Antrag auf Baugenehmigung (Baden-Württemberg)
Seit dem 1. Januar 2025 reichst du den Bauantrag in Baden-Württemberg ausschließlich elektronisch über das Virtuelle Bauamt (ViBa BW) ein. Ein eigenständiges Hauptformular als PDF gibt es nicht mehr - nur die begleitenden Anlagen (Lageplan, Baubeschreibung usw.) sind weiterhin als PDF verfügbar und hier im Katalog.
Dieser Vorgang läuft nur noch online
Seit dem 1. Januar 2025 reichst du den Bauantrag in Baden-Württemberg ausschließlich elektronisch über das Virtuelle Bauamt (ViBa BW) ein. Ein eigenständiges Hauptformular als PDF gibt es nicht mehr - nur die begleitenden Anlagen (Lageplan, Baubeschreibung usw.) sind weiterhin als PDF verfügbar und hier im Katalog.
Woher das kommt
Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.
Einmal eintragen, nie wieder abtippen
Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Name, Anschrift, Geburtsdatum. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.
werkzeu.ge Plus ansehenHäufige Fragen
Ist dieses Formular kostenlos?
Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.
Woher stammt dieses Formular?
Dieses Formular stammt von Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Quelle: Bauantrag Baden-Württemberg (LBO-Vordrucke). Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.
Wo stelle ich diesen Antrag?
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg wickelt diesen Vorgang ausschließlich online ab - ein Formular zum Herunterladen gibt es nicht. Der Link zum offiziellen Portal steht oben.
Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?
Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.
An wen richtet sich dieser Antrag rund ums Wohnen und Bauen?
Zuständig ist meist die Kommune oder die ausstellende Stelle, hier Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Beim Bauen kommen oft weitere Unterlagen und Zuständigkeiten dazu - die Details stehen im Formular.
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