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Zustimmungserklaerung des/der Angrenzers/in bzw. des/der Nachbarn/in (Paragraph 55 LBO) gegenueber der Baurechtsbehoerde

Stadt Ludwigsburg - BauamtLudwigsburgUrheberrechtlich geschützt

Zustimmungserklaerung des/der Angrenzers/in bzw. des/der Nachbarn/in (Paragraph 55 LBO) gegenueber der Baurechtsbehoerde ist ein urheberrechtlich geschütztes Verlagswerk von Deutscher Gemeindeverlag / W. Kohlhammer und kein amtliches Werk nach § 5 UrhG. Solche kommerziellen Vordrucke dürfen wir nicht spiegeln oder ausfüllbar machen - deshalb findest du hier den Weg zur Behörde und freie Alternativen, nicht das Formular selbst.

Urheberrechtlich geschütztes Verlagswerk

Dieses Formular ist ein urheberrechtlich geschütztes Verlagswerk von Deutscher Gemeindeverlag / W. Kohlhammer. Wir dürfen es weder spiegeln noch hier ausfüllbar machen - aber wir bringen dich direkt zur Behörde.

Freie Alternativen

Diese Formulare decken ein ähnliches Anliegen ab, sind frei verfügbar und lassen sich direkt hier nutzen.

Woher das kommt

Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.

Quelle
Kohlhammer WebAmt-Netzwerk
Abgerufen am
13.07.2026
Im Formularamt öffnenZur offiziellen Quelle
Plus

Einmal eintragen, nie wieder abtippen

Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Name, Anschrift, Geburtsdatum. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.

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Häufige Fragen

Ist dieses Formular kostenlos?

Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.

Woher stammt dieses Formular?

Dieses Formular stammt von Stadt Ludwigsburg - Bauamt. Quelle: Kohlhammer WebAmt-Netzwerk, abgerufen am 13.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.

Warum kann ich dieses Formular hier nicht ausfüllen?

Weil es ein urheberrechtlich geschütztes Verlagswerk von Deutscher Gemeindeverlag / W. Kohlhammer ist und kein amtliches Werk nach § 5 UrhG. Wir dürfen es weder spiegeln noch hier ausfüllbar machen. Der Quellen-Link bringt dich direkt zur Behörde, und wir zeigen dir freie Alternativen.

Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?

Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.

Wer ist für diesen Vorgang zuständig?

Die ausstellende Stelle, hier Stadt Ludwigsburg - Bauamt. Was genau du beifügen musst, steht im Formular oder im Merkblatt der Behörde.

Wie aktuell ist dieses Formular?

Zuletzt geprüft am 13.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.

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