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Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG)DE-SHIm Browser ausfüllbar

Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz ist ein offizielles Formular von Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG). Es gilt in Schleswig-Holstein. Du kannst das PDF direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken oder speichern. Stand des Formulars: 07/2025.

Hier ausfüllen

Fülle das Formular direkt hier im Browser aus - ohne Upload, ohne Konto. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät, wir sehen sie nicht. Am Ende lädst du das ausgefüllte PDF herunter.

Das ist ein privates Werkzeug von werkzeu.ge, nicht die Behörde. Die offizielle Quelle bleibt unten verlinkt.

Formular verfügbar

Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.

Woher das kommt

Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.

Quelle
Landesportale (Batch 1)
Abgerufen am
13.07.2026
Stand
2025-07
SHA-256
93ec9e960eba231c…
Hier ausfüllenZum offiziellen Formular (Quelle)Im Formularamt öffnen

Das fragt das Formular

Ein Auszug der Felder, die dieser Vordruck abfragt - damit du weißt, was auf dich zukommt, bevor du loslegst.

  • Name und Anschrift der Firma
  • Name und Anschrift der Zweigniederlassung oder Zweigstelle
  • Name und Kontaktmöglichkeit des Firmenvertreters
  • Name und kontaktmöglichkeit der Leitung der Zweigstelle
  • Ist der Grund der Anzeige eine Aufnahme von Tätigkeiten?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Einstellung von Tätigkeiten?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Eröffnung einer Zweigniederlassung?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Schließung einer Zweigniederlassung?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Eröffnung einer unselbstständigen Zweigstelle?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Schließung einer unselbstständigen Zweigstelle?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Bestellung der verantwortlichen Personen?
  • Ist der Grund der Anzeige eine Abberufung der verantwortlichen Personen?
Plus

Einmal eintragen, nie wieder abtippen

Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Name und Anschrift der Firma, Name und Kontaktmöglichkeit des Firmenvertreters, Vorname der Beauftragten oder Bestellten Person. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.

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Häufige Fragen

Ist dieses Formular kostenlos?

Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.

Woher stammt dieses Formular?

Dieses Formular stammt von Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG). Quelle: Landesportale (Batch 1), abgerufen am 13.07.2026, Stand 2025-07. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.

Kann ich dieses Formular direkt im Browser ausfüllen?

Ja. Dieses PDF ist ein echtes Formular mit Feldern - du kannst es hier im Browser ausfüllen, speichern und ausdrucken. Deine Eingaben bleiben dabei auf deinem Gerät.

Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?

Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.

Wer ist für diesen Vorgang zuständig?

Die ausstellende Stelle, hier Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG). Was genau du beifügen musst, steht im Formular oder im Merkblatt der Behörde.

Wie aktuell ist dieses Formular?

Stand des Dokuments: 2025-07. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.

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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.