Ein Blick hinein - live
Live-Vorschau. Interaktiv wird es mit deinem Konto.
Was Versorgungsausgleich-Erklärer kann
Der Versorgungsausgleich ist einer der am meisten missverstandenen Teile einer Scheidung. Viele denken, sie müssten dem Ex-Partner Geld überweisen. Das stimmt nicht. Es geht um eine Umbuchung von Rentenanwartschaften: Was ihr während der Ehe an Altersvorsorge aufgebaut habt, wird hälftig geteilt, damit beide im Alter gleich abgesichert sind - egal, wer wie viel gearbeitet und wer die Kinder erzogen hat. Der Erklärer nimmt dir die Angst vor dem Begriff und zeigt, was wirklich passiert.
Der Kern ist der Halbteilungsgrundsatz nach §1 VersAusglG: Jedes während der Ehezeit erworbene Anrecht wird zur Hälfte geteilt. Nicht deine gesamte Rente - nur der Teil, der in der Ehe aufgebaut wurde. Und es betrifft alle Formen der Altersvorsorge: die gesetzliche Rente der DRV, Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Riester, Rürup, private Rentenversicherungen und Versorgungswerke. Der Erklärer geht die Anrechte-Typen einzeln durch, damit du weißt, was bei dir im Topf liegt.
Entscheidend ist die Ehezeit. Sie beginnt im Monat der Heirat und endet im Monat, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§3 VersAusglG) - nicht erst bei der Scheidung selbst. Nur die in diesem Zeitraum erworbenen Anrechte werden geteilt. Der eingebaute Ehezeit-Rechner ermittelt aus Heiratsdatum und Stichtag die exakte Dauer in Monaten und Jahren und weist auf die Kurzehe-Regel hin: Bei einer Ehe unter drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.
Die grobe Schätzung hilft dir, die Größenordnung zu verstehen. Du trägst die Werte aus deiner jährlichen Renteninformation der DRV ein, der Erklärer rechnet den ehezeitlichen Anteil heraus, halbiert ihn zum Ausgleichswert und zeigt den Netto-Ausgleich zwischen beiden Partnern. Das ist bewusst vereinfacht - den exakten Betrag berechnet später das Familiengericht anhand der offiziellen Versorgungsauskünfte der Rententräger. Aber du bekommst ein Gefühl dafür, in welche Richtung es geht.
Ein wichtiger Unterschied ist die interne gegenüber der externen Teilung. Bei der internen Teilung bekommt der ausgleichsberechtigte Partner ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger. Bei der externen Teilung wird der Wert zu einem anderen Träger übertragen. Der Erklärer stellt beide Varianten gegenüber und zeigt in der Auswirkungs-Ansicht, wie sich Entgeltpunkte und monatliche Rente vorher und nachher verändern.
Dazu kommen die Ausnahmen und der Ablauf: Wann kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder durch Ehevertrag geregelt werden, wann ist er wegen grober Unbilligkeit einzuschränken, und wie läuft das Verfahren beim Familiengericht ab. Ein Glossar erklärt die Fachbegriffe von Anrecht bis Ausgleichswert, und du kannst eine PDF-Zusammenfassung erstellen. Alles ist eine verständliche Orientierung, keine Rechtsberatung - für den konkreten Fall bleibt das Familiengericht mit den Versorgungsauskünften maßgeblich.
Funktionen
Halbteilungsgrundsatz erklärt
Warum nur der in der Ehe erworbene Teil der Rente geteilt wird und wie §1 VersAusglG das genau meint.
Ehezeit-Rechner
Aus Heiratsdatum und Stichtag die exakte Ehezeit in Monaten und Jahren, inklusive Hinweis auf die Kurzehe-Regel.
Alle Anrechte-Typen
Gesetzliche Rente, Beamtenpension, Betriebsrente, Riester, Rürup und mehr - was jeweils in den Ausgleich fällt.
Grobe Schätzung
Werte aus der Renteninformation eintragen und den ungefähren Ausgleichswert und Netto-Ausgleich sehen.
Interne vs. externe Teilung
Der Unterschied zwischen einem eigenen Anrecht beim selben Träger und der Übertragung zu einem anderen.
Auswirkung auf die Rente
Vorher-Nachher-Ansicht mit Entgeltpunkten und aktuellem Rentenwert, damit du die Veränderung greifst.
Ausnahmen und Ablauf
Wann der Ausgleich ausgeschlossen oder eingeschränkt wird und wie das Verfahren beim Familiengericht läuft.
Glossar und PDF
Die wichtigsten Fachbegriffe verständlich erklärt und eine Zusammenfassung, die du als PDF sichern kannst.
So funktioniert es
- 1
Grundlagen lesen
Starte im Erklärungs-Reiter und verstehe, was der Versorgungsausgleich ist und was der Halbteilungsgrundsatz bedeutet.
- 2
Ehezeit berechnen
Gib Heiratsdatum und Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrags) ein und sieh die exakte Dauer.
- 3
Anrechte eintragen
Trag die monatlichen Anwartschaften beider Partner aus der Renteninformation ein und wähle die Typen.
- 4
Schätzung ablesen
Der Erklärer zeigt den ehezeitlichen Anteil, den Ausgleichswert und den Netto-Ausgleich zwischen euch.
- 5
Auswirkung verstehen
Wechsle in die Auswirkungs-Ansicht und sieh, wie sich deine Rente vorher und nachher verändert.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Muss ich meinem Ex-Partner Geld überweisen?
Nein. Der Versorgungsausgleich ist kein Geldtransfer, sondern eine Umbuchung von Rentenanwartschaften. Die Rentenversicherung bucht Entgeltpunkte um, Versicherer passen Verträge an. Das Familiengericht regelt das automatisch im Scheidungsverfahren.
Welche Rentenansprüche werden geteilt?
Alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte: gesetzliche Rente (DRV), Beamtenpension, Betriebsrente, Riester, Rürup, private Rentenversicherung und Versorgungswerk. Geteilt wird jeweils nur der Teil, der in der Ehe aufgebaut wurde.
Wie wird die Ehezeit bestimmt?
Die Ehezeit beginnt im Monat der Heirat und endet im Monat, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§3 VersAusglG). Nur in diesem Zeitraum erworbene Anrechte fließen in den Ausgleich. Der Ehezeit-Rechner ermittelt die Dauer aus beiden Daten.
Was gilt bei einer kurzen Ehe?
Bei einer Ehezeit von unter drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nicht automatisch statt, sondern nur, wenn ein Partner ihn beantragt (§3 Abs. 3 VersAusglG). Der Erklärer warnt dich, wenn deine Ehezeit unter dieser Grenze liegt.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Teilung?
Bei der internen Teilung erhält der berechtigte Partner ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger. Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert zu einem anderen Träger übertragen, etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Variante greift, entscheidet meist der Versorgungsträger.
Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ja, durch eine notarielle Vereinbarung oder einen Ehevertrag, unter bestimmten Voraussetzungen. Außerdem kann das Gericht ihn wegen grober Unbilligkeit einschränken. Solche Regelungen sollten immer mit anwaltlicher Beratung getroffen werden.
Ist die Schätzung verbindlich?
Nein. Die Schätzung gibt dir eine Größenordnung, aber den exakten Betrag berechnet das Familiengericht anhand der offiziellen Versorgungsauskünfte der Rententräger. Der Erklärer ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Ähnliche Werkzeuge
Zugewinnausgleich-Rechner
Berechne den Zugewinnausgleich bei Scheidung. Anfangs- und Endvermögen, Ausgleichsanspruch.
Unterhalts-Rechner Komplex
Berechne Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026, Trennungsunterhalt und nachehelichen…
Ehevertrag-Erklärer
Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierter Zugewinn? Interaktiver Quiz, Klausel-E…
Renten-Rechner
Berechne deine voraussichtliche Rente. Rentenpunkte, Rentenalter und Rentenlücke auf einen Bl…
Trennungsjahr-Tracker
Tracke das Trennungsjahr bis zur Scheidung. Countdown, Timeline, Checkliste, Trennungsbrief-G…
Bereit für Versorgungsausgleich-Erklärer?
Keine Installation. Zum Loslegen kein Konto nötig. Direkt im Browser öffnen.
Jetzt öffnen