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Was Günstiger-Check kann
Wenn ihr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid, dürft ihr für die Einkommensteuer wählen: zusammen oder getrennt veranlagen. Das ist keine Formsache, sondern echtes Geld. Bei der Zusammenveranlagung greift das Ehegattensplitting - euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen wird halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und dann verdoppelt. Je unterschiedlicher eure Einkommen, desto größer der Splittingvorteil.
Der Günstiger-Check macht die Rechnung, die ihr sonst mühsam zweimal durchspielen müsstet. Du gibst das zu versteuernde Einkommen von Person A und Person B ein, und das Tool berechnet beide Wege: einmal die Zusammenveranlagung mit Splitting, einmal die Einzelveranlagung, bei der jede Person für sich nach dem Grundtarif besteuert wird. Am Ende steht die Empfehlung mit dem konkreten Euro-Unterschied pro Jahr.
Gerechnet wird mit dem amtlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro pro Person - bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Der Splittingvorteil entsteht genau dort, wo ein Partner viel und der andere wenig oder nichts verdient: Dann wird das hohe Einkommen rechnerisch auf beide verteilt und die Progression gebremst. Verdienen beide etwa gleich viel, ist der Vorteil klein oder null.
Der Check berücksichtigt neben der Einkommensteuer auch den Solidaritätszuschlag, denn dessen Freigrenzen unterscheiden sich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung. Beide Ergebnisse werden sauber in Einkommensteuer, Soli und Gesamtbetrag aufgeschlüsselt, damit du nachvollziehen kannst, woher der Unterschied kommt.
Wichtig zu wissen: In den allermeisten Fällen ist die Zusammenveranlagung günstiger oder gleich teuer. Die Einzelveranlagung lohnt sich nur in Sonderfällen - etwa wenn ein Partner Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezieht, hohe außergewöhnliche Belastungen hat oder Verluste geltend macht. Der Check zeigt dir sofort, ob dein Fall so ein Sonderfall ist.
Du kannst wahlweise für das Jahr 2026 oder 2027 rechnen. Für 2027 sind die Tarifwerte noch vorläufig, weil die endgültigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums noch nicht feststehen - der Check weist dich darauf hin. Alles läuft datensparsam, deine Einkommen verlassen dein Gerät nicht. Das ist keine Steuerberatung, sondern eine ehrliche Entscheidungshilfe.
Funktionen
Beide Varianten auf einen Blick
Zusammenveranlagung mit Splitting gegen Einzelveranlagung, nebeneinander mit klarer Empfehlung.
Konkreter Euro-Unterschied
Nicht nur die günstigere Variante, sondern die genaue Ersparnis pro Jahr.
Amtlicher Tarif nach § 32a EStG
Rechnet mit dem Einkommensteuertarif und dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) pro Person.
Soli inklusive
Berücksichtigt den Solidaritätszuschlag mit seinen unterschiedlichen Freigrenzen je Veranlagungsart.
Saubere Aufschlüsselung
Einkommensteuer, Soli und Gesamt getrennt ausgewiesen - damit du den Unterschied verstehst.
Läuft im Browser, ohne Konto
Deine Einkommen bleiben auf deinem Gerät. Keine Übertragung, keine Anmeldung.
So funktioniert es
- 1
Jahr wählen
Rechne für 2026 oder 2027 - für 2027 sind die Werte noch vorläufig.
- 2
Einkommen Person A eingeben
Trag das zu versteuernde Einkommen (zvE) der ersten Person ein.
- 3
Einkommen Person B eingeben
Das zvE der zweiten Person - je größer die Differenz, desto größer der Splittingvorteil.
- 4
Empfehlung ablesen
Der Check nennt die günstigere Variante und die genaue Ersparnis pro Jahr.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Was ist das Ehegattensplitting?
Beim Ehegattensplitting wird euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen halbiert, die Einkommensteuer für die Hälfte berechnet und dann verdoppelt. Weil der Steuertarif progressiv ist, bremst das die Steuerlast, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Verdient ihr etwa gleich viel, bringt das Splitting kaum etwas.
Wann lohnt sich die Einzelveranlagung?
Nur in Sonderfällen: etwa wenn ein Partner Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Arbeitslosengeld) bezieht, hohe außergewöhnliche Belastungen hat oder Verluste geltend macht. In den meisten Ehen ist die Zusammenveranlagung günstiger. Der Check zeigt dir sofort, ob dein Fall eine Ausnahme ist.
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zvE ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen von deinen Einkünften übrig bleibt. Es steht in deinem Steuerbescheid und ist die Grundlage, auf die der Einkommensteuertarif angewendet wird. Der Check rechnet mit dem zvE, nicht mit dem Bruttolohn.
Können auch eingetragene Lebenspartner splitten?
Ja. Seit 2013 gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung steht euch genauso offen wie Ehepaaren, und der Check gilt für beide gleichermaßen.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Der Günstiger-Check rechnet die Steuer für zwei zvE-Werte und vergleicht die Veranlagungsarten. Er berücksichtigt keine individuellen Besonderheiten wie Verlustverrechnung oder Progressionsvorbehalt im Detail. Für die verbindliche Entscheidung ziehe deinen Steuerbescheid oder eine Steuerberatung hinzu.
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