Anlage I.11: Merkblatt Gebaeudeeinmessungspflicht
Anlage I.11: Merkblatt Gebaeudeeinmessungspflicht ist ein offizielles Formular von Ministerium fuer Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW). Es gilt in Nordrhein-Westfalen. Das PDF ist nicht interaktiv - du druckst es aus und füllst es von Hand aus.
Formular verfügbar
Formular verfügbar. Du findest es mit Quelle und Stand im Formularamt.
Woher das kommt
Jedes Formular im Katalog trägt seine Herkunft offen: Quelle, Abrufdatum, Stand und Prüfsumme.
- Quelle
- Bauantrag Länder (Bayern/Hessen/NRW)
- Abgerufen am
- 14.07.2026
- SHA-256
98e945238a00a0c2…
Einmal eintragen, nie wieder abtippen
Dieses Formular fragt Dinge, die du schon hundertmal aufgeschrieben hast - Name, Anschrift, Geburtsdatum. Mit werkzeu.ge Plus füllt dein Amtsprofil solche Felder in einer Sekunde vor: einmal eintragen, nie wieder abtippen. Zero-Knowledge verschlüsselt - wir können deine Daten nicht lesen, nur du.
werkzeu.ge Plus ansehenHäufige Fragen
Ist dieses Formular kostenlos?
Ja. Alle Formulare im Formularamt sind kostenlos - ohne Konto und ohne Anmeldung. Nur Komfort-Funktionen wie das automatische Vorausfüllen aus deinem Amtsprofil gehören zu werkzeu.ge Plus.
Woher stammt dieses Formular?
Dieses Formular stammt von Ministerium fuer Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW). Quelle: Bauantrag Länder (Bayern/Hessen/NRW), abgerufen am 14.07.2026. Wir spiegeln es unverändert (byte-identisch) und verlinken immer zur Behörde.
Wie fülle ich dieses Formular aus?
Dieses Formular ist zum Ausdrucken gedacht: herunterladen, ausdrucken und per Hand ausfüllen. Ausfüllbare Felder im Browser hat dieser Vordruck nicht.
Ersetzt werkzeu.ge das Amt oder eine Beratung?
Nein. werkzeu.ge ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt), keine Behörde, und ersetzt weder das Amt noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Wir helfen dir, deine eigenen Unterlagen zu verstehen und vorzubereiten - entscheiden und bearbeiten tut die zuständige Stelle.
An wen richtet sich dieser Antrag rund ums Wohnen und Bauen?
Zuständig ist meist die Kommune oder die ausstellende Stelle, hier Ministerium fuer Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW). Beim Bauen kommen oft weitere Unterlagen und Zuständigkeiten dazu - die Details stehen im Formular.
Wie aktuell ist dieses Formular?
Zuletzt geprüft am 14.07.2026. Formulare veralten trotzdem, und Behörden ändern ihre Abläufe ohne Ankündigung - im Zweifel gilt die Fassung auf der offiziellen Quelle.
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Formularamt ist ein privates Angebot der Cryon UG (haftungsbeschränkt) und keine Behörde. Formularamt ist Beta-Software. Quelle, Stand und Erklärungen prüfen wir sorgfältig, aber Formulare veralten und Behörden ändern ihre Abläufe, ohne Bescheid zu sagen. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel gilt: Das Amt hat Recht. Leider.
