Rechnungslayout, richtig gemacht
Rechnung nach DIN 5008 online erstellen - kostenlos und E-Rechnungs-fähig
Vergessen Sie verrutschende Word-Vorlagen: Der Generator rendert einen echten DIN-5008-Geschäftsbrief (Form B) - Anschriftfeld, Informationsblock, Fußzeile - und erzeugt im selben Schritt die strukturierten E-Rechnungs-Daten (XRechnung/ZUGFeRD). Die Schnell-Version braucht keine Anmeldung.
Die Anatomie einer DIN-5008-Rechnung
Briefkopf und Absenderzeile
Firmenname und Logo oben; über dem Anschriftfeld eine einzeilige Absenderzeile in Kleinschrift - sie erscheint im Fenster des Kuverts.
Anschriftfeld und Informationsblock
Die Empfängeradresse sitzt links in der Fensterzone; rechts trägt der Informationsblock Rechnungsnummer, Datum, Kundennummer, Fälligkeit und Kontakt - feste Positionen, kein Raten.
Positionstabelle und Summen
Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Nettobetrag; Summen nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, dann der Bruttobetrag - die Rechnung, die der Empfänger zuerst prüft.
Fußzeile mit dem Pflichtblock
Bankverbindung, Steuernummer oder USt-IdNr. und der Handelsregistereintrag gehören in die Fußzeile jeder Seite - wie bei klassischem Geschäftspapier.
FAQ
Was schreibt DIN 5008 für Rechnungen eigentlich vor?
DIN 5008 ist die Norm für Geschäftsbriefe: Sie regelt Aufbau und Position von Anschriftfeld, Informationsblock (Rechnungsnummer, Datum, Kundennummer), Betreffzeile, Falz- und Lochmarken sowie der Fußzeile. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, aber der Standard, den Geschäftspartner und Buchhaltungen erwarten - eine DIN-gerechte Rechnung passt in jedes Fensterkuvert und wirkt professionell.
Warum keine Word-Vorlage?
Word-Vorlagen verrutschen, rechnen nicht und erzeugen keine E-Rechnung. Ab 2027/2028 muss jede B2B-Rechnung ohnehin als strukturierter Datensatz (XRechnung oder ZUGFeRD) versendet werden - ein Generator, der DIN-Layout und EN-16931-Daten gleichzeitig erzeugt, erledigt beides in einem Schritt.
Was gehört auf jede Rechnung (§ 14 UStG)?
Die Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständige Namen und Anschriften beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Liefer-/Leistungszeitpunkt, Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. der Hinweis auf eine Steuerbefreiung (z. B. § 19 UStG bei Kleinunternehmern). Ob Steuersatz, Kleinunternehmerregelung oder Reverse-Charge im Einzelfall passen, klärt die Steuerberatung.
Ist der Generator wirklich kostenlos?
Ja. Der Schnell-Generator läuft ohne Registrierung im Browser; auf fakturen.de gibt es zusätzlich eine Live-Demo des echten DIN-5008-Renderers. Wer Kundenstamm, Nummernkreise, Zahlungsabgleich und Mahnwesen dazu will, nimmt Plus für 9,99 EUR im Monat (Gründerpreis bis 30.09.2026, gilt für Bestandskunden unbefristet weiter).
Weiterlesen: PDF-Rechnung in E-Rechnung umwandeln · Der E-Rechnungs-Zeitplan 2025-2028

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