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Was Benefits-Steuerrechner kann
Mitarbeiter-Benefits sind in Deutschland ein Steuer-Minenfeld mit Belohnung. Richtig gemacht, kostet ein Euro Benefit den Arbeitgeber weniger als ein Euro Bruttolohn und kommt beim Arbeitnehmer trotzdem voll an, weil weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben zugreifen. Falsch gemacht, kippt der ganze Betrag in die Steuerpflicht und aus dem netten Extra wird eine Nachzahlung. Der Benefits-Steuerrechner sortiert genau diese Fälle.
Der wichtigste Fallstrick ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG liegt bei 50 EUR im Monat - Gutscheine, Tankkarte, Sachgeschenke. Bleibst du darunter, ist alles steuerfrei. Überschreitest du sie auch nur um einen Cent, wird der GESAMTE Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der 50 EUR. Der Rechner warnt dich an genau dieser Kante, damit du nicht aus Versehen 51 EUR verschenkst, die dann voll versteuert werden.
Firmenwagen laufen über die 1%-Regelung: pauschal 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil. Für Elektroautos mit einem Listenpreis bis 70.000 EUR sind es seit 2020 nur 0,25 %, und wird das Rad oder E-Auto zusätzlich zum Gehalt gestellt statt per Gehaltsumwandlung, bleibt es nach § 3 Nr. 37 EStG bis Ende 2030 komplett steuerfrei. Solche Feinheiten entscheiden über hunderte Euro im Monat.
Beim Jobticket greift § 3 Nr. 15 EStG: Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden - sie mindern allerdings die Entfernungspauschale in der Steuererklärung. Beim Essenszuschuss zählt der amtliche Sachbezugswert für Mittagessen, und der Arbeitgeber kann pro Mahlzeit einen festen Betrag steuerfrei zuschießen, auch über digitale Essensmarken.
Die betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG ist der Klassiker der Nettolohnoptimierung: Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % zusätzlich sozialabgabenfrei. Dazu kommen der steuerfreie Kindergartenzuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG und die Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Der Rechner hält jeden dieser Bausteine als Preset bereit.
Alles rechnet live in deinem Browser - kein Gehaltsbetrag verlässt dein Gerät, nichts wird gespeichert. Das Tool ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung, sondern zeigt dir die Größenordnung und die Rechtsgrundlage, damit du mit deinem Steuerberater oder deiner Lohnbuchhaltung auf Augenhöhe reden kannst. Sachbezugswerte und Beitragsbemessungsgrenzen ändern sich jährlich - prüfe die aktuellen Werte, bevor du eine Zusage machst.
Funktionen
Sachbezugsfreigrenze mit Kippwarnung
50 EUR/Monat steuerfrei nach § 8 Abs. 2 EStG - der Rechner warnt, sobald du die Freigrenze reißt und der volle Betrag steuerpflichtig wird.
Firmenwagen 1 % und 0,25 %
1%-Regelung für Verbrenner, 0,25 % für E-Autos bis 70.000 EUR Listenpreis, komplette Steuerfreiheit bei zusätzlicher Überlassung nach § 3 Nr. 37 EStG.
Jobticket und Essenszuschuss
Nahverkehr steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG, Mittagessen über den amtlichen Sachbezugswert plus steuerfreiem AG-Zuschuss, auch als digitale Essensmarke.
Betriebliche Altersvorsorge
bAV nach § 3 Nr. 63 EStG: steuerfrei bis 8 % der BBG, sozialabgabenfrei bis 4 %. Der Rechner zeigt beide Grenzen getrennt.
Familie und Gesundheit
Kindergartenzuschuss steuerfrei nach § 3 Nr. 33 EStG und betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG als fertige Bausteine.
Steuer- und SV-Ersparnis getrennt
Für jeden Benefit zeigt der Rechner die Ersparnis bei Lohnsteuer und Sozialversicherung getrennt - so siehst du, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt.
Rechtsgrundlage immer dabei
Jeder Baustein nennt den passenden Paragraphen, damit du die Zusage sauber dokumentieren und mit der Lohnbuchhaltung belegen kannst.
Läuft im Browser, ohne Konto
Keine Übertragung von Gehaltsdaten, keine Anmeldung. Deine Zahlen bleiben auf deinem Gerät.
So funktioniert es
- 1
Benefit auswählen
Wähle den Baustein - Sachbezug, Firmenwagen, Jobticket, Essenszuschuss, bAV, Kita oder Gesundheit. Jeder bringt seine Regel und den Paragraphen mit.
- 2
Betrag und Eckdaten eingeben
Trag den monatlichen Betrag ein, beim Firmenwagen den Bruttolistenpreis. Der Rechner prüft sofort gegen Freigrenze und Freibetrag.
- 3
Ersparnis ablesen
Sieh dir an, wie viel steuer- und sozialabgabenfrei bleibt und wo die Kante liegt, ab der es steuerpflichtig wird.
- 4
Mit der Lohnbuchhaltung abstimmen
Nimm die genannte Rechtsgrundlage mit in das Gespräch mit Steuerberater oder Lohnbuchhaltung, bevor du die Zusage machst.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einem Freibetrag bleibt immer der Betrag bis zur Grenze steuerfrei, nur der Teil darüber wird versteuert. Bei einer Freigrenze - etwa den 50 EUR Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG - kippt der GESAMTE Betrag in die Steuerpflicht, sobald du die Grenze auch nur um einen Cent überschreitest.
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze?
Die monatliche Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG liegt bei 50 EUR. Darunter fallen Gutscheine, Tankkarten und Sachgeschenke. Bleibst du darunter, ist der Bezug steuer- und sozialabgabenfrei.
Warum wird mein E-Firmenwagen nur mit 0,25 % besteuert?
Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR gilt seit 2020 ein Viertel des Ansatzes, also 0,25 % statt 1 % des Listenpreises pro Monat. Wird das Fahrzeug zusätzlich zum Gehalt gestellt statt per Gehaltsumwandlung, kann es nach § 3 Nr. 37 EStG bis Ende 2030 sogar komplett steuerfrei sein.
Ist ein Jobticket wirklich steuerfrei?
Ja, nach § 3 Nr. 15 EStG sind Arbeitgeberzuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Sie mindern allerdings die Entfernungspauschale, die du in der Steuererklärung ansetzen kannst.
Wie viel bAV bleibt steuer- und abgabenfrei?
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % zusätzlich sozialversicherungsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jährlich, prüfe daher den aktuellen Wert.
Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?
Nein. Der Rechner zeigt dir Größenordnung und Rechtsgrundlage, damit du fundiert planen kannst. Die verbindliche Abrechnung macht deine Lohnbuchhaltung, und individuelle Fragen klärst du mit dem Steuerberater. Das ist keine Steuerberatung.
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