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R 5743/3.21 Antrag auf Eintragung - einer Verpfändung - eines sonstigen dinglichen Rechts - einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung - eines Insolvenzverfahrens 01.03.21

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)BundesweitIm Browser ausfüllbar

R 5743/3.21 Antrag auf Eintragung - einer Verpfändung - eines sonstigen dinglichen Rechts - einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung - eines Insolvenzverfahrens 01.03.21 ist ein offizielles Formular von Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA). Es gilt bundesweit. Du kannst das PDF direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken oder speichern.

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Fülle das Formular direkt hier im Browser aus - ohne Upload, ohne Konto. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät, wir sehen sie nicht. Am Ende lädst du das ausgefüllte PDF herunter.

Das ist ein privates Werkzeug von werkzeu.ge, nicht die Behörde. Die offizielle Quelle bleibt unten verlinkt.

Formular verfügbar

Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.

Woher das kommt

Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.

Quelle
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Abgerufen am
15.07.2026
SHA-256
66ce672766c61022…
Hier ausfüllenZum offiziellen Formular (Quelle)Im Formularamt öffnen

Das fragt das Formular

Ein Auszug der Felder, die dieser Vordruck abfragt - damit du weißt, was auf dich zukommt, bevor du loslegst.

  • Amtliches Aktenzeichen (sofern bekannt)
  • Antrag auf Eintragung einer Verpfändung (§ 29 DPMAV)
  • Antrag auf Eintragung eines sonstigen dinglichen Rechts (§ 29 DPMAV)
  • Antrag auf Eintragung einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung (§ 30 Abs. 1 DPMAV)
  • Antrag auf Eintragung eines Insolvenzverfahrens (§ 30 Abs. 2 DPMAV)
  • Angaben zu dem/den eingetragenen Design/s
  • Name, Vorname / Firma lt. Handelsregister Feld 1 von 2
  • Name, Vorname / Firma lt. Handelsregister Feld 2 von 2
  • Straße, Hausnummer des (Wohn-)Sitzes (kein Postfach)
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Land (nur bei ausländischen Adressen)
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Einmal eintragen, nie wieder abtippen

Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Straße, Hausnummer des (Wohn-)Sitzes (kein Postfach), Postleitzahl, Ort. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.

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Häufige Fragen

Ist dieses Formular kostenlos?

Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.

Woher stammt dieses Formular?

Dieses Formular stammt von Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA). Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), abgerufen am 15.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.

Kann ich dieses Formular direkt im Browser ausfüllen?

Ja. Dieses PDF ist ein echtes Formular mit Feldern - du kannst es hier im Browser ausfüllen, speichern und ausdrucken. Deine Eingaben bleiben dabei auf deinem Gerät.

Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?

Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.

Ist dieses Finanzformular kostenlos?

Ja. Formulare sind im Formularamt für alle kostenlos, auch für Gäste. Herausgeber ist Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA).

Wie aktuell ist dieses Formular?

Zuletzt geprüft am 15.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.

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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.