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Was Zahlungsziel-Rechner kann
Zahlungsziele klingen banal, bis die Rechnung offen bleibt. Dann wird plötzlich jedes Datum wichtig: Ab wann ist der Kunde in Verzug? Welcher Zinssatz gilt? Wie viel darfst du fordern, ohne dich zu überschätzen? Der Zahlungsziel-Rechner nimmt dir das Rechnen ab und legt jeden Schritt mit dem passenden Paragraphen offen, damit du in der Mahnung nicht ins Blaue schreibst.
Am Anfang steht die Fälligkeit. Du gibst Rechnungsdatum und Zahlungsziel ein - entweder als Anzahl Tage ab Rechnungsdatum oder als festes Fälligkeitsdatum. Optional trägst du den Zugang beim Kunden ein, denn für die 30-Tage-Regel nach § 286 Abs. 3 BGB zählt, wann die Rechnung angekommen ist. Hast du ein Skonto vereinbart, rechnet das Tool die Skontofrist und den reduzierten Zahlbetrag gleich mit aus.
Der Verzugsbeginn ist der Knackpunkt, an dem die meisten sich vertun. Bei B2B mit vereinbartem Zahlungsziel beginnt der Verzug am Tag nach der Fälligkeit, kalendermäßig bestimmt nach § 286 Abs. 2 BGB, ganz ohne Mahnung. Bei Verbrauchern (B2C) brauchst du entweder eine Mahnung oder die 30-Tage-Automatik nach § 286 Abs. 3 BGB, und die greift nur, wenn die Rechnung den Verzugshinweis trägt. Der Rechner unterscheidet diese Fälle und zeigt dir das richtige Datum.
Sind die Voraussetzungen klar, kommen die Verzugszinsen nach § 288 BGB. Bei Verbrauchergeschäften sind es fünf Prozentpunkte über dem Basiszins, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte. Der Basiszins ändert sich halbjährlich, und genau da wird es fies: Läuft dein Verzug über einen Stichtag hinweg, gelten für die Teilzeiträume verschiedene Sätze. Der Rechner nutzt die hinterlegte Basiszins-Serie der Bundesbank und rechnet segmentgenau, taggenau nach act/365. Wenn du einen eigenen Basiszins setzen willst, geht das auch.
Zwei Dinge, die man leicht übersieht, sind mitgedacht. § 271a BGB begrenzt lange Zahlungsziele: Über 60 Tage im B2B (über 30 Tage bei öffentlichen Auftraggebern) sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sind. Und die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB läuft drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Rechner weist dich auf beides hin, damit dir kein Anspruch stillschweigend wegläuft.
Zum Schluss kannst du das Fälligkeitsdatum als ICS-Datei exportieren und in deinen Kalender legen, oder es an den Fristenwächter übergeben, damit dich rechtzeitig eine Erinnerung anstupst. Alles läuft in deinem Browser, keine Beträge und keine Kundendaten verlassen dein Gerät. Das ist kein Rechtsrat, sondern ein Rechenknecht - aber einer, der die Paragraphen kennt.
Funktionen
Fälligkeit taggenau
Zahlungsziel als Tage ab Rechnungsdatum oder als festes Datum. Zugang beim Kunden für die 30-Tage-Regel wird berücksichtigt.
Verzugsbeginn nach § 286 BGB
B2B startet am Tag nach Fälligkeit ohne Mahnung, B2C über die 30-Tage-Automatik oder Mahnung. Der Rechner unterscheidet sauber.
Verzugszinsen nach § 288 BGB
Basiszins plus fünf Punkte bei Verbrauchern, plus neun Punkte im B2B. Taggenau act/365, segmentgenau über Basiszinswechsel.
Basiszins-Serie der Bundesbank
Die halbjährlichen Basiszinssätze sind hinterlegt und werden automatisch je Periode angewendet. Eigener Basiszins optional möglich.
Skonto mitgerechnet
Skontosatz und Skontofrist eingeben, der reduzierte Zahlbetrag und das Skonto-Enddatum erscheinen sofort.
§ 271a und Verjährung
Hinweis, wenn das Zahlungsziel die Grenzen des § 271a BGB reißt, plus Verjährungsende nach §§ 195, 199 BGB.
ICS-Export & Fristenwächter
Fälligkeit als Kalendereintrag exportieren oder an den Fristenwächter übergeben, damit dich eine Erinnerung rechtzeitig anstupst.
So funktioniert es
- 1
Rechnungsdaten eingeben
Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum und optional den Zugang beim Kunden eintragen.
- 2
Zahlungsziel und Geschäftsart wählen
Tage oder festes Datum setzen und B2B oder B2C wählen. Das steuert Verzugsbeginn und Zinsaufschlag.
- 3
Skonto und Basiszins prüfen
Optional Skonto eintragen. Der Basiszins kommt automatisch aus der Bundesbank-Serie, lässt sich aber überschreiben.
- 4
Ergebnisse ablesen
Fälligkeit, Skontofrist, Verzugsbeginn, taggenaue Zinsen und Verjährung stehen sauber getrennt da.
- 5
In den Kalender legen
Fälligkeit als ICS exportieren oder an den Fristenwächter geben, damit die Frist nicht untergeht.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Ab wann ist mein Kunde in Verzug?
Bei Geschäften unter Unternehmern (B2B) mit einem vereinbarten Zahlungsziel beginnt der Verzug am Tag nach der Fälligkeit, kalendermäßig bestimmt nach § 286 Abs. 2 BGB, ganz ohne Mahnung. Bei Verbrauchern brauchst du eine Mahnung oder die 30-Tage-Automatik nach § 286 Abs. 3 BGB, die aber nur greift, wenn die Rechnung den Verzugshinweis enthält.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Nach § 288 BGB sind es fünf Prozentpunkte über dem Basiszins bei Verbrauchergeschäften und neun Prozentpunkte über dem Basiszins, wenn kein Verbraucher beteiligt ist. Der Rechner nimmt den jeweils gültigen Basiszins und rechnet taggenau, auch über halbjährliche Basiszinswechsel hinweg mit unterschiedlichen Sätzen je Teilzeitraum.
Was ist der Basiszinssatz und woher kommt er?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli festgesetzt. Er ist die Grundlage für die Verzugszinsen. Der Rechner hat die Serie hinterlegt und wendet für jeden Zeitabschnitt den passenden Satz an. Einen eigenen Wert kannst du überschreiben.
Berücksichtigt der Rechner Skonto?
Ja. Trägst du Skontosatz und Skontofrist ein, zeigt der Rechner den reduzierten Zahlbetrag und das Datum, bis zu dem der Skontoabzug gilt. So siehst du auf einen Blick, ob sich die schnelle Zahlung lohnt.
Wann verjährt meine Forderung?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Rechnung aus 2026 verjährt also regelmäßig zum 31.12.2029. Der Rechner weist dich auf dieses Datum hin.
Was sagt § 271a BGB zu langen Zahlungszielen?
§ 271a BGB begrenzt sehr lange Zahlungsziele. Im Geschäftsverkehr unter Unternehmern sind Fristen über 60 Tage nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sind. Bei öffentlichen Auftraggebern liegt die Grenze bei 30 Tagen. Der Rechner warnt, wenn dein Ziel diese Grenzen überschreitet.
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