Elterngeld-Rechner
Berechne dein Elterngeld nach BEEG: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Mit Splitting-Optimierer. Kostenlos im Browser.
Elterngeld in Deutschland — BEEG §§ 1–4b
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), die Eltern nach der Geburt eines Kindes für die Betreuungszeit einen Einkommensersatz bietet. Anspruchsberechtigt sind Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden/Woche erwerbstätig sind (§ 1 Abs. 1 BEEG).
Basiselterngeld — 300 bis 1.800 €
Das Basiselterngeld beträgt 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt (Bemessungszeitraum: 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz). Mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat (§ 2 BEEG). Bei Nettoeinkommen unter 1.240 € steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 % (Geringverdienerkomponente).
ElterngeldPlus — Doppelte Dauer, halber Satz
ElterngeldPlus ermöglicht die Halbierung des monatlichen Betrags bei doppelter Bezugsdauer (§ 4a BEEG): 1 Basismonat = 2 Plus-Monate. Ideal für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Partnerschaftsbonus
Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche, gibt es bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil (§ 4b BEEG).
Geschwisterbonus & Mehrlingszuschlag
- Geschwisterbonus: 10 % Zuschlag (min. 75 €/Monat Basis, 37,50 €/Monat Plus) bei Geschwistern unter 3 bzw. 6 Jahren (§ 2a BEEG)
- Mehrlingszuschlag: 300 €/Monat Basis (150 €/Monat Plus) pro weiterem Mehrling (§ 2a Abs. 4 BEEG)
Einkommensgrenze seit 2024
Seit April 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000 € zu versteuerndem Einkommen (Paare) bzw. 150.000 € (Alleinerziehende). Darüber besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Was unser Rechner berechnet
- Basiselterngeld aus Bruttoeinkommen (Netto-Schätzung inklusive)
- ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus-Monate
- Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
- Optimaler Splitting-Plan zwischen beiden Elternteilen
- Zeitstrahl mit Bezugsmonaten und Beträgen