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Was Fluggastrechte-Rechner kann
Die EU-Verordnung 261/2004 ist eines der besten Verbrauchergesetze, das kaum jemand kennt. Sie gibt Fluggästen bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung einen pauschalen Ausgleichsanspruch, unabhängig vom Ticketpreis. Das Problem: Airlines rücken das Geld selten freiwillig raus, und die Regeln stecken voller Ausnahmen. Der Fluggastrechte-Rechner übersetzt die Verordnung in eine klare Antwort auf die eine Frage, die zählt - wie viel steht mir zu?
Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab. Bis 1.500 Kilometer sind es 250 Euro, für innereuropäische Flüge darüber sowie andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro, und bei mehr als 3.500 Kilometern 600 Euro. Der Rechner ordnet deinen Flug der richtigen Entfernungsklasse zu, damit du nicht selbst mit dem Zirkel über die Weltkarte musst.
Bei Verspätung ist die entscheidende Schwelle drei Stunden am Zielort. Das ist keine Erfindung der Verordnung, sondern Ergebnis des Sturgeon-Urteils des Europäischen Gerichtshofs: Wer mit drei Stunden oder mehr Verspätung ankommt, wird wie bei einer Annullierung entschädigt. Der Rechner rechnet mit der tatsächlichen Ankunftszeit, nicht mit dem Abflug, weil genau das über den Anspruch entscheidet.
Es gibt Grenzen, und die verschweigt das Tool nicht. Bei außergewöhnlichen Umständen - Unwetter, Streik der Flugsicherung, politische Instabilität - entfällt der Ausgleichsanspruch, weil die Airline nichts dafür kann. Ein technischer Defekt am Flugzeug zählt nach der Rechtsprechung dagegen meist nicht als außergewöhnlich. Der Rechner erklärt dir diese Unterscheidung, damit du eine faire von einer unfairen Ablehnung unterscheiden kannst.
Neben dem Geld gibt es die Betreuungsleistungen: Ab bestimmten Wartezeiten muss die Airline für Verpflegung, Kommunikation und bei Bedarf Hotel und Transfer sorgen - und zwar zusätzlich zum Ausgleich, nicht statt seiner. Und der Anspruch verjährt nicht sofort: In Deutschland kannst du in der Regel noch für Flüge der letzten Jahre nachfordern. Auch verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck fällt unter eigene Regeln nach dem Montrealer Übereinkommen.
Wenn dir Geld zusteht, hilft dir der Rechner beim nächsten Schritt: ein sachliches Beschwerdeschreiben an die Airline, notfalls der Weg über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder das Bundesamt für Justiz. Alles läuft in deinem Browser, deine Flugdaten werden nicht gespeichert. Ob du deinen Anspruch selbst geltend machst oder einen Dienstleister oder Anwalt einschaltest, bleibt deine Entscheidung - das Tool ist keine Rechtsberatung, es bereitet dich nur gut vor.
Funktionen
Anspruch nach EU 261/2004
Prüft Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
250, 400 oder 600 Euro
Ordnet deinen Flug automatisch der richtigen Entfernungsklasse zu und zeigt die passende Pauschale.
Drei-Stunden-Regel (Sturgeon)
Rechnet mit der tatsächlichen Ankunftszeit - ab drei Stunden Verspätung greift der Anspruch.
Außergewöhnliche Umstände erklärt
Sagt dir, wann die Airline sich zu Recht rauswinden kann und wann eine Ablehnung unfair ist.
Betreuungsleistungen
Weist auf Verpflegung, Hotel und Transfer hin, die zusätzlich zum Ausgleich zustehen.
Beschwerdeschreiben und Schlichtung
Hilft beim nächsten Schritt: Anschreiben an die Airline und Weg über söp oder Bundesamt für Justiz.
Kostenlos, ohne Inkasso-Abzug
Kein Dienstleister, der dir ein Drittel abzieht. Der volle Betrag bleibt bei dir.
So funktioniert es
- 1
Problem wählen
Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung - sag, was passiert ist.
- 2
Flugdaten eingeben
Trag Abflug- und Zielflughafen sowie die Verspätung ein. Der Rechner ermittelt die Distanz.
- 3
Anspruch ablesen
Du siehst, ob dir 250, 400 oder 600 Euro zustehen und ob außergewöhnliche Umstände den Anspruch kippen.
- 4
Airline anschreiben
Nutze das Beschwerdeschreiben, um den Anspruch geltend zu machen, und geh notfalls über die Schlichtung.
Wer das braucht
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich bei Verspätung Geld?
Ab drei Stunden Verspätung am Zielort hast du nach dem Sturgeon-Urteil des EuGH grundsätzlich Anspruch auf die gleiche Ausgleichszahlung wie bei einer Annullierung. Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit, nicht der verspätete Abflug.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Pauschale beträgt 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für innereuropäische Flüge darüber und andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sowie 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern. Der Betrag ist unabhängig vom Ticketpreis.
Wann muss die Airline nicht zahlen?
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Streik der Flugsicherung oder politischer Instabilität entfällt der Ausgleichsanspruch. Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt nach der Rechtsprechung meist nicht als außergewöhnlich, ein Anspruch bleibt dann bestehen.
Gilt die Verordnung auch für Nicht-EU-Airlines?
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Airline. Für Flüge in die EU gilt sie nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Der Rechner berücksichtigt diese Konstellation.
Wie lange kann ich rückwirkend fordern?
In Deutschland verjähren Ansprüche in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende, sodass du meist noch für Flüge der letzten Jahre nachfordern kannst. Der genaue Zeitraum hängt vom Einzelfall ab.
Brauche ich einen Inkasso-Dienstleister?
Das entscheidest du. Viele machen den Anspruch selbst geltend und behalten den vollen Betrag; Dienstleister nehmen dafür meist eine Provision, kümmern sich aber um alles. Der Rechner liefert dir die Grundlage und ein Beschwerdeschreiben für den eigenen Versuch - Rechtsberatung ist er nicht.
Was ist mit verlorenem Gepäck?
Verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck fällt nicht unter EU 261/2004, sondern unter das Montrealer Übereinkommen. Dort gelten eigene Fristen und Haftungsgrenzen. Melde den Schaden möglichst sofort am Flughafen.
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