalt automatisch addiert.

Kosten der Unterkunft mit Karenzzeit

In den ersten 12 Monaten zählt die tatsächliche Warmmiete bis zum Eineinhalbfachen der Angemessenheitsgrenze, danach die Grenze selbst - der Checker unterscheidet beides.

Einkommensanrechnung Schritt für Schritt

Die gestaffelten Freibeträge nach § 11b SGB II werden Zeile für Zeile gezeigt, damit du siehst, was von deinem Verdienst übrig bleibt.

Vermögensprüfung mit Schonvermögen

Schonvermögen nach Alter: 5.000 bis 20.000 Euro je Person - das Tool sagt dir, ob dein Vermögen den Anspruch kippt.

Mehrbedarf Alleinerziehend

Für Alleinerziehende wird der zusätzliche Mehrbedarf berücksichtigt, der den Gesamtbedarf und damit den Anspruch erhöht.

Klare Anspruchsprüfung

Alter, Erwerbsfähigkeit und Wohnsitz werden vorab geprüft, damit du sofort weißt, ob Grundsicherungsgeld für dich überhaupt in Frage kommt.

Rechnet lokal, ohne Datenweitergabe

Deine sensiblen Angaben zu Einkommen, Miete und Vermögen bleiben in deinem Browser. Keine Anmeldung, kein Server.

So funktioniert es

  1. 1

    Grundvoraussetzungen prüfen

    Gib Alter, Erwerbsfähigkeit und Wohnsitz an. So klärt sich in Sekunden, ob du überhaupt zum berechtigten Personenkreis gehörst.

  2. 2

    Haushalt und Miete eintragen

    Wähle deinen Haushaltstyp, füge Kinder mit ihrem Alter hinzu und trag deine Warmmiete ein. Presets füllen typische Fälle vor.

  3. 3

    Einkommen und Vermögen angeben

    Trag dein Brutto-Erwerbseinkommen, sonstiges Einkommen und dein Vermögen ein. Das Tool rechnet Freibeträge und Schonvermögen ein.

  4. 4

    Voraussichtliche Zahlung ablesen

    Am Ende siehst du deinen Gesamtbedarf, die Anrechnung und den geschätzten Betrag an Grundsicherungsgeld pro Monat.

Wer das braucht

→Arbeitslose, die vor dem Antrag wissen wollen, ob und wie viel Grundsicherungsgeld ihnen zusteht.
→Aufstocker, die prüfen, ob ihr Einkommen für einen ergänzenden Anspruch reicht.
→Familien, die den Gesamtbedarf für Eltern und Kinder überschlagen wollen.
→Menschen nach einer Kündigung, die ihre finanzielle Absicherung planen.
→Alleinerziehende, die den Mehrbedarf und die Miete in die Rechnung einbeziehen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelsatz 2026 (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld)?

Für Alleinstehende sind es 563 Euro im Monat (unveränderte Nullrunde). Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro. Kinder bekommen gestaffelt nach Alter 357 Euro (0 bis 5), 390 Euro (6 bis 13) oder 471 Euro (14 bis 17). Dazu kommen die Kosten der Unterkunft.

Wird meine ganze Miete übernommen?

In den ersten zwölf Monaten (Karenzzeit) wird deine tatsächliche Warmmiete übernommen, seit 01.07.2026 aber höchstens bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Danach gelten die örtlichen Obergrenzen, und eine zu hohe Miete musst du gegebenenfalls senken. Der Checker berücksichtigt beide Phasen.

Wie viel darf ich zum Grundsicherungsgeld dazuverdienen?

Die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei. Von 100 bis 520 Euro darfst du 20 Prozent behalten, von 520 bis 1.000 Euro 30 Prozent und darüber bis zur Grenze 10 Prozent. Für die Detailrechnung gibt es unseren Bürgergeld Zuverdienst-Simulator.

Wie viel Vermögen darf ich beim Grundsicherungsgeld haben?

Seit 01.07.2026 hängt das Schonvermögen vom Alter jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft ab: bis 30 Jahre 5.000 Euro, ab 31 Jahren 10.000 Euro, ab 41 Jahren 12.500 Euro, ab 51 Jahren 20.000 Euro. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 Euro gibt es nicht mehr. Altersvorsorge, ein angemessenes selbstbewohntes Haus und normaler Hausrat bleiben zusätzlich geschützt.

Bekomme ich Grundsicherungsgeld, wenn ich arbeite?

Ja, das ist möglich. Wenn dein Einkommen den Gesamtbedarf nicht deckt, kannst du aufstockend Grundsicherungsgeld beziehen. Dank der Freibeträge lohnt sich Arbeit dabei fast immer, weil du einen Teil des Verdienstes zusätzlich behältst.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine vereinfachte Schätzung. Das Jobcenter berücksichtigt weitere Faktoren wie genaue Mietobergrenzen, Mehrbedarfe bei Schwangerschaft oder Behinderung und individuelle Absetzbeträge. Für einen verbindlichen Bescheid stellst du einen Antrag beim Jobcenter.

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