Einkommensteuer-Rechner
Berechne deine Einkommensteuer nach § 32a EStG. Grund- und Splittingtarif, Soli und Kirchensteuer. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Einkommensteuer in Deutschland — § 32a EStG
Die Einkommensteuer (ESt) ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) natürlicher Personen erhoben und folgt einem progressiven Tarif nach § 32a EStG. Der Steuertarif steigt mit dem Einkommen — von 0 % bis maximal 45 %.
Steuertarif 2026 — Die 5 Tarifzonen
- Zone 1 — Grundfreibetrag: Einkommen bis 12.084 € bleibt steuerfrei (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG).
- Zone 2 — Progressionszone I: Von 12.085 € bis 17.005 € steigt der Grenzsteuersatz linear von 14 % auf ~24 %.
- Zone 3 — Progressionszone II: Von 17.006 € bis 66.760 € steigt der Grenzsteuersatz progressiv auf 42 %.
- Zone 4 — Proportionalzone: Von 66.761 € bis 277.825 € gilt ein konstanter Grenzsteuersatz von 42 %.
- Zone 5 — Reichensteuer: Ab 277.826 € beträgt der Grenzsteuersatz 45 % (§ 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Grundtarif vs. Splittingtarif
Einzelveranlagte Steuerpflichtige zahlen nach dem Grundtarif. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Zusammenveranlagungnach § 26b EStG wählen: Beide Einkommen werden addiert, halbiert, der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt (Splittingverfahren). Das spart besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Solidaritätszuschlag (Soli)
Seit 2021 zahlen ~90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Er fällt erst ab einer Einkommensteuer von 18.130 € (Grundtarif) bzw. 36.260 € (Splitting) an — mit Milderungszone bis 33.761 € bzw. 67.522 € (§ 3 SolZG).
Kirchensteuer
Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) auf die festgesetzte Einkommensteuer. Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht beendet die Pflicht zum Folgemonat.
Was unser Rechner berechnet
- Einkommensteuer nach § 32a EStG (Grund- und Splittingtarif)
- Solidaritätszuschlag mit Milderungszone
- Kirchensteuer (8 % oder 9 %)
- Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz
- Vergleich Grundtarif vs. Splitting (Ehegattensplitting-Vorteil)