Fluggastrechte-Rechner
Berechne deine Flugentschädigung nach EU 261/2004. Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. 250-600 EUR. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung und verpasstem Anschlussflug. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder mit einer EU-Airline in die EU fliegen.
Entschädigung nach Flugdistanz
- 250 €: Flüge bis 1.500 km (z.B. Berlin–München, Hamburg–London)
- 400 €: EU-Flüge über 1.500 km oder andere Flüge 1.500–3.500 km
- 600 €: Flüge über 3.500 km (z.B. Frankfurt–New York)
Voraussetzungen
Entschädigung gibt es bei Annullierung (weniger als 14 Tage vorher informiert), Verspätung am Ziel über 3 Stunden (EuGH-Urteil „Sturgeon", C-402/07), Nichtbeförderung wegen Überbuchung und verpasstem Anschlussflug mit über 3 Stunden Verspätung am Endziel.
Außergewöhnliche Umstände — Kein Anspruch
Airlines müssen nicht zahlen bei „außergewöhnlichen Umständen" (Art. 5 Abs. 3): Unwetter, Vulkanausbrüche, Streik der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken. Technische Defekte sind seit dem EuGH-Urteil „Wallentin-Hermann" (C-549/07) grundsätzlich KEIN außergewöhnlicher Umstand.
Gepäckrechte — Montréal-Abkommen
Bei Gepäckverlust, -beschädigung oder -verspätung gelten die Regeln des Montréal-Abkommens. Maximale Haftung: ca. 1.500 € (1.288 SZR). Meldung bei Beschädigung: 7 Tage, bei Verspätung: 21 Tage ab Erhalt (schriftlich per PIR-Formular am Flughafen).
Was unser Rechner bietet
- Entschädigungsberechnung nach Distanz und Verspätungsgrund
- Prüfung auf außergewöhnliche Umstände
- Gepäckschadens-Kalkulator nach Montréal-Abkommen
- Beschwerdeschreiben-Generator (deutsch/englisch)
- Schlichtungsstellen-Guide (SÖP, Bundesamt für Justiz)