Ein Blick hinein - live
Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.
Was Mahnwesen kann
Offene Forderungen sind der stille Killer jeder Selbständigkeit. Die Arbeit ist getan, die Rechnung raus, aber das Geld bleibt aus, und irgendwann verlierst du den Überblick, wer wie lange überfällig ist und was der nächste Schritt wäre. Das Mahnwesen macht Schluss mit dem Ratespiel: Es sammelt deine überfälligen Rechnungen an einem Ort und führt dich diszipliniert durch die Mahnstufen, ohne dass du selbst rechnen oder formulieren musst.
Der große Vorteil ist die Verzahnung mit dem Rechnungssystem. Das Mahnwesen zieht deine offenen und überfälligen Rechnungen direkt aus der Rechnungssuite, zeigt pro Forderung den offenen Betrag, die Tage im Verzug, die aktuelle Mahnstufe und die aufgelaufenen Zinsen und schlägt dir den nächsten Schritt vor. So arbeitest du deine Forderungsliste ab wie eine To-do-Liste, statt in Ordnern zu wühlen.
Rechtlich sauber wird es durch das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 286 BGB kommt dein Schuldner in Verzug, und ab § 288 BGB stehen dir Verzugszinsen zu: bei Geschäften mit Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei reinen B2B-Geschäften neun Prozentpunkte darüber. Das Mahnwesen kennt diese Unterscheidung, rechnet die Zinsen taggenau und nutzt dafür die aktuelle Basiszinssatz-Serie der Bundesbank.
Gegenüber Unternehmen kommt die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu, eine pauschale Entschädigung für den Verzugsschaden, die du bei B2B-Forderungen ansetzen darfst. Zusätzlich kannst du eine Mahngebühr für deinen tatsächlichen Aufwand wie Porto und Bearbeitung ansetzen. Das Mahnwesen berechnet all das transparent und weist jeden Posten in der Kostenaufstellung aus.
Der Ton macht die Musik, und er wird mit jeder Stufe amtlicher. Stufe 1 ist die freundliche Zahlungserinnerung mit 14 Tagen Frist und ohne Gebühren, Stufe 2 die bestimmte 1. Mahnung mit Verzugszinsen und Mahngebühr, Stufe 3 die letzte außergerichtliche Mahnung mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Nach der letzten Stufe zeigt dir das Tool, wie es mit Mahnbescheid und Vollstreckung weitergeht, statt dich im Regen stehen zu lassen.
Auch für Rechnungen, die nicht aus dem Rechnungssystem stammen, gibt es den freien Mahnbrief. Du trägst Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Absender und Empfänger ein, wählst Mahnstufe und B2B oder B2C, und das Mahnwesen erzeugt einen fertigen Brief mit korrekter Kostenaufstellung, den du kopieren, als Textdatei speichern oder drucken kannst. Aus dem Rechnungssystem heraus werden die Mahnungen zusätzlich als verknüpfte Dokumente festgeschrieben.
Funktionen
Forderungs-Workbench
Alle überfälligen Rechnungen aus dem Rechnungssystem an einem Ort, mit offenem Betrag, Verzugstagen und Mahnstufe.
Taggenaue Verzugszinsen (§ 288 BGB)
Fünf Prozentpunkte über Basiszins bei B2C, neun bei B2B, taggenau berechnet mit der aktuellen Bundesbank-Serie.
40-Euro-Pauschale
Die Pauschalentschädigung nach § 288 Abs. 5 BGB für B2B-Forderungen wird automatisch berücksichtigt.
Drei Mahnstufen mit passendem Ton
Von der freundlichen Zahlungserinnerung über die bestimmte 1. Mahnung bis zur letzten Mahnung mit Mahnbescheid-Androhung.
Freier Mahnbrief
Auch für externe Rechnungen: Daten eintragen, Stufe und B2B/B2C wählen, fertigen Brief mit Kostenaufstellung erzeugen.
Verknüpfte Mahndokumente
Aus dem Rechnungssystem heraus wird jede Mahnung festgeschrieben und als PDF-Dokument mit der Rechnung verknüpft.
Weg ins gerichtliche Mahnverfahren
Nach der letzten Stufe zeigt das Tool den Übergang zu Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung.
So funktioniert es
- 1
Forderungen laden
Das Mahnwesen zieht deine überfälligen Rechnungen aus dem Rechnungssystem und listet sie mit Verzugstagen und Mahnstufe.
- 2
Nächste Mahnstufe wählen
Wähle für eine Forderung die nächste Mahnstufe. Das Tool berechnet Zinsen, Pauschale und Gebühr passend zur Stufe.
- 3
Brief prüfen und festschreiben
Sieh dir die Vorschau samt Kostenaufstellung an und schreibe die Mahnung fest. Die PDF folgt und wird verknüpft.
- 4
Freien Brief nutzen
Für externe Rechnungen trägst du die Daten selbst ein und erzeugst einen fertigen Mahnbrief zum Kopieren oder Drucken.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Wann darf ich Verzugszinsen berechnen?
Sobald dein Schuldner nach § 286 BGB in Verzug ist, in der Regel nach Ablauf der Zahlungsfrist oder einer Mahnung. Die Höhe regelt § 288 BGB: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, neun bei reinen B2B-Geschäften. Das Mahnwesen rechnet das taggenau.
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Nach § 288 Abs. 5 BGB darfst du bei Zahlungsverzug eines Unternehmens eine Pauschale von 40 Euro als Entschädigung für den Verzugsschaden ansetzen, zusätzlich zu den Zinsen. Bei Verbrauchern gilt sie nicht. Das Mahnwesen berücksichtigt sie automatisch bei B2B-Forderungen.
Wie hoch darf eine Mahngebühr sein?
Die Mahngebühr muss deinem tatsächlichen Aufwand entsprechen, also etwa Porto und Bearbeitung, und darf nicht als Strafe überzogen werden. Das Mahnwesen lässt dich eine angemessene Gebühr ansetzen und weist sie separat in der Kostenaufstellung aus.
Muss ich drei Mahnungen schicken, bevor ich klage?
Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Rechtlich reicht oft schon eine Mahnung oder sogar eine Fälligkeit ohne Mahnung, um Verzug auszulösen. Die drei Stufen im Mahnwesen sind eine bewährte Eskalation, kein gesetzliches Muss. Nach der letzten Stufe kannst du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Kann ich auch Rechnungen mahnen, die nicht im Rechnungssystem stehen?
Ja. Der freie Mahnbrief funktioniert für jede Rechnung. Du trägst Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Absender und Empfänger ein, wählst Mahnstufe und B2B oder B2C, und das Tool erzeugt einen fertigen Brief mit korrekter Kostenaufstellung zum Kopieren, Speichern oder Drucken.
Woher kommt der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und ist die Grundlage für die Verzugszinsen. Das Mahnwesen nutzt die aktuelle Bundesbank-Serie automatisch und rechnet taggenau, du kannst den Satz aber auch manuell überschreiben.
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