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Antrag auf Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gemäß § 15 SchwbAV (aus der Ausgleichsabgabe)

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Inklusionsamt)DE-BEIm Browser ausfüllbar

Antrag auf Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gemäß § 15 SchwbAV (aus der Ausgleichsabgabe) ist ein offizielles Formular von Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Inklusionsamt). Es gilt in Berlin. Du kannst das PDF direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken oder speichern.

Hier ausfüllen

Fülle das Formular direkt hier im Browser aus - ohne Upload, ohne Konto. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät, wir sehen sie nicht. Am Ende lädst du das ausgefüllte PDF herunter.

Das ist ein privates Werkzeug von werkzeu.ge, nicht die Behörde. Die offizielle Quelle bleibt unten verlinkt.

Formular verfügbar

Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.

Woher das kommt

Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.

Quelle
Versorgungs- / Integrationsämter (Teilhabe)
Abgerufen am
15.07.2026
SHA-256
e1f2df4159af329a…
Hier ausfüllenZum offiziellen Formular (Quelle)Im Formularamt öffnen

Das fragt das Formular

Ein Auszug der Felder, die dieser Vordruck abfragt - damit du weißt, was auf dich zukommt, bevor du loslegst.

  • hier Antragsdatum eintragen
  • hier unterschreiben
  • Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?
  • hier Anrede wählen
  • Liegt eine Gleichstellung vor?
  • Ist der Arbeitsvertrag befristet?
  • Besteht ein Anspruch auf Leistung gegenüber einem anderen Träger?
  • Werden oder wurden bei einem anderen Träger Mittel beantragt?
  • Wurde die Sache bereits beschafft?
  • Wird die Sache auch von anderen Beschäftigten genutzt?
  • ankreuzen, wenn die Hinweise zum Datenschutz gelesen wurden
  • ankreuzen, wenn die Hinweise zum Datenschutz augeshändigt wurden
Plus

Einmal eintragen, nie wieder abtippen

Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - hier Straße und Hausnummer der Beschäftigungsstelle eintragen, hier die Telefonnummer der Personalleitung eintragen, hier die Email-Adresse der Personalleitung eintragen. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.

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Häufige Fragen

Ist dieses Formular kostenlos?

Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.

Woher stammt dieses Formular?

Dieses Formular stammt von Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Inklusionsamt). Quelle: Versorgungs- / Integrationsämter (Teilhabe), abgerufen am 15.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.

Kann ich dieses Formular direkt im Browser ausfüllen?

Ja. Dieses PDF ist ein echtes Formular mit Feldern - du kannst es hier im Browser ausfüllen, speichern und ausdrucken. Deine Eingaben bleiben dabei auf deinem Gerät.

Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?

Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.

Wo reiche ich diesen Sozialantrag ein?

Zuständig ist in der Regel die Stelle, die das Formular herausgibt - hier Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Inklusionsamt). Welche Nachweise dazugehören, steht im Formular selbst oder im Merkblatt der Behörde.

Wie aktuell ist dieses Formular?

Zuletzt geprüft am 15.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.

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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.