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Rechnungslayout, richtig gemacht

Rechnung nach DIN 5008 online erstellen - kostenlos und E-Rechnungs-fähig

Vergessen Sie verrutschende Word-Vorlagen: Der Generator rendert einen echten DIN-5008-Geschäftsbrief (Form B) - Anschriftfeld, Informationsblock, Fußzeile - und erzeugt im selben Schritt die strukturierten E-Rechnungs-Daten (XRechnung/ZUGFeRD). Die Schnell-Version braucht keine Anmeldung.

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Die Anatomie einer DIN-5008-Rechnung

1

Briefkopf und Absenderzeile

Firmenname und Logo oben; über dem Anschriftfeld eine einzeilige Absenderzeile in Kleinschrift - sie erscheint im Fenster des Kuverts.

2

Anschriftfeld und Informationsblock

Die Empfängeradresse sitzt links in der Fensterzone; rechts trägt der Informationsblock Rechnungsnummer, Datum, Kundennummer, Fälligkeit und Kontakt - feste Positionen, kein Raten.

3

Positionstabelle und Summen

Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Nettobetrag; Summen nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, dann der Bruttobetrag - die Rechnung, die der Empfänger zuerst prüft.

4

Fußzeile mit dem Pflichtblock

Bankverbindung, Steuernummer oder USt-IdNr. und der Handelsregistereintrag gehören in die Fußzeile jeder Seite - wie bei klassischem Geschäftspapier.

FAQ

Was schreibt DIN 5008 für Rechnungen eigentlich vor?

DIN 5008 ist die Norm für Geschäftsbriefe: Sie regelt Aufbau und Position von Anschriftfeld, Informationsblock (Rechnungsnummer, Datum, Kundennummer), Betreffzeile, Falz- und Lochmarken sowie der Fußzeile. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, aber der Standard, den Geschäftspartner und Buchhaltungen erwarten - eine DIN-gerechte Rechnung passt in jedes Fensterkuvert und wirkt professionell.

Warum keine Word-Vorlage?

Word-Vorlagen verrutschen, rechnen nicht und erzeugen keine E-Rechnung. Ab 2027/2028 muss jede B2B-Rechnung ohnehin als strukturierter Datensatz (XRechnung oder ZUGFeRD) versendet werden - ein Generator, der DIN-Layout und EN-16931-Daten gleichzeitig erzeugt, erledigt beides in einem Schritt.

Was gehört auf jede Rechnung (§ 14 UStG)?

Die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Namen und Anschriften beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Liefer-/Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. der Hinweis auf eine Steuerbefreiung (z. B. § 19 UStG bei Kleinunternehmern). Ob Steuersatz, Kleinunternehmerregelung oder Reverse-Charge im Einzelfall passen, klärt die Steuerberatung.

Ist der Generator wirklich kostenlos?

Ja. Der Schnell-Generator läuft ohne Registrierung im Browser; auf fakturen.de gibt es zusätzlich eine Live-Demo des echten DIN-5008-Renderers. Wer Kundenstamm, Nummernkreise, Zahlungsabgleich und Mahnwesen dazu will, nimmt Plus für 9,99 EUR im Monat (Gründerpreis bis 30.09.2026, gilt für Bestandskunden unbefristet weiter).

Weiterlesen: PDF-Rechnung in E-Rechnung umwandeln · Der E-Rechnungs-Zeitplan 2025-2028