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Rundfunkbeitrag Befreiung

Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro im Monat - aber nicht jeder muss zahlen. Wer BAföG, Bürgergeld oder bestimmte Sozialleistungen bezieht oder das Merkzeichen RF hat, kann sich befreien lassen oder den Beitrag ermäßigen. Dieses Werkzeug prüft, ob du dazugehörst, und hilft dir beim Antrag beim Beitragsservice.

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Was Rundfunkbeitrag Befreiung kann

Der Rundfunkbeitrag ist die vielleicht unbeliebteste Abgabe Deutschlands - und eine der am häufigsten missverstandenen. Er ist an die Wohnung gekoppelt, nicht an das Gerät: Ob du fernsiehst oder nicht, spielt keine Rolle, gezahlt wird pro Wohnung. Was viele nicht wissen: Es gibt klare gesetzliche Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung. Dieses Werkzeug führt dich durch die Voraussetzungen, statt dich im Kleingedruckten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags allein zu lassen.

Der Beitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat, also 55,08 Euro im Quartal. Für eine komplette Befreiung musst du zu einer der im Staatsvertrag genannten Gruppen gehören. Dazu zählen unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG mit auswärtiger Unterbringung, bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Sozialleistungen. Das Werkzeug fragt deine Situation ab und sagt dir, ob eine Befreiung in Betracht kommt.

Neben der vollen Befreiung gibt es die Ermäßigung. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen reduzierten Beitrag von einem Drittel. Auch das prüft das Werkzeug, weil das Merkzeichen RF an eigene Voraussetzungen geknüpft ist und leicht mit anderen Merkzeichen verwechselt wird.

Ein oft übersehener Weg ist der Härtefall. Wer eine Sozialleistung nur knapp nicht bekommt, weil sein Einkommen die Grenze geringfügig übersteigt, kann unter Umständen trotzdem befreit werden - der sogenannte besondere Härtefall. Das Werkzeug weist auf diese Möglichkeit hin, damit du nicht aufgibst, nur weil du einen Sozialbescheid um wenige Euro verfehlst.

Der Antrag läuft über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Du brauchst deine Beitragsnummer und einen Nachweis, etwa den Bescheid über deine Sozialleistung. Das Werkzeug hilft dir, den Antrag richtig zusammenzustellen, und erinnert daran, dass die Befreiung in der Regel ab dem Zeitpunkt gilt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen, oft mit begrenzter Rückwirkung. Wer schon gezahlt hat, sollte das prüfen.

Wird ein Antrag abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen, ist das nicht das Ende. Gegen den Bescheid des Beitragsservice kannst du Widerspruch einlegen. Das Werkzeug ordnet ein, wann sich das lohnt. Deine Angaben dienen nur der Prüfung und dem Antrag und werden nicht für Werbung weiterverwendet.

Funktionen

Befreiungs-Check

Prüft anhand deiner Situation, ob eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Betracht kommt.

Ermäßigung bei Merkzeichen RF

Erkennt, ob du mit dem Merkzeichen RF Anspruch auf den reduzierten Beitrag von einem Drittel hast.

Alle relevanten Sozialleistungen

Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG, Asylbewerberleistungen und weitere Gründe abgedeckt.

Härtefall mitgedacht

Weist auf den besonderen Härtefall hin, wenn du eine Sozialleistung nur knapp verfehlst.

Antrag beim Beitragsservice

Hilft dir, Beitragsnummer und Nachweise richtig zusammenzustellen, damit der Antrag durchgeht.

Widerspruch bei Ablehnung

Ordnet ein, wann sich ein Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid lohnt.

So funktioniert es

  1. 1

    Situation angeben

    Wähle die Sozialleistung, die du beziehst, oder gib an, ob du das Merkzeichen RF hast.

  2. 2

    Anspruch prüfen

    Das Werkzeug sagt dir, ob eine Befreiung, eine Ermäßigung oder ein Härtefall in Betracht kommt.

  3. 3

    Nachweise sammeln

    Leg deine Beitragsnummer und den passenden Bescheid bereit, den du dem Antrag beilegst.

  4. 4

    Antrag stellen

    Reiche den Antrag beim Beitragsservice ein und prüfe, ab wann die Befreiung wirkt.

Wer das braucht

Studierende mit BAföG und auswärtiger Unterbringung, die sich befreien lassen wollen.
Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger, die den Beitrag nicht zahlen müssen.
Menschen mit Merkzeichen RF, die den ermäßigten Beitrag beantragen.
Personen, die eine Sozialleistung knapp verfehlen und den Härtefall prüfen.
Alle, deren Befreiungsantrag abgelehnt wurde und die Widerspruch erwägen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat, also 55,08 Euro im Quartal. Er wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen oder ob überhaupt ein Fernseher vorhanden ist.

Wer kann sich befreien lassen?

Befreit werden können unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG mit auswärtiger Unterbringung sowie bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Werkzeug prüft anhand deiner Situation, ob du zu einer dieser Gruppen gehörst.

Was bedeutet das Merkzeichen RF?

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis berechtigt zu einem ermäßigten Rundfunkbeitrag von einem Drittel. Es ist an eigene Voraussetzungen geknüpft und wird oft mit anderen Merkzeichen verwechselt. Das Werkzeug prüft, ob dir die Ermäßigung zusteht.

Was ist der Härtefall?

Wer eine Sozialleistung nur knapp nicht erhält, weil sein Einkommen die Grenze geringfügig übersteigt, kann als besonderer Härtefall trotzdem befreit werden. Das Werkzeug weist auf diese Möglichkeit hin, damit du sie nicht übersiehst.

Ab wann gilt die Befreiung?

Die Befreiung gilt in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen, oft mit begrenzter Rückwirkung. Wenn du schon gezahlt hast, obwohl die Voraussetzungen bestanden, solltest du eine Erstattung prüfen. Das Werkzeug erinnert dich daran.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid des Beitragsservice kannst du Widerspruch einlegen, wenn die Voraussetzungen aus deiner Sicht vorliegen. Das Werkzeug ordnet ein, wann sich das lohnt und wie du dabei vorgehst.

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