Bußgeldrechner
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Bußgeldkatalog Deutschland — BKatV & StVO
Der Bußgeldkatalog (BKatV — Bußgeldkatalog-Verordnung) regelt die Sanktionen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Er umfasst Verwarnungsgelder (bis 55 €), Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) und Fahrverbote. Rechtsgrundlage ist § 26a StVG in Verbindung mit der StVO.
Geschwindigkeitsüberschreitung — Die häufigste Kategorie
Bei Geschwindigkeitsverstößen wird automatisch ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h, 3 % bei darüber. Die Bußgelder reichen von 20 € (bis 10 km/h innerorts) bis 800 € (über 70 km/h innerorts) mit bis zu 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot.
Punkte in Flensburg — Das Fahreignungsregister
- 1–3 Punkte: Vormerkung
- 4–5 Punkte: Ermahnung (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 StVG)
- 6–7 Punkte: Verwarnung + Aufbauseminar (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 StVG)
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG)
Alkohol am Steuer
Die 0,5-Promille-Grenze gilt für alle Fahrer (§ 24a StVG). Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille (§ 24c StVG). Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (§ 316 StGB — Trunkenheit im Verkehr). MPU ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern.
Probezeit — Verschärfte Regeln
In der zweijährigen Probezeit (§ 2a StVG) führen schwerwiegende Verstöße (A-Verstöße) zur Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars. Zwei A-Verstöße oder ein A-Verstoß nach Aufbauseminar führen zur Entziehung.
Was unser Rechner abdeckt
- 8 Kategorien: Geschwindigkeit, Rotlicht, Handy, Alkohol, Abstand, Parken, Überholen, Sicherheit
- Automatischer Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsverstößen
- Punkte, Fahrverbot und Probezeit-Folgen
- MPU-Warnung bei relevanten Verstößen
- Einspruch-Tipps und Fristen (14 Tage ab Zustellung)