Kindergeld-Guide
Prüfe deinen Kindergeld-Anspruch, berechne die Leistung und finde deine Familienkasse. Mit Dokumenten-Checkliste. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildung & Teilhabe — Alle Leistungen für Familien
Deutschland zahlt Familien umfangreiche Leistungen für Kinder. Das Kindergeld ist die bekannteste, aber nicht die einzige: Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT), Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ergänzen das System. Unser Kindergeld-Guide hilft dir als Einwanderer:in, den Überblick zu behalten und alle Ansprüche geltend zu machen.
Kindergeld (§§ 62–78 EStG / § 1 BKGG)
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind pro Monat — unabhängig von der Kinderanzahl. Es wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
- Anspruch: Alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (§ 62 Abs. 1 EStG). Für Nicht-EU-Bürger:innen: Aufenthaltserlaubnis mit Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs. 2 EStG). Kein Kindergeld bei Aufenthaltsgestattung oder Duldung (Ausnahmen: § 62 Abs. 2 Nr. 2–4 EStG nach 15 Monaten).
- Alter: Bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 25 Jahre, bei Arbeitssuche bis 21 Jahre.
- Antrag: Schriftlich bei der Familienkasse. Rückwirkend nur für 6 Monate (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)
Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien mit kleinem Einkommen. Er beträgt bis zu 292 € pro Kind pro Monat (2026) und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
- Mindestbruttoeinkommen: 900 € (Paare) / 600 € (Alleinerziehende)
- Das Einkommen reicht für die Eltern, aber nicht für die Kinder
- Kein Bürgergeld-Bezug (KiZ soll diesen vermeiden)
- Antrag ebenfalls bei der Familienkasse
Bildungs- und Teilhabeleistungen (§§ 28–29 SGB II / § 6b BKGG)
Das BuT-Paket deckt Bildungskosten für Kinder aus einkommensschwachen Familien:
- Schulbedarf: 130 € (1. Halbjahr) + 65 € (2. Halbjahr) = 195 €/Jahr
- Mittagessen in Schule/Kita: Vollständig übernommen
- Lernförderung (Nachhilfe): Bei Versetzungsgefährdung
- Klassenfahrten und Schulausflüge: Tatsächliche Kosten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 15 €/Monat (Sportverein, Musikschule)
- Schülerbeförderung: Tatsächliche Kosten
Elterngeld (BEEG)
Nach der Geburt eines Kindes: Basiselterngeld (bis zu 14 Monate, 65–100 % des Nettoeinkommens, max. 1.800 €/Monat) oder ElterngeldPlus (bis zu 28 Monate, max. 900 €/Monat). Mindestbetrag: 300 € (Basis) / 150 € (Plus). Einkommensgrenze seit 2026: 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Besonderheiten für Einwanderer:innen
Der Kindergeldanspruch hängt am Aufenthaltsstatus: Blue-Card- Inhaber:innen haben sofortigen Anspruch, Asylbewerber:innen erst nach 15 Monaten Aufenthalt (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Kinder im Ausland: Kindergeld wird nur für Kinder gezahlt, die in Deutschland, der EU oder einem EWR-Staat leben.
Was unser Guide bietet
- Berechtigungsprüfung nach Aufenthaltsstatus
- Leistungsrechner für Kindergeld + Kinderzuschlag
- BuT-Checkliste: Welche Leistungen kannst du beantragen?
- Dokumenten-Checkliste für jeden Antrag
- Familienkasse-Finder nach PLZ