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Anlage V/A zum Antrag auf Ermessenseinbürgerung (Angaben Vertretung/Aufenthalt)

Bundesverwaltungsamt (BVA)LandesebeneIm Browser ausfüllbar

Anlage V/A zum Antrag auf Ermessenseinbürgerung (Angaben Vertretung/Aufenthalt) ist ein offizielles Formular von Bundesverwaltungsamt (BVA). Du kannst das PDF direkt am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken oder speichern. Stand des Formulars: 11/2019.

Hier ausfüllen

Fülle das Formular direkt hier im Browser aus - ohne Upload, ohne Konto. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät, wir sehen sie nicht. Am Ende lädst du das ausgefüllte PDF herunter.

Das ist ein privates Werkzeug von werkzeu.ge, nicht die Behörde. Die offizielle Quelle bleibt unten verlinkt.

Formular verfügbar

Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.

Woher das kommt

Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.

Quelle
BAMF / Ausländerbehörden
Abgerufen am
15.07.2026
Stand
2019-11
SHA-256
3056e7ed41e846c6…
Hier ausfüllenZum offiziellen Formular (Quelle)Im Formularamt öffnen

Das fragt das Formular

Ein Auszug der Felder, die dieser Vordruck abfragt - damit du weißt, was auf dich zukommt, bevor du loslegst.

  • Geben Sie hier Ihren eigenen Familiennamen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum an.
  • Vorname des Vorfahrens, zu dessen Eltern Sie hier weitere Angaben machen werden.
  • Familienname des Vaters meines Vorfahrens.
  • Familienname der Mutter meines Vorfahrens.
  • Geburtsname und/oder frühere Namen des Vaters meines Vorfahrens.
  • Geburtsname und/oder frühere Namen der Mutter meines Vorfahrens.
  • Vornamen des Vaters meines Vorfahrens. Bitte alle Vornamen angeben.
  • Vornamen der Mutter meines Vorfahrens. Bitte alle Vornamen angeben.
  • Geburtsdatum des Vaters meines Vorfahrens.
  • Geburtsdatum der Mutter meines Vorfahrens.
  • Geburtsort, Kreis, Staat des Vaters meines Vorfahrens.
  • Geburtsort, Kreis, Staat der Mutter meines Vorfahrens.
Plus

Einmal eintragen, nie wieder abtippen

Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Vorname des Vorfahrens, zu dessen Eltern Sie hier weitere Angaben machen werden., Familienname des Vaters meines Vorfahrens., Familienname der Mutter meines Vorfahrens.. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.

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Häufige Fragen

Ist dieses Formular kostenlos?

Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.

Woher stammt dieses Formular?

Dieses Formular stammt von Bundesverwaltungsamt (BVA). Quelle: BAMF / Ausländerbehörden, abgerufen am 15.07.2026, Stand 2019-11. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.

Kann ich dieses Formular direkt im Browser ausfüllen?

Ja. Dieses PDF ist ein echtes Formular mit Feldern - du kannst es hier im Browser ausfüllen, speichern und ausdrucken. Deine Eingaben bleiben dabei auf deinem Gerät.

Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?

Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.

Gibt es dieses Formular auch in anderen Sprachen?

Wenn die Behörde Sprachvarianten herausgibt, findest du sie oben unter "Weitere Varianten dieses Formulars". Herausgeber ist Bundesverwaltungsamt (BVA).

Wie aktuell ist dieses Formular?

Stand des Dokuments: 2019-11. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.

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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.