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Was Pfändungsfreigrenzen kann
Eine Lohn- oder Kontopfändung fühlt sich an, als würde einem der Boden unter den Füßen weggezogen. Tatsächlich schützt das Gesetz aber genau diesen Boden: Ein bestimmter Teil deines Einkommens ist unpfändbar, damit du weiter Miete, Essen und Strom zahlen kannst. Der Pfändungsfreigrenzen-Rechner macht diesen geschützten Betrag sichtbar, statt dich im Ungewissen zu lassen, wie viel dir bleibt.
Die zentrale Norm ist § 850c ZPO. Sie legt einen monatlichen Grundfreibetrag fest, unter dem gar nicht gepfändet werden darf, und regelt, wie oberhalb davon nur ein Teil des Mehrbetrags gepfändet werden kann. Die genauen Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, weil sie an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags gekoppelt sind. Der Rechner nutzt die aktuelle Pfändungstabelle, damit du nicht mit veralteten Zahlen rechnest.
Entscheidend sind deine Unterhaltspflichten. Für jede Person, der du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist - Kinder, Ehepartner - steigt dein pfändungsfreier Betrag. Der Rechner fragt die Zahl der Unterhaltsberechtigten ab und erhöht den Freibetrag entsprechend, sodass Familien nicht schlechter dastehen als das Gesetz vorsieht.
Bei Unterhaltspfändungen gelten eigene Regeln. Nach § 850d ZPO kann derjenige, dem du Unterhalt schuldest, weiter in dein Einkommen pfänden als ein normaler Gläubiger, weil sein Anspruch Vorrang hat. Der Rechner unterscheidet diesen Fall, damit du nicht die falsche Freigrenze annimmst, wenn es um rückständigen Kindes- oder Ehegattenunterhalt geht.
Das P-Konto ist dein wichtigstes Schutzinstrument. Wandelst du dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO um, ist der Grundfreibetrag sofort und automatisch geschützt - das Geld bleibt verfügbar, auch wenn eine Kontopfändung läuft. Der Rechner erklärt, wie der P-Konto-Schutz greift und wie du ihn mit Bescheinigungen für Unterhaltspflichten oder einmalige Sozialleistungen erhöhst.
Wichtig zum Schluss: Der Rechner ersetzt keine Schuldnerberatung. Wenn die Schulden dich überfordern, ist der Weg zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle der richtige - bis hin zur Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung, die nach drei Jahren einen echten Neuanfang ermöglicht. Der Rechner gibt dir die Zahlen und das Verständnis, mit denen du dieses Gespräch informiert führen kannst. Alles läuft in deinem Browser, deine Einkommensdaten werden nicht gespeichert.
Funktionen
Freibetrag nach § 850c ZPO
Berechnet aus deinem Nettoeinkommen den unpfändbaren Grundfreibetrag nach der aktuellen Pfändungstabelle.
Unterhaltspflichten berücksichtigt
Für jede unterhaltsberechtigte Person steigt dein Freibetrag - der Rechner rechnet das automatisch ein.
Unterhaltspfändung (§ 850d)
Eigene Berechnung für den Vorrang von Unterhaltsansprüchen, bei denen tiefer gepfändet werden darf.
P-Konto-Schutz erklärt (§ 850k)
Zeigt, wie der Grundfreibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto sofort und automatisch geschützt ist.
Aktuelle Pfändungstabelle
Nutzt die zum 1. Juli angepassten Beträge, damit du nicht mit veralteten Zahlen planst.
Weg zur Schuldnerberatung
Ordnet ein, wann eine anerkannte Schuldnerberatung und die Verbraucherinsolvenz der bessere Weg sind.
So funktioniert es
- 1
Nettoeinkommen eingeben
Trag dein monatliches Nettoeinkommen ein. Der Rechner nutzt es als Grundlage für die Pfändungstabelle.
- 2
Unterhaltspflichten angeben
Gib an, wie vielen Personen du zum Unterhalt verpflichtet bist. Jede erhöht deinen Freibetrag.
- 3
Art der Pfändung wählen
Normale Pfändung nach § 850c oder Unterhaltspfändung nach § 850d - der Rechner unterscheidet beide.
- 4
Ergebnis und P-Konto prüfen
Lies ab, wie viel unpfändbar ist, und prüfe, ob ein P-Konto deinen Kontostand zusätzlich schützt.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wie viel von meinem Lohn ist pfändbar?
Bis zum monatlichen Grundfreibetrag nach § 850c ZPO ist dein Einkommen komplett unpfändbar. Oberhalb davon darf nur ein Teil des Mehrbetrags gepfändet werden, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens und der Zahl deiner Unterhaltspflichten. Der Rechner ermittelt den konkreten Betrag.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO. Jedes Girokonto lässt sich in ein P-Konto umwandeln. Dann ist der Grundfreibetrag sofort und automatisch geschützt, auch wenn eine Kontopfändung läuft - das geschützte Guthaben bleibt für dich verfügbar.
Erhöht sich der Freibetrag durch Kinder?
Ja. Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt schuldest, steigt dein pfändungsfreier Betrag. Der Rechner berücksichtigt die Zahl der Unterhaltsberechtigten. Beim P-Konto weist du die Unterhaltspflichten mit einer Bescheinigung nach, um den erhöhten Schutz zu erhalten.
Warum darf bei Unterhalt tiefer gepfändet werden?
Nach § 850d ZPO haben Unterhaltsansprüche Vorrang. Wer dir gegenüber unterhaltsberechtigt ist, kann daher weiter in dein Einkommen pfänden als ein gewöhnlicher Gläubiger, weil das Gesetz den laufenden Unterhalt besonders schützt. Der Rechner behandelt diesen Fall gesondert.
Werden die Freibeträge angepasst?
Ja, die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst, weil sie an den steuerlichen Grundfreibetrag gekoppelt sind. Der Rechner nutzt die aktuelle Pfändungstabelle, damit du mit gültigen Werten rechnest.
Was, wenn ich die Schulden gar nicht mehr zahlen kann?
Dann ist eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle der richtige Ansprechpartner. Sie prüft mit dir Optionen bis hin zur Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung, die nach drei Jahren einen Neuanfang ermöglicht. Der Rechner ersetzt diese Beratung nicht, bereitet dich aber darauf vor.
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