Minijob-Rechner
Berechne Arbeitgeber-Abgaben und Nettolohn für Minijobs. RV-Opt-In, Midijob-Vergleich und Mindestlohn-Check inklusive. Kostenlos im Browser.
Minijob in Deutschland — § 8 SGB IV
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Seit 2026 liegt diese bei 603 € pro Monat (gekoppelt an den Mindestlohn von 12,82 €/h × 10 Stunden/Woche × 13/3 Wochen/Monat).
Arbeitgeber-Abgaben — Die Pauschalen
- Krankenversicherung: 13 % pauschaler KV-Beitrag (§ 249b SGB V)
- Rentenversicherung: 15 % pauschaler RV-Beitrag (§ 172 Abs. 3 SGB VI)
- Pauschalsteuer: 2 % einheitliche Pauschsteuer (§ 40a Abs. 2 EStG) — oder individuell nach Steuerklasse
- Umlagen: U1 (Entgeltfortzahlung) ~1,1 %, U2 (Mutterschutz) ~0,22 %, Insolvenzgeldumlage ~0,06 %
Gesamtbelastung Arbeitgeber: ca. 31,4 % auf den Bruttolohn. Bei 603 € brutto sind das ca. 190,53 € Arbeitgeberkosten obendrauf.
Rentenversicherung — Opt-In oder Befreiung
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6 % auf die Differenz zu 18,6 %). Bei 603 €: ca. 21,72 €/Monat. Dafür erhält man vollwertige Entgeltpunkte und Ansprüche (Reha, Erwerbsminderungsrente). Die Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
Midijob / Übergangsbereich (603,01–2.000 €)
Im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge, die linear bis zur vollen Beitragspflicht ansteigen. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Anteil. Unser Rechner zeigt den Vergleich.
Was unser Rechner berechnet
- Alle Arbeitgeber-Pauschalen mit Gesamtkosten
- Nettolohn mit und ohne RV-Befreiung
- Rentenanspruch (Entgeltpunkte) bei RV-Opt-In
- Mindestlohn-Check: Arbeitsstunden vs. 12,82 €/h
- Midijob-Vergleich: Beiträge im Übergangsbereich