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HinweisOb Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist, schätzt das Tool - verbindlich rechnet es das Finanzamt im Bescheid. Der Vergleich ersetzt keine Steuerberatung. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Günstiger-Check

Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Das Finanzamt prüft bei jeder Steuererklärung mit Kindern, was dir mehr bringt. Der Günstiger-Check rechnet diese Günstigerprüfung nach § 31 EStG vorab durch und zeigt dir in Euro, was gewinnt. Dazu vergleicht er für Ehepaare die gemeinsame und die getrennte Steuererklärung.

Ein Blick hinein

SteuernGünstiger-CheckFiktive Demo | Plus
Berechnung

Echte Günstigerprüfung

24,0076,50
48,00114,50
72,00152,50
96,00190,50
120,00228,50
Schätzung2.418,50
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Was Günstiger-Check kann

Für jedes Kind bekommst du Kindergeld, 2026 sind das 259 Euro im Monat. Daneben gibt es den Kinderfreibetrag samt Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, 2026 zusammen 9.756 Euro je Kind für beide Eltern. Beides gleichzeitig gibt es nicht: Das Finanzamt rechnet aus, ob der Freibetrag mehr Steuer spart, als das Kindergeld wert ist. Nur dann wird er abgezogen und das Kindergeld wieder zur Steuer hinzugerechnet.

Bei normalen Einkommen gewinnt meist das Kindergeld. Ab einem höheren zu versteuernden Einkommen spart der Freibetrag mehr. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Schwelle 2026 zwischen 60.000 und 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Der Check sagt dir, auf welcher Seite du stehst und um wie viel Euro es geht.

Du gibst dein zu versteuerndes Einkommen ein, die Zahl der Kinder und ob ihr eine gemeinsame Erklärung abgebt. Wer allein veranlagt wird, bekommt je Kind den halben Freibetrag, und im Vergleich zählt dann auch nur das halbe Kindergeld. Gerechnet wird mit dem amtlichen Tarif nach § 32a EStG.

Der zweite Teil vergleicht gemeinsame und getrennte Erklärung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Ehrlich gesagt: Nur nach dem Tarif ist die gemeinsame Erklärung nie teurer. Getrennt kann sich nur in Sonderfällen lohnen, etwa bei Elterngeld oder Arbeitslosengeld mit Progressionsvorbehalt, bei Verlusten oder einer Abfindung. Diese Sonderfälle bildet der Check nicht ab, er sagt es dir aber offen.

Du kannst für 2026 oder 2027 rechnen. Für 2027 stammen Tarif, Kindergeld und Kinderfreibetrag aus dem Regierungsentwurf und sind als vorläufig markiert. Die Berechnung läuft auf unserem Server, gespeichert wird nichts. Das ist keine Steuerberatung, sondern eine ehrliche Entscheidungshilfe.

Funktionen

Echte Günstigerprüfung

Kindergeld gegen Kinderfreibetrag nach § 31 EStG, mit dem Euro-Vorsprung der besseren Seite.

Gemeinsam oder allein

Voller Freibetrag bei gemeinsamer Erklärung, halber Freibetrag und halbes Kindergeld bei getrennter.

Gemeinsame oder getrennte Erklärung

Vergleich nach Tarif mit ehrlichem Hinweis, wann getrennt überhaupt in Frage kommt.

Amtlicher Tarif nach § 32a EStG

Grundfreibetrag 12.348 Euro (2026), Kindergeld 259 Euro, Kinderfreibetrag 9.756 Euro je Kind.

Nichts gespeichert

Die Rechnung läuft auf dem Server, deine Zahlen werden nicht gespeichert.

So funktioniert es

  1. 1

    Jahr wählen

    Rechne für 2026 oder 2027 - für 2027 mit vorläufigen Werten aus dem Regierungsentwurf, solange das Gesetz nicht beschlossen ist.

  2. 2

    Einkommen und Kinder eingeben

    Trag das zu versteuernde Einkommen aus deinem Steuerbescheid ein, die Zahl der Kinder und ob ihr gemeinsam erklärt.

  3. 3

    Ergebnis ablesen

    Du siehst, ob Kindergeld oder Freibetrag gewinnt und um wie viel Euro im Jahr.

Wer das braucht

→Eltern, die wissen wollen, ob der Kinderfreibetrag bei ihnen greift.
→Ehepaare mit Kindern und höherem Einkommen.
→Getrennt lebende Eltern, die mit dem halben Freibetrag rechnen.
→Ehepaare, die gemeinsame und getrennte Erklärung vergleichen wollen.

Häufige Fragen

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Du gibst mit der Steuererklärung die Anlage Kind ab, den Rest prüft das Finanzamt automatisch. Der Check zeigt dir vorher, was dabei herauskommt.

Verliere ich das Kindergeld, wenn der Freibetrag günstiger ist?

Nein. Das Kindergeld behältst du. Das Finanzamt zieht den Freibetrag ab und rechnet das Kindergeld wieder zur Steuer hinzu. Den Unterschied bekommst du über die Steuererklärung.

Wann lohnt sich die getrennte Erklärung?

Nach dem reinen Tarif nie. Sie kann sich in Sonderfällen lohnen, etwa wenn ein Partner Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommt, hohe Verluste hat oder eine Abfindung erhält. Diese Fälle rechnet der Check nicht. Lass sie im Zweifel prüfen.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Der Betrag, der nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen übrig bleibt. Er steht in deinem Steuerbescheid. Für den Kindergeld-Vergleich nimmst du den Betrag vor den Kinderfreibeträgen.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Der Check rechnet mit dem amtlichen Tarif und deinen Angaben. Er ersetzt weder den Steuerbescheid noch eine Steuerberatung.

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