Merkblatt - Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Merkblatt - Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung ist ein offizielles Formular von Ministerium fuer Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) - Oberste Bauaufsichtsbehoerde. Es gilt in Sachsen-Anhalt. Das PDF ist nicht interaktiv - du druckst es aus und füllst es von Hand aus.
Woher das kommt
Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.
- Quelle
- Bauantrag Länder (Batch 5)
- Abgerufen am
- 14.07.2026
- SHA-256
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Häufige Fragen
Ist dieses Formular kostenlos?
Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu Werkzeu.ge Plus.
Woher stammt dieses Formular?
Dieses Formular stammt von Ministerium fuer Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) - Oberste Bauaufsichtsbehoerde. Quelle: Bauantrag Länder (Batch 5), abgerufen am 14.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.
Wie fülle ich dieses Formular aus?
Dieses Formular ist zum Ausdrucken gedacht: herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen. Ausfüllbare Felder im Browser hat dieser Vordruck nicht.
Ersetzt Werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?
Nein. Werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.
An wen richtet sich dieser Antrag rund ums Wohnen und Bauen?
Zuständig ist meist die Kommune oder die ausstellende Stelle, hier Ministerium fuer Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) - Oberste Bauaufsichtsbehoerde. Beim Bauen kommen oft weitere Unterlagen und Zuständigkeiten dazu - die Details stehen im Formular.
Wie aktuell ist dieses Formular?
Zuletzt geprüft am 14.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.
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