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Ergänzende Belehrung von beschuldigten Jugendlichen nach § 70a JGG (Jug 3)

Niedersächsisches Justizministerium (Jugendstrafrecht)DE-NIZum Ausdrucken

Ergänzende Belehrung von beschuldigten Jugendlichen nach § 70a JGG (Jug 3) ist ein offizielles Formular von Niedersächsisches Justizministerium (Jugendstrafrecht). Es gilt in Niedersachsen. Das PDF ist nicht interaktiv - du druckst es aus und füllst es von Hand aus.

Formular verfügbar

Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.

Woher das kommt

Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.

Quelle
Landesportale Stadtstaaten
Abgerufen am
13.07.2026
SHA-256
d631c30a1037bace…
Im Formularamt öffnenZum offiziellen Formular
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Einmal eintragen, nie wieder abtippen

Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Name, Anschrift, Geburtsdatum. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.

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Häufige Fragen

Ist dieses Formular kostenlos?

Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.

Woher stammt dieses Formular?

Dieses Formular stammt von Niedersächsisches Justizministerium (Jugendstrafrecht). Quelle: Landesportale Stadtstaaten, abgerufen am 13.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.

Wie fülle ich dieses Formular aus?

Dieses Formular ist zum Ausdrucken gedacht: herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen. Ausfüllbare Felder im Browser hat dieser Vordruck nicht.

Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?

Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.

Wer ist für diesen Vorgang zuständig?

Die ausstellende Stelle, hier Niedersächsisches Justizministerium (Jugendstrafrecht). Was genau du beifügen musst, steht im Formular oder im Merkblatt der Behörde.

Wie aktuell ist dieses Formular?

Zuletzt geprüft am 13.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.

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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.