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HinweisDer Check ist eine Einschätzung nach deinen Angaben, keine Rechtsberatung. Ob du eingebürgert wirst, entscheidet allein die Einbürgerungsbehörde. Keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Einbürgerungs-Check

Du lebst seit Jahren in Deutschland und fragst dich, ob du endlich den deutschen Pass beantragen kannst? Der Einbürgerungs-Check geht mit dir alle Voraussetzungen nach § 10 StAG durch, in einfachen Sätzen und mit Ampel: grün passt, gelb klären, rot fehlt noch. Am Ende siehst du deinen frühesten Termin, die Kosten, die Unterlagen und die nächsten Schritte.

Ein Blick hinein

EinwanderungEinbürgerungs-CheckFiktive Demo | Kostenlos
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Ampel für jede Voraussetzung

Ampel für jede Voraussetzung
Dein frühester Termin
Aktuell nach dem Aus der 3-Jahres-Regel
Ausnahmen, die oft vergessen werden
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Was Einbürgerungs-Check kann

Die Einbürgerung ist für viele der letzte große Schritt nach Jahren mit Visum, Aufenthaltserlaubnis und Terminen bei der Ausländerbehörde. Die Regeln haben sich in kurzer Zeit zweimal geändert: Im Juni 2024 hat Deutschland die Wartezeit von 8 auf 5 Jahre gesenkt und die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Seit dem 30.10.2025 ist die schnelle Einbürgerung nach 3 Jahren wieder gestrichen. Kein Wunder, dass im Netz viele alte Infos kursieren. Der Einbürgerungs-Check rechnet mit dem Recht, das heute gilt, und sagt dir offen, wo er sich auf Verwaltungsregeln statt auf das Gesetz stützt.

Zuerst geht es um die Zeit. Du brauchst 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Bist du mit einer deutschen Person verheiratet, reichen oft 3 Jahre Aufenthalt, wenn die Ehe seit 2 Jahren besteht (§ 9 StAG). Der Check rechnet beide Wege durch und nimmt den früheren. Er weist dich auch auf die Stolperfallen hin: Zeit im Asylverfahren zählt nur nach einer Anerkennung, Duldungszeiten zählen nicht, und mehr als 6 Monate am Stück im Ausland können die Zeit unterbrechen (§ 12b StAG).

Dann der Aufenthaltstitel. Nicht jeder Titel öffnet die Tür: Mit einer Erlaubnis für Studium, Ausbildung, Sprachkurs, Jobsuche, Chancenkarte, vorübergehendem Schutz nach § 24 (zum Beispiel für Menschen aus der Ukraine) und einigen humanitären Titeln geht es nach dem Gesetz nicht. Mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte, einer Erlaubnis für Arbeit oder Familie, als anerkannter Flüchtling und als EU-Bürger dagegen schon. Der Check erklärt dir, wo du auf deiner Karte nachschauen kannst.

Beim Geld zählt: Du lebst ohne Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter und ohne Sozialhilfe. Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder BAföG sind kein Problem. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn du seit mindestens 20 der letzten 24 Monate Vollzeit arbeitest und trotzdem aufstocken musst, und für die Gastarbeiter-Generation. Bei der Sprache brauchst du Deutsch auf Niveau B1, bei Wissen über Deutschland den Einbürgerungstest mit 33 Fragen, von denen 17 richtig sein müssen. Ein deutscher Schulabschluss ersetzt beides in der Regel. Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr lernen kann, bekommt eine Ausnahme.

Bei Strafen ist das Gesetz genauer, als viele denken: Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Bewährungsstrafen bis 3 Monate bleiben außer Betracht. Diese Grenze gilt aber nicht, wenn ein Gericht ein antisemitisches, rassistisches oder menschenverachtendes Motiv festgestellt hat. Dazu kommt das Bekenntnis zum Grundgesetz, das seit 2024 ausdrücklich die Verantwortung Deutschlands für die NS-Zeit, den Schutz jüdischen Lebens und das Verbot von Angriffskriegen nennt. Wer bei der Einbürgerung täuscht, ist seit Dezember 2025 für 10 Jahre gesperrt.

Das Ergebnis ist kein Urteil, sondern eine ehrliche Einschätzung: jede Voraussetzung mit Ampel, ein Satz dazu und der Paragraf. Liegt dein Termin in der Zukunft, trägst du ihn mit einem Klick in den Fristenwächter ein. Dazu bekommst du die Gebühren (255 Euro für Erwachsene, 51 Euro je miteingebürgertem Kind), eine Liste der üblichen Unterlagen und den Hinweis auf die Ermessenseinbürgerung nach § 8, falls es mit dem Anspruch nicht klappt. Alles läuft in deinem Browser, nichts wird gespeichert. Entscheiden kann am Ende nur deine Einbürgerungsbehörde.

Funktionen

Ampel für jede Voraussetzung

Aufenthalt, Titel, Identität, Geld, Deutsch, Test, Strafen und Bekenntnis: grün, gelb oder rot, mit einem Satz und dem Paragrafen.

Dein frühester Termin

Der Check rechnet 5 Jahre ab deinem Start oder den Weg für Ehepartner von Deutschen und trägt den Tag auf Wunsch in den Fristenwächter ein.

Aktuell nach dem Aus der 3-Jahres-Regel

Stand: Recht ab 30.10.2025, mit doppelter Staatsangehörigkeit und der neuen Sperrfrist nach Täuschung.

Ausnahmen, die oft vergessen werden

Gastarbeiter-Generation, Vollzeit trotz Aufstocken, Kinder unter 16, Krankheit oder Alter: Der Check kennt die Sonderregeln.

Kosten und Unterlagen

Gebühren für dich, deinen Ehepartner und die Kinder, plus eine Liste der Unterlagen, die Behörden meist verlangen.

Privat im Browser

Deine Antworten verlassen dein Gerät nicht. Das Ergebnis kannst du drucken oder als PDF speichern.

So funktioniert es

  1. 1

    Aufenthalt eintragen

    Gib dein Geburtsdatum und den Tag ein, seit dem du in Deutschland lebst, und wähle deinen Aufenthaltstitel.

  2. 2

    Fragen beantworten

    Geld, Deutsch, Einbürgerungstest, Strafen, Bekenntnis und Pass: Zu jeder Frage gibt es eine kurze Erklärung.

  3. 3

    Ergebnis lesen

    Du siehst, was passt, was du klären musst und was noch fehlt, dazu deinen frühesten Termin und die Kosten.

  4. 4

    Nächste Schritte gehen

    Termin in den Fristenwächter, Unterlagen sammeln, Sprachkurs oder Test buchen und den Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen.

Wer das braucht

→Menschen, die seit einigen Jahren in Deutschland leben und wissen wollen, ab wann sie den deutschen Pass beantragen können.
→Ehepartner von Deutschen, die prüfen wollen, ob ihnen schon 3 Jahre reichen.
→Familien, die sich gemeinsam einbürgern lassen und die Kosten planen wollen.
→Anerkannte Flüchtlinge, die wissen wollen, ob ihre Zeit im Asylverfahren zählt.
→Alle, die nach dem Aus der Turbo-Einbürgerung ihren Plan neu ordnen müssen.

Häufige Fragen

Gibt es die Einbürgerung nach 3 Jahren noch?

Nein. Die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach § 10 Abs. 3 StAG wurde mit Wirkung zum 30.10.2025 gestrichen. Die Behörde entscheidet nach dem Recht am Tag der Entscheidung, deshalb trifft das meist auch ältere Anträge. Einen Weg nach 3 Jahren gibt es nur noch für Ehepartner von Deutschen (§ 9 StAG).

Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit abgeben?

Nach deutschem Recht nicht mehr, seit dem 27.06.2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Manche Länder entziehen ihre Staatsangehörigkeit aber selbst, wenn jemand eine andere annimmt. Frag vor dem Antrag bei der Botschaft deines Landes nach.

Was kostet die Einbürgerung?

Die Gebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für jedes minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen, das mit eingebürgert wird (§ 38 StAG). Dazu kommen meist 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie Kosten für Sprachprüfung, Übersetzungen und Urkunden. Bei wenig Geld kannst du um eine Ermäßigung bitten.

Darf ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen und mich trotzdem einbürgern lassen?

In der Regel nicht. Ausnahmen gibt es, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate Vollzeit gearbeitet hast, wenn du mit so einem Ehepartner und einem minderjährigen Kind zusammenlebst, und für die Gastarbeiter-Generation, wenn sie nichts für den Bezug kann. Wohngeld, Kindergeld oder Arbeitslosengeld I schaden nicht.

Ersetzt der Check die Beratung oder die Behörde?

Nein. Der Check hilft dir, deine Lage zu verstehen und den Antrag vorzubereiten. Er ist keine Rechtsberatung und keine Entscheidung. Verbindlich entscheidet nur deine Einbürgerungsbehörde. Bei schwierigen Fällen helfen Migrationsberatungsstellen oder eine Anwältin.

Ich habe einen Aufenthaltstitel nach § 24. Kann ich mich einbürgern lassen?

Mit dem vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG geht es nach dem Gesetz nicht, er steht auf der Ausschlussliste in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG. Du brauchst zuerst einen anderen Titel, zum Beispiel für Arbeit. Frag die Ausländerbehörde, ob ein Wechsel für dich möglich ist.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der Einbürgerungsbehörde, auch Staatsangehörigkeitsbehörde genannt. Meist ist das deine Stadt oder dein Landkreis, in manchen Bundesländern eine zentrale Stelle mit Online-Antrag. Such im Internet nach "Einbürgerung" und deinem Wohnort und frag nach der genauen Unterlagenliste.

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