Bauvorlagenerlass (BVErl) Anlage 1 - Aenderungserlass vom 18. Dezember 2025 (BAB 10, 17, 27, 29, 33, 36)
Bauvorlagenerlass (BVErl) Anlage 1 - Aenderungserlass vom 18. Dezember 2025 (BAB 10, 17, 27, 29, 33, 36) ist ein offizielles Formular von Hessisches Ministerium fuer Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und laendlichen Raum. Es gilt in Hessen. Das PDF ist nicht interaktiv - du druckst es aus und füllst es von Hand aus.
Formular verfügbar
Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.
Woher das kommt
Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.
- Quelle
- Bauantrag Länder (Bayern/Hessen/NRW)
- Abgerufen am
- 14.07.2026
- SHA-256
4d11ac5b99228316…
Einmal eintragen, nie wieder abtippen
Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Name, Anschrift, Geburtsdatum. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.
werkzeu.ge Plus ansehenHäufige Fragen
Ist dieses Formular kostenlos?
Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.
Woher stammt dieses Formular?
Dieses Formular stammt von Hessisches Ministerium fuer Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und laendlichen Raum. Quelle: Bauantrag Länder (Bayern/Hessen/NRW), abgerufen am 14.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.
Wie fülle ich dieses Formular aus?
Dieses Formular ist zum Ausdrucken gedacht: herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen. Ausfüllbare Felder im Browser hat dieser Vordruck nicht.
Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?
Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.
An wen richtet sich dieser Antrag rund ums Wohnen und Bauen?
Zuständig ist meist die Kommune oder die ausstellende Stelle, hier Hessisches Ministerium fuer Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und laendlichen Raum. Beim Bauen kommen oft weitere Unterlagen und Zuständigkeiten dazu - die Details stehen im Formular.
Wie aktuell ist dieses Formular?
Zuletzt geprüft am 14.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.
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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.
