Aufenthaltstitel-Checker
Prüfe kostenlos, welcher Aufenthaltstitel für dich infrage kommt: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blue Card oder Niederlassung. Ohne Anmeldung.
Welcher Aufenthaltstitel passt zu dir?
Das deutsche Aufenthaltsrecht kennt über 60 verschiedene Aufenthaltstitel, geregelt im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Je nach Zweck — Arbeit, Studium, Familiennachzug oder humanitärer Schutz — gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Fristen und Rechte. Unser Aufenthaltstitel-Checker hilft dir, den richtigen Titel für deine Situation zu identifizieren.
Die wichtigsten Aufenthaltstitel im Überblick
- Visum (§ 6 AufenthG): Einreiseerlaubnis für kurzfristige Aufenthalte (bis 90 Tage, Schengen-Visum Typ C) oder als nationales Visum (Typ D) zur Einreise vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
- Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG): Befristeter Titel, zweckgebunden. Wird für Arbeit (§§ 18a–18g), Studium (§ 16b), Familiennachzug (§§ 27–36a) oder humanitäre Gründe (§§ 22–26) erteilt.
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG): Für Hochqualifizierte mit anerkanntem Hochschulabschluss und einem Mindestgehalt von 45.300 € (2026) bzw. 41.041,80 € in Mangelberufen.
- ICT-Karte (§ 19 AufenthG): Für unternehmensinterne Transfers (Intra-Corporate Transferee).
- Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG):Unbefristeter Aufenthaltstitel. Voraussetzung: in der Regel 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse B1.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG):Wie Niederlassungserlaubnis, aber EU-weit übertragbar.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) — Seit März 2024 vollständig in Kraft
Das FEG hat das Aufenthaltsrecht für Fachkräfte grundlegend reformiert. Wichtige Neuerungen: Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ermöglicht die Jobsuche in Deutschland über ein Punktesystem. Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a) und akademischer Ausbildung (§ 18b) haben erleichterten Zugang. Die Westbalkanregelung (§ 26 BeschV) wurde auf 50.000 Kontingentplätze pro Jahr erhöht.
Familiennachzug
Der Nachzug von Ehepartner:innen (§ 30 AufenthG) erfordert in der Regel einfache Deutschkenntnisse (A1) und ausreichenden Wohnraum (mind. 12 m² pro Person, § 2 Abs. 4 AufenthG). Kinder unter 18 haben Anspruch auf Nachzug (§ 32 AufenthG). Für Eltern volljähriger Ausländer:innen gilt § 36 AufenthG — nur bei außergewöhnlicher Härte.
Fristen und Verlängerung
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 1–3 Jahre erteilt und muss vor Ablauf verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung löst eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) aus, die den bisherigen Aufenthaltsstatus vorläufig fortgelten lässt. Die Bearbeitungszeit bei der Ausländerbehörde beträgt derzeit 4–12 Wochen je nach Kommune.
Was unser Checker prüft
- Aufenthaltszweck (Arbeit, Studium, Familie, Asyl)
- Qualifikation und Berufsanerkennung
- Gehalt und Lebensunterhaltssicherung
- Sprachkenntnisse (GER-Niveau A1–C2)
- Voraufenthaltszeiten und Vorstrafen
- Passende §§ mit Verlinkung auf Gesetzestexte