Führerschein-Umschreibung
Prüfe, ob dein ausländischer Führerschein in Deutschland gilt und was du für die Umschreibung brauchst. Nach Anlage 11 FeV. Kostenlos.
Führerschein-Umschreibung — Ausländischen Führerschein in Deutschland anerkennen
Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, muss diesen in den meisten Fällen umschreiben lassen. Die Regeln hängen vom Herkunftsland ab und sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Unser Tool prüft, was für dein Land gilt — Direktumschreibung, Teilprüfung oder volle Fahrprüfung.
Die 6-Monats-Regel
Nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland (Anmeldung) darfst du mit deinem ausländischen Führerschein noch 6 Monatefahren (§ 29 Abs. 1 FeV). Danach erlischt die Fahrerlaubnis für Deutschland. Eine Verlängerung auf Antrag ist in Ausnahmefällen möglich (§ 29 Abs. 2 FeV).
EU/EWR-Führerscheine
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten (+ Schweiz, UK-Altbesitz) werden grundsätzlich anerkannt und müssen nicht umgeschriebenwerden (§ 28 Abs. 1 FeV). Ab dem 43. Lebensjahr ist ein Umtausch spätestens zum 70. Geburtstag Pflicht (Befristung, EU-Richtlinie 2006/126/EG). Frist für den EU-weiten Pflichtumtausch: je nach Geburtsjahr bis 2033.
Anlage 11 FeV — Staatenliste
Anlage 11 zur FeV listet alle Staaten auf, deren Führerscheine (teilweise) anerkannt werden:
- Klasse A (Direktumschreibung ohne Prüfung):z.B. Japan, Südkorea, Kanada, Australien, Singapur, Israel, Südafrika, Türkei (nur Klasse B). Nur Antrag, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs.
- Klasse B (nur theoretische Prüfung):z.B. Simbabwe (nur bestimmte Klassen).
- Klasse C (nur praktische Prüfung):z.B. einige Klassen aus bestimmten Staaten.
- Nicht gelistet: Volle theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Fahrstunden sind empfohlen, aber nicht Pflicht (Ausnahme: bei Nichtbestehen ggf. Nachschulungsauflage).
Kosten der Umschreibung (Richtwerte 2026)
- Antrag Fahrerlaubnisbehörde: 35–45 €
- Sehtest: 7–15 €
- Erste-Hilfe-Kurs: 30–50 € (nicht nötig bei Direktumschreibung einiger Länder)
- Biometrisches Passfoto: 8–15 €
- Übersetzung des Führerscheins (vereidigter Übersetzer): 30–80 €
- Theorieprüfung: 22,49 € (TÜV/DEKRA)
- Praxisprüfung: 116,93 € (Klasse B)
- Fahrstunden (falls nötig): 50–80 €/Stunde × 10–30 Stunden
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein (IFP) ist kein eigenständiges Dokument, sondern eine Übersetzung. Er wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und ist 3 Jahre gültig. Für die Umschreibung in Deutschland ist er nicht relevant.
Was unser Tool prüft
- Ländererkennung: Ist dein Land auf Anlage 11 FeV?
- Klassenvergleich: Welche Fahrzeugklassen werden anerkannt?
- Prüfungspflicht: Keine / nur Theorie / nur Praxis / beide?
- Dokumenten-Checkliste für den Antrag
- Kostenübersicht mit Aufschlüsselung
- Fristberechnung: Wann läuft die 6-Monats-Frist ab?